Heizkostenabrechnung außergewöhnlich hoch - richtig abgerechnet?

Hallo liebe Forengemeinde,

vor wenigen Tagen erhielt ich meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.04.22 - 31.03.23.

Ich soll 980€ nachzahlen.

Die Abrechnung ist um ein vielfaches höher als in den Jahren zuvor. Liegt das an den steigenden Energiepreisen oder ist bei der Abrechnung ein Fehler unterlaufen?

Es geht maßgeblich um die Heizkostenabrechnung, welche den Großteil der Nebenkosten ausmacht.

Ich habe eine kleine 35m2 1ZKB Wohnung in einem Mehrparteienhaus (12 Wohnungen). Es handelt sich um eine zentrale Ölheizung, welche vor 1 oder 2 Jahren komplett erneuert wurde. Angeblich 40% weniger Verbrauch.

Ich bin relativ sparsam mit dem heizen. Habe nicht mehr geheizt als in den Jahren zuvor. Mache die Heizung im Wohnzimmer nur Nachmittags bis Abends an, nicht auf voller Stufe.

Wie gesagt, soll ich 980€ nachzahlen. Die Jahre zuvor waren es höchstens 2-300€ jährliche Nachzahlung.

Darüberhinaus sind seit letztem Jahr die monatlichen Nebenkosten-Vorauszahlungen schon von 120€ auf 170€ erhöht worden.

Leider verstehe ich die Abrechnung nicht so ganz. Der Faktor „Pro Verbrauchseinheit“ hat sich auf 5,6 erhöht. All die Jahre zuvor lag dieser Wert bei 2,35. Wie setzt sich dieser zusammen?

(ich hoffe man erkennt es auf dem Bild)

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen? Ansonsten muss ich mich an eine professionelle Hilfe wenden.

Vielen Dank :)

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Nießbrauchsberechtigter verlangt NK & will neuen Mietvertrag aufsetzen?

Die Vermieter sind schriftlich im Mietvertrag fest gehalten. Im Vertrag steht noch jemand anderes mit einem Nießbrauchsrecht drin, da derjenige früher mal Eigentümer war und diese Wohnung dann den aktuellen Vermietern als eine Schenkung übergeben hat.

Die Schenkung ist angeblich noch nicht ganz vollzogen.

Da die Vermieter das Konto der Nießbrauchberechtigten angegeben haben erhält diese die Miete.

Die Vermieter haben also rein gar nichts von der Wohnung außer die Rechten&Pflichten eines Vermieters.

Wie kann es möglich sein das eine Nießbrauchberechtigte Person den Mietern eine Jahres-Nebenkostenabrechnung zu schickt und diese Zahlung verlangt???

Ist das nicht alleinige Aufgabe eines Vermieters?

Selbst wenn der Vermieter die Nießbrauchberechtigte Person als Zahlungsempfängering im Mietvertrag angegeben hat, wie ist das überhaupt möglich das diese Nb.-Person die Jahres-Nebenkostenrechnung der Wohnung erhält und sich direkt an die Mieter damit wendet?

Nur der Vermieter allein darf Zahlungen verlangen oder??

Für mich ergibt hier vieles gar keinen Sinn, denn soweit ich weiß bedeutet Nießbrauchberecht nur das derjenige die Wohnung bei Eigenbedarf wieder beziehen kann. Sonst nichts.

Das der jenige das ganze Geld der Wohnung einnimmt ist doch eine rein persönliche Abmachung zwischen Vermieter und dem Schenkungsgeber. Als Mieter sind wir doch nur dem Vermieter sowie im Vertrag fest gehalten irgendwelche Zahlungen verpflichtet?

Wenn der Schenkungsgeber & Nießbrauchberechtigter etwas möchte müsste er sich da nicht an den Vermieter wenden?

Noch dazu möchte diese Person mit uns Mietern einen komplett neuen Mietvertrag aufsetzen indem er die Warmmiete sogar noch erhöht. Das geht doch gar nicht oder??

PS: Übrigens bin ich seit 1 Jahr in der Wohnung, meine Mutter war davor in dieser Wohnung und hatte die letzten Jahre niemals eine Jahresnebenkostenabrechnung erhalten. Ich nun plötzlich schon. Diese ist dann ca 266% höher ausgefallen.

Ich bin total fertig, das ist meine allererste Wohnung überhaupt und ich habe null Erfahrung und Ahnung, deshalb die ganzen Fragen. Ich hoffe jemand kann mir etwas damit helfen. Vielen lieben Dank im Voraus

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Mieterin bekommt immer Geld bei Nebenostenabrechnung?

Hallo liebe Community, Ich habe eine Wohnung als Vermieter übernommen und nun die Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre geprüft. Bei Vorauszahlungen von ca. 1600€ pro Jahr bekommt Sie jedes Jahr um die 200-400 € zurück, obwohl der Hausverwalter die Heiz- und Wasserkosten etc. ziemlich genau im voraus kalkuliert hat und die Werte im Nachhinein auch übereinstimmen. Heißt letztendlich, dass immer die nicht umlagefähigen Kosten zurückgezahlt werden. Es ist eine Wohnung von knapp 80qm und die Mieterin zahlt Nebenkosten in Höhe von 135 und bekommt dann eben noch so viel zurück, kann da nicht nur irgendwas schief laufen?

also was mir schon aufgefallen ist, dass der vorherige Vermieter keine Grundsteuerklausel im Vertrag hatte, weshalb da nochmal ca. 140€ kosten pro Jahr auf den Mieter zukommen werden, aber auch dann wäre es immer noch eine deutliche Nachzahlung seitens des Mieters an die Mieterin. Kann mir das mal jemand relativ einfach erklären?

Was ich auch noch nicht ganz durchblicke: Angenommen die Mieterin verbraucht mehr Strom, dann muss ich ja im Umkehrschluss weniger zurückzahlen. Heißt je mehr Strom sie zahlt, desto profitabler wird es für mich, aber das macht ja irgendwie nicht wirklich Sinn, hab mich da lange mit beschäftigt nur bin jetzt sehr durcheinander.

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Nebenkostenabrechnung, was muss ich zahlen, Mietrecht?

hallo,

wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung erhalten. Alles schön und gut aber ich habe ein paar fragen evtl gibt es jemanden der sich rechtlich auskennt und mir helfen kann. Denn ich würde Ihr gerne einen Brief mit meinem Anliegen schreiben.

Folgendes wir hatten einen Rohrbruch und hier stand ein Gerät was das Wasser abgezogen hat zum Trocknen der Wand. Den Strom haben wir aufgeschrieben, also wie viel wir dafür verbraucht hatten. Ihrem Sohn das gegeben aber das wurde nicht berücksichtigt und auch nicht abgezogen von den Nebenkosten? Ich mein dass muss sie ja zahlen, wofür zahle ich die Haftpflichtversicherung. (Zudem ist unserer Schrank vom Wasserschaden betroffen gewesen, keinen cent gesehen Sie meinte gut lüften dann geht das. Den haben wir dann entsorgen müssen).

Zudem wurde im Keller für das ganze Haus ein Gerät mit Enthärtungssalz angebracht damit das Wasser entkalkt wird. Nun meine Frage warum wir das bezahlen müssen? Schließlich ist das doch eine Instandsetzung und muss vom Vermieter gezahlt werden?

Dann noch meine frage ich zahle Ihr die Haftpflichtversicherung, und wir haben noch unsere Familienhaftpflicht.. brauch ich diese dann überhaupt? (Zumal sie noch nie was davon zahlen lassen hat, sehr oft ist was kaputt gegangen durch Rohrbrüche etc. Aber es kam nie was). Außerdem wird die summe pro kopf gerechnet bei uns wird alles pro Kopf gerechnet aber warum die Versicherung?

Mit der Frau ist leider telefonisch einfach nicht zu reden, daher möchte ich ein Sachlich korrekten Brief schreiben und dass alles dort bemängeln. Oder lieg ich in einem Punkt falsch?

Freu mich über Rückmeldungen!

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Nebenkostenabrechnung Mitbewohner?

Hallo,

ich habe 2018 noch eine andere Wohnung zusammen mit einer weiteren Person (WG) bewohnt. Auf dem Übernahmeprotokoll war die neue Adresse meines Mitbewohners angegeben.

Am 30.12.2019 erhielt ich eine Mail vom Vermieter, dass meine Nachsendeadresse nicht funktionieren würde. Er sendete ein Foto vom Umschlag, der am 20.12.2019 adressiert war und am 21.12.2019 zurück gesendet wurde, als Anhang sendete er außerdem die Zahlungsaufforderung.

Auf dem Umschlag stand jedoch die Adresse meines Mitbewohners aber eben nicht sein sondern mein Name drauf, wodurch klar war, warum der Brief nicht zugestellt werden konnte.

Theoretisch ist eine Nachzahlungsforderung via Email nicht gültig und da die Forderung nicht 12 Monate nach Ablauf (31.12.2018 - 31.12.2019) postalisch bei mir oder ihm eintraf, könnte man der Nachzahlung theoretisch widersprechen.

Nun ist meine Frage: Da der Brief zeitig genug abgeschickt wurde und nicht zugestellt werden konnte, ist der Vermieter theoretisch nicht schuld. Jedoch hat er ja den Fehler gemacht und die falschen Angaben/falschen Namen auf den Umschlag geschrieben, weswegen dieser nicht zugestellt werden konnte. Nun ist die Frist von 12 Monaten verstrichen und somit wäre die Zahlung hinfällig. Kennt sich jemand aus und weiß, wie man in einem solchen Fall reagiert bzw. ob die Schuld nun beim Vermieter liegt?

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