Steht in der Fahndungsdatenbank de Polizei der Haftbefehl, den der Gerichtsvollzieher beantragt hat?

3 Antworten

Ich habe eine Sachsverhalt as über 6 Jahren gelaufen ist ! Es dreht sich um eine Fitness vertrag das NIE in zustände gekommen ist--aber den Titel haben die trotzdem erhalten---trotz mangels auf Beweis von Gläubiger....trotz zahlreiche Widersprüche und Vollstreckungsgegnklagen und ich hab versucht eine Klage einzurichten durch Anwaltschafts...und hab versucht eine Anzeige gegen diese Fitness Firma...Der Gläubiger hat den verhältniss ververkauft an eine Inkasso Firma...aber Mangels ist zu beseitgen weil ein Vollmachts Klauseln zur Vollstreckung und Titel war NIE beauftragt..aber Sachsverhalt ist trotzdem ohne prüfung von Gerichvollzieher weitergelaufen...dann noch eine Vollstreckungsgegnklage das wird fast bloss ignoriert....und Gerichtvollzieher kommt trotz meine Vorangekündigte Vollstreckungsgegnklage....WIE IST DAS DENN MÖGLICH ?? UND wenn Gerichtvollziher schon eine Einschreiben von mir erhalten haben, mit die zusetzliche unterlagen und Kopie von Eingangsbestättigung von Gericht über meine Vollstreckungsgegenklage/ Abwehrsklage , ist Gerichtvollziehr AUCH denn erlaubt eine Besuch durchzuführen oder ist er nicht verpflichtet auf dem Zwangsvollstreckgungsgegenklage und auf den Klageschrift, zu warten bis klärung vorliegt ????

wenn er eine haftbefehl "erwirkt" hat ist der gültig und die polizei erfährt das wenn sie die daten des gesuchten aufrufen.

Ein Haftbefehl ist erst dann gültig, wenn er erlassen wurde. Dazu muss allerdings der Gerichtsvollzieher den Schuldner nicht zwangsläufig vorher persönlich angetroffen haben. Das wäre ja so, als wenn z.B. gegen einen flüchtigen, aber bereits identifizierten, Bankräuber nur dann ein Haftbefehl erlassen werden dürfte, nachdem ihn die Polizei schon gestellt hat. Und: Ein laufender Haftbefehl kann selbstverständlich jederzeit von der Polizei eingesehen werden.

Kristin8787  19.05.2014, 12:02

Richtig ! :-)

jurafragen  17.06.2018, 23:21

> Ein laufender Haftbefehl kann selbstverständlich jederzeit von der Polizei eingesehen werden.

Ein zivilrechtlicher Haftbefehl nicht.