Wie schlecht ist schlecht isoliert? Mietrecht?

4 Antworten

Der Abschlag sagt noch nichts aus, auchwenn Ihr nur zu zweit seid. Denn man weiß ja nicht, ob 60m² oder 140m² zu beheizen sind...

Ob die Miete passend zur Wohnsituation ist, kann man auch nur beurteilen, wenn man den durchschnittlichen Mietsatz im Wohngebiet kennt und vergleichen kann, wie nah oder entfernt die Miete schon dazu kalkuliert ist. Die Miete sollte natürlich nicht dem entsprechen, was eine moderne energiesparende Wohnung im Wohngebiet kostet. Liegt die Miete im Vergleich dazu angemessen niedriger, ist die schlechtere Energieeffizienz des Wohnraum ja schon berücksichtigt. Aber das ganze hätte man wahrscheinlich vorher schon kalkulieren müssen. Immerhin muss es ja einen Energieausweis geben, an dem man den ungefähren Energiebedarf ersehen kann. Dann muss man vorab schon vergleichen. Ihr habt ja unterschrieben. Damit habt Ihr erst einmal den Mietsatz zur Wohnsituation akzeptiert. Ich denke, da bestehen erst einmal keine weiteren Rechte auf Minderung. Ihr habt es ja entsprechend warm.

Soweit meine Meinung dazu...

Ergänzend noch dazu, nach 10 Jahren damit zu kommen, ist natürlich auch schon recht spät... 9 Jahre hat es wohl nicht gestört? Das hätte man wohl direkt anmerken müssen?!

Solange die Mindesttemperatur erreicht wird, gibts auch nichts zu kürzen.

Bzw. Nur wenn die Dämmung so schlecht ist, dass ein Mangel vorliegt.

50/60er Jahre Dämmung sollte eigentlich ausreichend sein.

Zudem wird das Haus ja irgendwann saniert worden sein, wenn ja schon eine Gasheizung vorhanden ist.

Mit Sicherheit sind da schon modernere Fenster verbaut mit 2 oder 3fach Verglasung.

Hallo,

der Abschlag ist jetzt noch keine belastbare Zahl, da dies keine Messung ist und da der Abschlag stark von einer Annahme X bezüglich des Energiepreises ausgeht.

Ob ein Haus gut wärmegedämmt ist und die Heizungseinstellung seitens der Nutzer ok sind, ist am so genannten "spezifischen Wärmebedarf" erkennbar. Er wird in gemessen in kWh/qm/a. Da du schon ein paar Jahre dort wohnst, kannst du die kWh Heizwärme im Zeitraum Y deinen Jahres-Abrechnungen entnehmen (für ganz genaue braucht man abschließend noch eine Witterungsbereinigungskorrektur, aber für eine erste Betrachtung geht es auch ohne Korrektur).

Liegt dieser Wert bei unter 80 kWh/qm/a, ist alles supi; zwischen 80 und 120 ist es noch vertretbar, darüber wirds bedenklich (= hoher Sanierungsbedarf). Werte über 200 sind indiskutabel.

Rechtlich ist es so, dass deine Heizung tagsüber bei -15°C Außentemperatur die Räume auf mindestens 20°C aufheizen muss. Ist das nicht der Fall, muss der Vermieter was ändern.

Ist das Haus schlecht isoliert, gibt es nach meinem Wissen keine rechtliche Handhabe. Was dann tun? Oft hilft ein netter Plausch bei Kuchen und Kaffee mit dem Vermieter, wo man das mal anspricht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Wohnung ist einfach schlecht isoliert bzw gedämmt.

Dir steht es natürlich frei zu kündigen und in eine Wohnung zu ziehen die warm ist.