Keine Abbuchung der Nebenkostenabrechnung 2020 trotz Lastschriftverfahren. In 2024 erst festgestellt. Muss ich nachzahlen?

1 Antwort

Meines Wissens verjähren solche Rechforderungen nach drei Jahren ab dem Folgejahr der Rechnungsstellung. Heißt, im Jahr 2021 ist die Rechnung gestellt worden, dann müsste die Verjährung nach dem 31.12.2024 einsetzen. Könnte jetzt also noch eingefordert werden.

Ansonsten könntest du noch mal beim Mieterschutzverein nachfragen, wenn du Zweifel hast. Andererseits mal unabhängig von einer Verjährung, kann man sich natürlich auch fragen, ob man dagegen vorgehen will und muss. Es sind ja keine fiktiven oder theoretischen oder die reingewürgten Kosten, sondern Kosten, die tatsächlich entstanden sind und eigentlich auch auf dich umlegbar sind – ich persönlich würde mich vermutlich nicht dagegen auflehnen, auch wenn es verjährt sein sollte, weil es persönlich meinem Empfinden der Fairness widerspräche, auch wenn es natürlich für einen selbst erst mal ärgerlich ist.

Bermanfragt 
Fragesteller
 25.04.2024, 14:56

Danke @T3Fahrer!

Und ich war der Meinung, dass der Abrechnungszeitraum - also 2020 - ausschlaggebend für die Verjährungsfrist ist.

Wenn es eine 'normale' Kundenfreundliche Hausverwaltung wäre, würde ich da auch nicht so dahinter her sein, aber qua Mietspiegel und Mieterhöhung haben die sich in der Vergangenheit schon so einiges geleistet. Naja, versuchen zu leisten. ;-)

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T3Fahrer  25.04.2024, 16:28
@Bermanfragt

Da hast du recht – wenn man sich nicht fair behandelt fühlt, mag man da auch nicht recht Entgegenkommen walten lassen…

Dann frag doch noch mal beim Mieterverein nach, vielleicht hab ich mich geirrt oder es gibt da eine Lücke, wodurch du dich dagegen wehren kannst. Viel Erfolg!

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