Stehen mir nach meinem Auszug eine Nebenkosten Nachzahlung bzw. Zurückzahlung zu?

4 Antworten

Bei den Betriebskosten habt ihr also eine Vorauszahlung geleistet (keine Pauschale); es wird also jährlich abgerechnet.

Und wenn ja was müssen wir dafür tun und wann müsste diese ausgezahlt werden. 

Gar nichts - außer abwarten. Bis 31.12.2022 hat der Vermieter Zeit, euch die Abrechnung zuzustellen. Bis dahin ist der Vermieter also nicht in Verzug.

in den Monaten Oktober, November, Dezember haben wir insgesamt 420€ Nebenkosten gezahlt waren aber nicht einmal vor Ort.

Sehr wahrscheinlich könnt ihr dann mit einer Rückzahlung rechnen, wenn die Betriebskosten einigermaßen realistisch angesetzt sind. Die gesamten Betriebskosten bekommt ihr aber bei weitem nicht zurück, da es auch solche gibt, die verbrauchsunabhängig sind. Die fallen an, egal, ob ihr da seid oder nicht.

Nun, das ist ja eindeutig: Für den Abrechnungszeitraum Kalenderjahr 21 mit Nutzungszeitraum April bis September muss/soll der Vermieter bis 31.12.22 über deine Vorauszahlungen abrechnen. Wenn diese höher waren als dein anteiliger Verbrauch, steht dir die /eine Gutschrift zu. Waren sie zu niedrig, musst du die Differenz nachzahlen. Das aber nur, wenn die Abrechnung dir bis 31.12.22, 18:00 Uhr zugestellt wurde. Kommt sie später, ist die Abrechnung verfristet und die Nachzahlung nicht mehr zu leisten.

Tun müß/könnt ihr erstmal gar nichts.

Meistens werden NK kalenderjährig abgerechnet.

Das heißt der VM hätte bis 31.12.2022 Zeit die Abrechnung zu erstellen und zuzusenden.

Ob ihr eine Gutschrift oder Nachzahlung bekommt hängt von den tatsächlichen Kosten ab.

Wie groß war denn die Wohnung?

Neuneuneuling 
Fragesteller
 22.03.2022, 21:28

65qm. Wenn ich im Zeitraum von April bis Oktober kaum zuhause war und von Oktober bis Dezember bereits ausgezogen bin, ist es doch nur logisch das ich entsprechend weniger verbraucht hab.

DaKaBo  22.03.2022, 21:51
@Neuneuneuling

140 € pro 65 m² Wohnfläche ist aber arg knapp kalkuliert - vor allem bei den gestiegenen Kosten. Das ist unter dem, was Mieter in Deutschland im Durchschnitt bezahlen.

Versteif dich da mal nicht auf eine Rückzahlung.

albatros  23.03.2022, 01:20
@Neuneuneuling

Da kannst du mit einem Guthaben rechnen, musst aber dich gegebenenfalls noch gedulden, der V. hat Zeit zur Abrechnung bis Ende 22.

Neuneuneuling 
Fragesteller
 23.03.2022, 08:58
@DaKaBo

So ein Quatsch. Ich habe bereits erwähnt, das ich kaum zuhause war und auch nur 6 von 12 Rechnungsmonaten offiziel die Wohnung bewohnt habe. Alles außer ein Guthaben wäre völliger Schwachsinn. Danke dennoch für Ihr bemühen, aber die letzte Aussage ist total sinnfrei!

DaKaBo  23.03.2022, 09:15
@Neuneuneuling

Ist sie nicht.

Ich habe nicht behauptet, dass es zu einer Nachzahlung kommt. Aber es ist definitiv so, dass die Vorauszahlung knapp kalkuliert ist. Das ist Fakt. Ihr habt jetzt 2,15 €/m² pro Monat an Betriebskosten vorausgezahlt. Der Durchschnitt in Deutschland war 2018 2,17 €. Es gibt auch Mieter, da kommen bei der Abrechnung am Ende 3,50 €/m² raus. Ich meine es nur gut, wenn ich sage: Verplan das Geld nicht fest, mit dem du da rechnest.

Ich vermiete selber und weiß, wovon ich spreche. Wir haben Mieter, die haben jahrelang immer so 50 bis 100 € zurückbekommen. Auf einmal für 2020 eine Nachzahlung von 600 €.

Betriebskosten fallen nicht nur an, wenn du zu Hause bist.

anitari  23.03.2022, 10:08
@Neuneuneuling

Das ist kein Quatsch.

Das Du kaum zu Hause warst spielt für die meisten NK keine Rolle. Die werden nämlich verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche umgelegt. Kann auch sein das alle NK verbrauchsunabhängig umgelegt werden. Außer bei Heiz- und Warmwasserkosten wäre das, wenn nach Verbrauch nicht möglich, zulässig. Und selsbt Heiz- und Warmwasserkosten werden teilewise, 30 - 50 %, nach Wohnfläche, also verbrauchsunabhängig, umgelegt.

Neuneuneuling 
Fragesteller
 22.03.2022, 21:29

Zudem sind wir 2021 ausgezogen. Wieso hat der vermieter bis Ende 2022 Zeit?

DaKaBo  22.03.2022, 21:47
@Neuneuneuling
Wieso hat der vermieter bis Ende 2022 Zeit?

Weil der Gesetzgeber es so festgelegt hat.

Nebenkostenabrechung für 2021 ist erst bis spätestens 31.12.2022 vorzulegen. Solange hat der VM Zeit..