Darf mein Vermieter mir mein Eigentum verwehren?

Hallo, ich habe seit 6 Jahren eine Räumlichkeit angemietet und habe diese als Partyraum umgebaut. (Wände gezogen, Toiletten eingebaut und alles was dazu gehört) In der Zeit gab es drei Vermieter Wechsel. Ich habe letztes Jahr, das erste mal eine Nebenkostenabrechnung von über 1000 Euro bekommen. Plötzlich wurde das Schloss ausgewechselt und ich kam nicht mehr rein ab da ging alles über die Polizei und den Anwalt. Es wurde sich nach langer Zeit geeinigt, dass ich einen bestimmten Geld Betrag zahle an Nebenkosten und ich dafür räumen kann. Der Vermieter gibt mir zwei Tage Zeit die mir nicht reichen werden, mein Anwalt ist mir keine große Hilfe erst hieß es ich brauche solange wie ich brauche für die Räumung und heute wurde mir gesagt das wird schwierig ich soll die zwei Tage räumen und dann würde er den Anwalt des Gegners anrufen und wenn alles gut geht kann ich den Rest räumen. Es geht um mein Eigentum alles kann ich wiederverwenden oder verkaufen, ich brauche mindestens eine Woche. Von vorne rein war ich Kompromiss bereit und habe die verlangte Summe gezahlt. In dem letzten Brief stand zwei Tage reichen und ab Mai würde er mir täglich 100 Euro in Rechnung stellen wenn bis dahin nicht alles vollständig draußen ist. Ich habe gehört er möchte das alles so übernehmen wie es ist ich hatte ihm über meinen Anwalt angeboten mir einen preisvorschlag zu nennen für das ganze was er ablehnte. Er weiß ganz genau das ich in den zwei Tagen nur schaffe meinen Kram zusammen zu räumen. Ist das rechtens habe ich keinen Anspruch meine Sachen auszubauen obwohl ich alles aus eigener Tasche bezahlt und aufgebaut habe? Liebe Grüße

Recht, Mietrecht, Vermieter, Eigentum
Kind von Mieterin pinkelt in unseren keller?

Hallo ihr lieben, ich hab mal eine Frage und erkläre erstmal die Situation an sich.

Wir wohnen seit knapp drei Jahren in einem Vier Familienhaus. Die obere etage war lange frei, da die Wohnung renoviert wurde, seit knapp einem Jahr ist die Wohnung mit einer 5 Köpfigen Familie belegt, ein Kind ist nur gelegentlich zu Besuch.

Wir haben im Keller jeder einen Raum die alle frei zugänglich sind, was auch nie das Problem war, da die Wohngemeinschaft echt top gewesen ist und man wirklich alles stehen und liegen lassen konnte. Jetzt haben wir drei mal festgestellt das unser Kellerboden nass ist, erst dachten wir das im Keller irgendwas undicht ist und haben auch den Vermieter informiert. Vor drei Wochen hatten wir dann Kot im Keller plus sehr unangenehmen Geruch, darauf hin sagte der Vermieter wir sollen eine Kamera in unseren Kellerraum aufstellen, das haben wir gemacht (filmte nur unseren Raum) und drei Tage später dann der Beweis, es ist der Sohn der neuen Nachbarin, mitlerweile haben wir einen wiederlichen Urin Geruch in unserem Keller und die Mutter äußert sich null. Wir haben durch andere Vorfälle auch schon das Jugendamt eingeschaltet und auch darüber informiert, allerdings ist unser Vermieter mit der Situation überfordert und es passierte bislang nichts! Da das für mich nicht zufriedenstellend ist, was können wir tun, was kann der Vermieter tun sowas kann man doch nicht so hinnehmen... Der junge ist übrigens 13

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

Mietrecht, Vermieter, Keller, Uriniert
Platzverweis in der gemeinsamen Wohnung?

Hallo,

ich habe mich heute mit meiner ex freundin, mit der ich leider noch vorübergehend zusammen wohne (jeder hat sein eigenes zimmer) heftig gestritten. Wir haben uns laut gestritten aber keiner wurde handgreiflich. Anschließend bin ich zur tankstelle gegangen und hab mir eine Schachtel Zigarretten gekauft, um mich zu beruhigen. Als ich zurück kam war überraschenderweise die Polizei in der Wohnung und sie hat geheult und hatte wunden am Gesicht und am Körper. Sie hat sich also in den 15 minuten in denen ich bei der tanke war, so lächerlich es auch klingen mag, praktisch selbst verprüggelt, die polizei gerufen und behauptet ich hätte sie geschlagen was ich nicht getan habe !!! Die Polizei hat mir nicht geglaubt und mir ein 14 tägigen Platzverbot erteilt und mir meine schlüssel abgenommen. Ergo darf ich meine eigene Wohnung nicht mehr betreten! Ich bin jetzt verzweifelt auf der Suche nach einem Schlafplatz und weiß nicht was ich tun soll! Kann ich gegen dieses Aufenthaltsverbot irgendwie vorgehen? Kann doch nicht wahr sein dass ich jetzt auf der straße hocke und meine eigene Wohnung nicht betreten darf für die ich Miete zahle! Ich muss unbedingt wieder in meine Wohnung! Wir stehen beide im Mietvertrag...

Nachdem sie skrupellos so eine lüge show abgegozen hat, hab ich langsam auch die befürchtung sie wird behaupten ich hätte sie vergewaltigt! Hab ich nicht, ich habe seit monaten nicht mehr mit ihr geschlafen !!! Bitte dringend um ratschläge und bedanke mich für die hilfe.

Wohnung, Polizei, Recht, Mietrecht, Anwalt, Jura, lügen, Strafrecht, Zivilrecht
Ist derzeitige Inflation schon in Indexmiete für zukünftige Wohnung berücksichtigt?

Wenn man jetzt einen Mietvertrag für eine sich noch im Bau befindende Wohnung abgeschlossen hat, der Mietbeginn voraussichtlich März 2023 ist, und dafür eine Indexmiete (siehe unten) vereinbart wurde, ist die derzeitige Inflation dann schon im Mietpreis eingerechnet?

Also wird dann bei einem Mietbeginn im März 2023, nach einem Jahr, also im März 2024 geschaut, wie die Inflation von 03/23 bis 03/24 war, und so viel teurer wird dann die Miete, so dass die aktuelle Inflation (2022) gar keine Rolle mehr spielt, oder wie läuft das ab?

Für dieses Mietverhältnis ist eine Indexmiete gemäß § 557 b BGB vereinbart. Es gilt Folgendes:

a) Die mtl. Nettokaltmiete gemäß § 2 (1) dieses Vertrages verändert sich jeweils in dem gleichen prozentualen Verhältnis, in dem sich der vom statistischen Bundesamt ermittelte monatliche Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 2015 = 100) im Verhältnis zum Stand bei Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – gegenüber dem Stand der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel verändert hat, frühestens allerdings nach Ablauf eines Jahres seit Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel. Es gilt dann folgende Formel:

neue Miete = alte Miete x neuer Indexstand/alter Indexstand.

Inflation, Wohnung, Miete, wohnen, Geld, Politik, Mieter, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Aktien, Immobilien, Mietvertrag, Immobilienmakler, Investment, Rechtslage, Vermieterrecht, Indexmiete, Mieterschutzbund, Finanzen und Geld, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Vermieterin droht mir weil ich auf meine Rechte bestehe?

Moin,

ich habe wieder einmal Probleme mit meiner Vermieterin. Hier ist die Situation: Am Sonntag flog die Sicherung aus unbekannten Gründen raus, und ich konnte nicht mehr arbeiten.

Erstmal weigerte sich meine Viermieterin die Sicherung wieder zu aktivieren, da es Sonntag sei und sie es nicht möchte. Im laufe des Tages habe ich dann herausgefunden das der Strom in der Küche noch funktioniert, also habe ich meinen Laptop und Router dort angeschlossen um zu arbeiten. Dann, am Abend, kam meine Vermieterin zu mir und sagt das sie nun auch keinen Strom mehr habe und ich bitten möglichst nichts einstöpseln sollte. Ich sage zu und kann nun erst einmal nicht arbeiten.

Das war 4 Tage her. In der Zeit habe ich permanent versucht meine Vermieterin zu erreichen um zu erfahren ob ich denn nun wieder Strom benutzen kann. Sie ist mir willens aus dem Weg gegangen. Ignoriert die Klinger obwohl ich das Radio/den Fernseher höre und klickt mich am Handy weg. Jetzt habe ich sie endlich in der Stadt getroffen, und sie reagiert so aggressiv als hätte ich ihre Katze umgefahren. Sie sagte das das doch _offensichtlich_ wieder OK sei und ich das wissen sollte. Ich frage: „Wie soll ich das denn wissen wenn ich seit 4 Tagen fragen will und sie mir aus dem Weg gehen?!“, woraufhin sie mich wegscheucht, sagt mein Verhalten sein absolut inakzeptabel und einfach weg geht.

Hier ist ein Interessantes Stück Information. Meine Vermieterin lebt im gleichen Gebäude. Und mit wurde gesagt wenn es Probleme gäbe soll ich ihren Sohn anrufen, welcher mehr oder weniger eine Art Hausmeister für das Gebäude ist. Aber wenn ich ihn direkt anrufe bekomme ich eins auf den Deckel dass das gefälligst durch sie gehen soll, aber wenn ich zu ihr gehe sagt sie das sei nicht ihr Problem und ich soll gefälligst ihren Sohn anrufen.

Es stellt sich heraus das ich nun wieder Strom habe, also ist das Problem gelöst. Jedoch hat meine Vermieterin permanent trotz ihres Verhaltens auf die Hausordnung bestanden das ich den Flur saubermachen soll. Und sie hat damit gedroht mir meine Klingel wegzunehmen wenn ich das nicht tue, für welche ich ohnehin schon rechtlich kämpfen musste. Ich sagte aus Protest das ich das diesen Monat nach diesem Chaos nicht tun werde, und gab ihr die Klingel selbst. Dann fängt sie an zu schreien, mein Verhalten sei absolut untragbar und das sie noch nie so einen frechen jungen Mann gesehen hat. Und nun droht sie meinen Vater anzurufen und sagt das „ich schon sehen werde“. Sie schreit „JA WAS WILLST DU DENN VON MIR?!“, woraufhin ich versuche zu antworten „Ich will das sie mich nicht ignorieren wenn sie mich um etwas bitten!“, doch ich kann den Satz nicht beenden da sie weiter droht das ich schon sehen werde und das ich so untragbar bin und sie sich an meinen Vater wenden wird, und letztlich mir die Tür vor der Nase zuknallt.

Meine Frage ist, ist ihr Verhalten legal? Bin ich das Problem, hat sie ein Recht mir so zu drohen? Kann ich etwas tuen, oder muss ich damit einfach leben?

BG, Nicolas

Mietrecht, Vermieter
Beschwerde vom Nachbarn unter mir?

Hallo zusammen!

Ich wohne seit 1 Jahr in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Mieter auf der 3. Etage. Mein Nachbar unter mir schellte gestern Abend und sagte schreiend, das ich seit Tagen zu laut bin. Er hört am Abend immer Geräusche aus meiner Wohnung wie klimpern oder Möbel werden verrückt. Außerdem hört er auch wenn ich durch die Wohnung laufe. Er sagt er will zur Polizei, wenn das nicht aufhört. Ich sagte ihm, es tut mir leid, ich will ihn nicht absichtlich stören.

Also ich bin berufstätig und meistens Abends ab 19:00 Uhr zu hause, dann möchte ich mir noch was zu essen kochen, und dabei entstehen natürlich Geräusche. Auch wenn ich nur Müsli mit Löffel in einer Schüssel verrühre, entsteht ein natürlicher Ton, und dieses "klimpern" hört der Nachbar.

Das Haus ist über 50 Jahre alt und sehr hellhörig, liegt wohl am Baumaterial.

Ich will nicht zum Hof und dort mein Essen kochen und auch da speisen, damit der Nachbar sich nicht wieder beschwert oder die Polizei holt. Ich habe keinen Teppich in der Wohnung, nur Parkettboden. Ich wollte nun nicht auf Strümpfe laufen, denn der Nachbar hört ja meine Schritte, obwohl ich mich ganz normal bewege ohne springen und tanzen.

Diese "starken Geräusche" die der Nachbar als störend sieht, sind nicht stundenlang, ich mach mir nur etwas zu essen. Und spätestens 22:00 Uhr muss ich schlafen. Ich will Frieden hier im Haus, aber jetzt muss man ja Angst haben einen Löffel fallen zu lassen.

Kann der Nachbar zur Polizei oder mich anzeigen? Muss ich absolut leise sein?

Viele Grüße!

Mietrecht, Nachbarn
Nebenkostenabrechnung Betrug?

Guten Tag, wir (2 Personen, seit November 2020 mit Baby, wohnten von 2018 bis Herbst 2021 in einem kleinem Haus von 90qm)

Nun haben wir nach vielen Monaten nachfragen im Dezember 2020 die Nebenkostenabrechnung für 2018 erhalten und einen niedrigeren Verbrauch als erwartet gehabt. Dieser Lag bei 182€.

Nachdem wir ausgezogen sind und mehrmals die Nebenkosten aufgefordert haben, bekamen wir nun ein Schreiben in das wir für den 01.01.2020-31.12.2020 über 500€ zurückzahlen sollen. Dort haben wir anscheinend einen Verbrauch von 327€ monatlich gehabt.

Leider sind keinerlei Belege für die Kosten aufgeführt und da die Vermieter mit auf dem Grundstück wohnen und dort auch täglich arbeiten, zahlten wir prozentual die Nebenkosten. Dabei wurde jedoch bei der Quadratmeteranzahl außer acht gelassen, dass die Vermieter eine riesen Werkstatt mit Strom versorgen, welche täglich im Einsatz ist sowie ein riesen Grundstück welches jede Nacht beleuchtet gewesen usw. Der Mann ist selbständig und arbeitet, heizt usw täglich die sehr große Scheune und Werkstatt. Es wurde aber nur deren Haus mit einberechnet.

Wir haben den starken Verdacht, dass es sich dabei um Betrug handelt und die Ex Vermieter uns nur eins auswischen wollen. Allein die Gaskosten sind um 379% gestiegen im Vergleich zum Jahr 2018. Begründet wurde dies durch steigende Gaspreise. Wie können wir nun vorgehen?

Es ist schon ziemlich auffällig wenn der Verbrauch von 182€ auf 327€ steigt..

Uns wurde auch mitgeteilt, dass wir uns für das Jahr 2021 auf eine noch höhere Rechnung einstellen können.

Betrug, Mieter, Recht, Mietrecht, Anwalt, Nebenkostenabrechnung, Vermieterrecht, Nachzahlung Nebenkosten
Bei wem liegt die Beweispflicht bei Verschmutzungen an der Fassade?

Hallo zusammen,

ich habe eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus die vermietet ist. Heute Mittag wurde ich informiert, dass die Fassade des Hauses gereinigt und imprägniert werden soll. Die Kosten der Reinigung der Fassade vorne werden durch alle Parteien geteilt.

Die Kosten der Reinigung der Fassade hinten soll ich alleine tragen, da mein Mieter auf dieser Seite eine Sauna eingebaut hat und durch diese mutmaßlich die Schäden entstanden sind. Ich habe mir vorhin ein Bild von der Situation gemacht und die Verunreinigungen auf der Rückseite des Hauses sind nicht höher als die Verunreinigungen auf der Vorderseite. Zudem ist das Fenster welches am größten verunreinigt ist, das Fenster welches am weitesten von der Sauna weg ist.

Ich habe also das Gefühl die anderen Eigentümer wollen mir die Kosten der Rückseite mit der Scheinbegründung "Sauna" aufdrücken. Ich bin nicht bereit die Kosten zu übernehmen ohne ein unabhängiges Gutachten welches mir bestätigt dass die Schäden durch die Sauna bedingt sind und sich dahingehend von den Schäden an der Vorderseite unterscheiden.

Meine Frage ist jetzt Folgende. Müssen die anderen Eigentümer mir beweisen dass die Sauna ursächlich für die Verunreinigung auf der Rückseite ist oder muss ich den anderen Beweisen dass sie es nicht ist. Also im Prinzip wer muss den Gutachter bezahlen?

Vielen Dank im Voraus.

Miete, Recht, Mietrecht, Fassade
Trittschall im Neubau ganz oben von unten - Ist das zulässig?

Hallo,

hatte in den letzten beiden Wohnungen starke Probleme mit Lärm (in der ersten Wohnung, 30er-Jahre-Bau: extrem lauter Trittschall; in der zweiten (noch aktuellen) Wohnung, 60er-Jahre-Bau, oberste Etage: Stimmen von unten und nebenan, Trittschall von unten und nebenan, Zimmertüren von unten zu hören).

Jetzt habe ich eine Neubauwohnung im Erstbezug (Fertigstellung: 2022) in der obersten Etage angemietet (wohne noch nicht dort). Am Samstagabend, als ich dort war, ist mir aufgefallen, dass ich sogar dort Schritte von unten gehört habe, allerdings vergleichsweise leise und sicherlich im Rahmen der DIN 4109 (die dB-Werte dürften vermutlich deutlich unter den zulässigen Grenzwerten liegen). Als Musik lief, hat man das auch kaum wahrgenommen. Allerdings weiß ich nicht, ob man das - auch wenn es dezent und in erster Linie bei Stille zu hören war - hören darf.

Die Wohnungsgesellschaft hat mir mitgeteilt, dass das Gebäude abgenommen wurde und keine Baumängel festgestellt werden konnten. Ich könnte mir vorstellen, dass es Schallbrücken geben könnte (Estrich ggf. mit Wand verbunden, ich habe auch einen Lüftungsschacht in der Wohnung, Rohre der Fußbodenheizung). Allerdings bin ich erst letztes Jahr in meine noch aktuelle Wohnung, die im Gegensatz zu der neuen Wohnung tatsächlich extrem hellhörig ist (wie Pappe, Baujahr 1960) eingezogen. Ich möchte natürlich einen "Umzugsmarathon" vermeiden (kein drittes Mal innerhalb von zwei, drei Jahren umziehen), zumal es kaum bezahlbare Neubauwohnungen gibt und das jedes Mal viel Geld kostet und nicht garantiert ist, dass ich das dann nicht wieder hätte. Ich weiß auch nicht, wie oft beim Schallschutz gepfuscht wird, auch wenn die DIN-Norm eingehalten wird (denn die ist ja, soweit ich das im Internet gelesen habe, nicht sonderlich streng hinsichtlich der dB-Werte, die bei mir ankommen dürfen). Ich bin aber kein Fachmann.

Haus, Wohnung, bauen, Handwerk, Recht, Mietrecht, Bauarbeiten, Baugewerbe, Bauphysik, Baurecht, Estrich, Gebäude, Jura, Neubau, trittschalldämmung, trittschall
Baulärm in der Wohnung- Was muss man sich gefallen lassen?

Hallo Leute,

ich hätte mal eine rechtliche Frage: Seit November 2021 wird in dem Haus meiner Freundin gebaut, ohne dass die Bauarbeiten angekündigt wurden. Jeden Tag von etwa 9.00Uhr bis nachmittags 16Uhr, wird lautstark gehämmert, gesägt und gebohrt. Teilweise ist der Lärm schon so laut gewesen, dass wir uns nicht verstehen konnten, obwohl wir nur etwa einen Meter voneinander entfernt standen und uns in normaler Lautstärke unterhalten haben.

Wir haben auch seit Anfang an Ton-Mitschnitte von dem Baulärm gemacht, als Beweis quasi. Anfang März haben wir dann an ihre Vermietung, nach mehrmaligem Fragen, wie lange die Umbauten noch durchgeführt werden, eine Mietminderung von 25% auf die Warmmiete gefordert. (auch Rückwirkend da wir nachweisen können, wann wir das erste Mal die Vermietung auf den Lärm hingewiesen haben und nichts unternommen wurde)

Die Objektbetreuerin meinte auch, dass meine Freundin anstatt, das Rückwirkend zu fordern einfach weniger Geld überweisen sollte und hatte auch schon mündlich versichert, dass sie das Geld zurückerstattet bekommen würde.

Nachdem meine Freundin nun, den letzten Monat immer abgewimmelt wurde, wenn es um die Dauer der Bauarbeiten ging und immer behauptet wurde, es seien nur noch kleinere Umbauten (was nicht stimmt, da im Gespräch mit den Bauarbeitern heraus kam, dass Wände eingerissen werden müssen und co.), kam heute die Info, dass die Mietminderung nicht rechtens sei, da nachgewiesen werden müsste, dass der Lärm tagsüber über 60db war. Und das wir den Baulärm weiterhin hinnehmen müssten.

Meine Freundin überlegt jetzt dem Mieterverbund beizutreten, weil wir uns selber nicht über die rechtliche Lage sicher sind.

Was sagt ihr dazu und was würdet ihr machen?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Mietminderung
Ich werde als Lärmender Nachbar beschuldigt?

Hallo👋

heute Abend kam eine Nachbarin, die zwei Wohnungen weiter wohnt, zu uns und schrie meine Frau an.
Grund dafür sei, dass wir angeblich zu laut Musik an hätten und das angeblich permanent. Sie hatte angeblich Unterschriften gesammelt und will klagen bei der Verwaltung.

Bisher hatte sich seit über einem Jahr keiner bei uns beschwert, bezüglich Lautstärke.

Angeblich höre man auch, ich würde meine Frau häufig anschreien, obwohl der letzte Streit über ein Jahr her ist.

Zuletzt klopfte jemand an der wand, obwohl der Fernseher AUS war.

Wir wollen natürlich nicht, dass sich andere durch uns gestört fühlen.
nun stehen wir aber vor einem Problem:

  1. Höre ich gar keine Musik
  2. Schaue ich den Tag über Fernsehen
  3. Streite ich mich nicht und schreie auch nicht.

ich habe daraufhin mal gemessen wie „laut“ unser Fernseher in Verbindung mit meiner Stereoanlage und 2 Standlautsprechern ist.
Mit der Lautstärke, in der ich normalerweise Fernsehen schaue sind es 30-40 dB, manchmal wird die Quelle kurzzeitig lauter (Werbung)

das ist doch nicht laut…?

wenn ich zu der (nicht ganz dichten) Haustür gehe und mit wenig Abstand von außen horsche, ist garnichts zu hören.

Ich glaube wohl kaum, dass diese sich das einbilden, von daher muss es eine Ursache geben, dass man den Fernseher trotzdem noch 2 Wohnungen weiter hören kann, bei geschlossenen Fenster.

aufällig ist, dass man auf der Toilette die Lautsprecher dröhnen hört, auch wenn die Lautstärke sehr gering ist.

Hätte jemand eine Idee, wie es zu dem Problem kommen könnte?

und was soll ich tun, wenn mich die Verwaltung nun abmahnt?

Musik, Mietrecht, HiFi, Nachbarn
Nießbrauchsberechtigter verlangt NK & will neuen Mietvertrag aufsetzen?

Die Vermieter sind schriftlich im Mietvertrag fest gehalten. Im Vertrag steht noch jemand anderes mit einem Nießbrauchsrecht drin, da derjenige früher mal Eigentümer war und diese Wohnung dann den aktuellen Vermietern als eine Schenkung übergeben hat.

Die Schenkung ist angeblich noch nicht ganz vollzogen.

Da die Vermieter das Konto der Nießbrauchberechtigten angegeben haben erhält diese die Miete.

Die Vermieter haben also rein gar nichts von der Wohnung außer die Rechten&Pflichten eines Vermieters.

Wie kann es möglich sein das eine Nießbrauchberechtigte Person den Mietern eine Jahres-Nebenkostenabrechnung zu schickt und diese Zahlung verlangt???

Ist das nicht alleinige Aufgabe eines Vermieters?

Selbst wenn der Vermieter die Nießbrauchberechtigte Person als Zahlungsempfängering im Mietvertrag angegeben hat, wie ist das überhaupt möglich das diese Nb.-Person die Jahres-Nebenkostenrechnung der Wohnung erhält und sich direkt an die Mieter damit wendet?

Nur der Vermieter allein darf Zahlungen verlangen oder??

Für mich ergibt hier vieles gar keinen Sinn, denn soweit ich weiß bedeutet Nießbrauchberecht nur das derjenige die Wohnung bei Eigenbedarf wieder beziehen kann. Sonst nichts.

Das der jenige das ganze Geld der Wohnung einnimmt ist doch eine rein persönliche Abmachung zwischen Vermieter und dem Schenkungsgeber. Als Mieter sind wir doch nur dem Vermieter sowie im Vertrag fest gehalten irgendwelche Zahlungen verpflichtet?

Wenn der Schenkungsgeber & Nießbrauchberechtigter etwas möchte müsste er sich da nicht an den Vermieter wenden?

Noch dazu möchte diese Person mit uns Mietern einen komplett neuen Mietvertrag aufsetzen indem er die Warmmiete sogar noch erhöht. Das geht doch gar nicht oder??

PS: Übrigens bin ich seit 1 Jahr in der Wohnung, meine Mutter war davor in dieser Wohnung und hatte die letzten Jahre niemals eine Jahresnebenkostenabrechnung erhalten. Ich nun plötzlich schon. Diese ist dann ca 266% höher ausgefallen.

Ich bin total fertig, das ist meine allererste Wohnung überhaupt und ich habe null Erfahrung und Ahnung, deshalb die ganzen Fragen. Ich hoffe jemand kann mir etwas damit helfen. Vielen lieben Dank im Voraus

Miete, Rechnung, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, Mieterrecht, Mietverhältnis, Nebenkostenabrechnung, Nießbrauchrecht, Rechnungsstellung, Rechte und Pflichten, Schenkung, Vertragsrecht, berechtigt, berechtigung, nebenkostennachzahlung, Schenkungsvertrag
Mieter unter mir machen Probleme- was tun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

seit 6 Monaten wohne ich mit meinem Partner und unserem Hund zur Miete in unserer neuen Wohnung.

Unter uns wohnt seit gleicher Zeit ein älteres Ehepaar. Haben uns damals gleich vorgestellt, Telefonnumer ausgetauscht und wenn man sich sieht, grüßt man sich natürlich.
nun haben wir (seit wir ca 1 Monat in der Wohnung wohnen) folgendes Problem:

unser Vermieter ist auf uns zu kommen, dass wir „zu laut laufen würden“ laut den Mietern unter uns. Er hat auch schon die Decke bei denen aufgemacht und irgendetwas erneuert als Schallschutz oä. Haben schon gemeinsam mit Vermieter überlegt, ob ein einfacher Teppich in dem Raum, in dem va die Lärmbelästigung sein soll (Küche), ausreicht und haben diesen dann dort ausgelegt und mit den unteren Mietern Rücksprache gehalten ob dies schon als weitere Maßnahme helfen könnte - nein, hat es natürlich nicht.

nun kam unser vermieter heute wieder auf uns zu, da er unsere Hilfe bezüglich den Mietern unter uns braucht. Er steht auf unserer „Seite“ da er schon mit den Vormietern unten Rücksprache gehalten hat, ob die damals die Schritte so laut wahrgenommen haben wie die jetzigen Mietern. Ist aber nicht der Fall.
auch haben die Mieter unter uns wohl schon 2 mal die Polizei wegen lärmbelästigung geholt, diese haben aber nichts gehört und sind wieder gegangen.

ich weiß langsam echt nicht mehr weiter, die Mieter unter uns kamen NOCH NIE auf uns zu wegen Lärmbelästigung und grüßen immer noch nett wenn sie uns sehen.
wir arbeiten beide, unser Hund befindet sich dann im Schlafzimmer (wir haben eine Maisonette WOHNUNG, das Schlafzimmer ist ganz oben) und er ist ruhig. Er bellt nicht, er jault nicht, er schläft dann immer. Und das wissen wir, weil wir schon Jahre lang unseren Hund haben und in der vorherigen WOHNUNG es nie ein Problem mit unserem Hund gab. Auch nicht mit uns.
wir feiern keine Partys, wir hören so gut wie nie Musik und wenn dann nur in normaler Lautstärke, eben so mit dem TV.
Wir schauen sogar mittlerweile extra drauf, so leise wie möglich zu laufen und ab 22 - 6 Uhr nicht mehr großartig laufen zu müssen oder anderweitig etwas zu machen, was Geräusche produziert.

Bei jedem kleinen Geräusch das wir machen habe ich sofort Angst dass die unter uns was in der Hand haben könnten. Ist echt eine psychische Belastung.

das einzige was wir tun, ist in der WOHNUNG umher laufen und das scheint das Problem zu sein 😂

kennt sich jemand mit so etwas aus? Die Mieter haben schon mietminderung gemacht und wir und der vermieter sind langsam verzweifelt. Im Anwaltsschreiben an den vermieter steht „massive Lärmbelästigung durch uns und den Hund“. Ich weiß beim besten Willen nicht, wo die herkommen soll.
auch steht im Schreiben etwas von wochenlangen baulärm mit Baustaub in der unteren Wohnung. Keiner renoviert hier oder
Ähnliches. Ich weiß nicht mehr weiter

Mieter, Mietrecht
Ständige Probleme mit Vermieter?

Guten Morgen,

meine Freundin hat eine Wohnung bei einer Genossenschaft.

Von Anfang an hat Sie ständig Probleme mit Ihrer Therme. Eingezogen ist Sie dort 07/2020 und wohnt somit bald 2 Jahre dort.

Die Therme hat mal gerasselt und merkwürdige Geräusche von sich gegeben und verschmort gerochen. Daraufhin wurde ein Bauteil getauscht. Dann fing es an, dass ein Heizkörper nicht mehr durchgängig warm wurde. Entlüften war notwendig.

Danach wiederholte sich das Problem regelmäßig. Die Heizung musste schon nach 1-2 Monaten wieder entlüftet werden. Dazu kam das Problem, dass das Wasser bei der Therme alle 1-1,5 Monate aufgefüllt werden muss.

Bei meiner Therme musste ich das Wasser in einem Jahr nicht 1x auffüllen.

Zwischenzeitlich wurde die Elektronik der Therme getauscht, sodass es einige Zeit funktionierte. Nach 2-3 Monaten hat sie jetzt wieder Probleme. Sie heizt nur noch Warmwasser, aber nicht mehr die Heizung. Komplett aus und laut Techniker ist schon wieder die Elektronik hinüber. Die Therme ist Jahrgang 83. Bei dem vorletzten Termin meinte dieser schon, dass da irgendwann mal eine neue Therme her muss. Offenbar gefällt dies aber der Genossenschaft nicht.

Die Mitarbeiter aus dem Büro waren selbst bei meiner Freundin und haben an der Therme "rumgedreht". Dass die Therme für Heizung nicht über 20 Grad heizt und klackert, somit blockiert und keine Flamme an geht, haben die mit "ist bei mir Zuhause auch so" abgetan. Offenbar ist die Genossenschaft darauf aus, meine Freundin abzuwimmeln.

Was meint ihr...

1) Möchte die Genossenschaft die Probleme unter den Tisch kehren?

2) Muss die Genossenschaft die Therme reparieren lassen?

3) Wie schnell muss sowas passieren?

4) Wie sieht es aus - meine Freundin hat Angst, deshalb aus der Wohnung zu fliegen, weil sie ständig dort anrufen muss. Sie ruft mittlerweile lieber die Firma an, statt den Vermieter, um da nach dem Stand zu fragen.. weil es ihr unangenehm ist. Ist das begründet die Angst?

5) Gibt es ein Recht auf Mietminderung? Sie hockt ja jetzt seit Freitag in der kalten Wohnung.

6) Was haltet ihr insgesamt von dieser Situation?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Heizung, Therme

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