Inkasso Becker fordert nach fast 10 Jahren 1700 Euro von mir. Wie soll ich darauf reagieren?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann bei deiner Auflistung nicht erkennen, was davon im Titel enthalten ist und was die Inkassofirma jetzt aufgeschlagen hat.

Zahlen musst du nur den titulierten Betrag zzg. Zinsen darauf für die letzten 3 Jahre. Wenn du das direkt an den Inhaber des Titels zahlst - also vermutlich das Studio - dann kannst du dir dei "Ergänzungen" der Inkassofirma sparen. Falls du an die Inkassofirma zahlst, ziehen die zuerst ihre Gebühren ab und du zahlst den Rest auch noch.

amelieschu 
Fragesteller
 19.02.2013, 19:40

Hallo Jorgfried,

danke du machst mir ein wenig Hoffunung.

Im Vollstreckungstitel von 2003 steht: Hauptforderung: 741, 90 EUR Nebenforderungen: 157, 68 EUR + 70,03 EUR Zinsen : 16.10.2002-28.01.2003 : 16 EUR

Gesamtforderung: 996,40 EUR

kevin1905  19.02.2013, 20:45
@amelieschu

und darauf schlägst du jetzt nochmal Zinsen seit dem 01.01.2010.

Bei 5%-Punkten über Basis mit dem jetzt gültigen Werten komme ich auf 1.157,36 € und damit immer noch 550,- € weniger als die Inkassoheinis gerne hätten.

Die Einrede der Verwirkung sollte nur durch einen erfahrenen Anwalt vorgenommen werden. I.d.R. gehen die Gerichte davon aus, dass eine Forderung dann verwirkt ist, wenn der Gläubiger 7-9 Jahre nach Titulierung keinen Versuch der Betreibung unternommen hat, das ist aber nur ein Richtwert.

Nicht titulierte Zinsen von 2009 oder davor sind verjährt und müssen nicht gezahlt werden, wie Jorgfried schon geschrieben hat.

Die Verjährung muss allerdings aktiv erklärt werden.

amelieschu 
Fragesteller
 20.02.2013, 19:53

Hallo Kevin,

wie kann ich das aktiv machen ? Brauche ich hierzu einen Anwalt oder kann ich dies auch einfach in einem Anschreiben an den Inkasso ?

Vielen Dank für deine Hilfe !

kevin1905  20.02.2013, 23:16
@amelieschu

Du musst dem Inkassobüro belegbar ein Widerspruchsschreiben zukommen lassen indem du erklärst, welche Teile der Forderung du wegen Verjährung zurückweist.

Und das sind alle Nichttitulierten Zinsen uns Mahngebühren bis einschließlich 31.12.2009.

Bei der Geldsumme ist ein Anwalt allerdings nicht die schlechteste Wahl, besonders wenn es um das Thema der Verwirkung der titulierten Forderung geht, das kriegst du als Laie kaum hin.

Erstmal sind die Zinsen, die von 2009 oder älter sind, verjährt - anders als eine titulierte Hauptforderung - die Einrede der Verjährung muss der Betroffene von sich aus erheben.

Eine Mahnung für 102€ geht schon mal gar nicht! 70€ Anschriftsermittlung ist Wucher! Bei einer Zwangsvollstreckung müssen alle nach der Titulierung entstehenden Kosten vom Gerichtsvollzieher genehmigt werden - Inkasso-Fantasiegebühren muss man da nicht bezahlen; wenn gezahlt wird, muss auf Titel und vom Gerichtsvollzieher anerkannte Kosten gerechnet werden (§788 ZPO).

Welche der gelisteten Kosten stehen im VB? Wie hoch sind die im VB genannten Kosten? Ich vermute, nur ein Bruchteil!

Ansonsten würde ich noch eine Vollstreckungsgegenklage wegen Verwirkung prüfen - nach 10 Jahren gut möglich, wenn die sich gar nicht mehr gemeldet haben, man also guten Gewissens glauben konnte, dass die Forderung nicht mehr geltend gemacht wird.

whiteTree  19.02.2013, 21:43

Sorry, die Kosten im VB stehen ja in dem Kommentar zur Antwort von Jorgfried.

Ich würde es trotzdem noch mit Verwirkung versuchen - sind ja immer noch über 1000€. Vielleicht machen sie dann ja ein Vergleichsangebot.

amelieschu 
Fragesteller
 20.02.2013, 19:02
@whiteTree

Hallo whiteTree,

leider muss ich hier zeitnah anworten, sie haben mir mit GV gedroht, kann ich bzw. wie kann ich den Inkasso Herren und Damen, schreiben, das ich Zinsen nicht bezahlen muss ?

Vielen Dank für deine Hilfe !

Ist es in dieser sache mal zu (fruchtlosen) Vollstreckungsversuchen gekommen ?

Falls Nein : Warum wurde aus deiner Sicht nicht vollstreckt ?

Wie ist Dein score in etwa ?

Gäbe es was zu pfänden bei Dir ?

amelieschu 
Fragesteller
 20.02.2013, 18:48

hallo rainerendres,

bin leider umgezogen, daher habe ich diesen VB nie erhalten..

Mein Score ist gut...es handelt sich hier um eine Jugendsünde von vor über 10 Jahren...

Wußte bis vor 2 Wochen gar nicht, das diese Schuld besteht..

Auf einen Besuch von GV möchte ich verzichten...

Besten Gruß

rainerendres  20.02.2013, 20:33
@amelieschu

Danke für das Kompliment :-))

Hintergrund meiner Fragen war das man möglicherweise einen vergleich aushandeln könnte - je schlechter der score desto bereitwilliger die gegenseite

Fällt bei Dir aber leider weg da der score gut ist

Der Hinweis von Kevin mit den Zinsen ist auf jeden fall wertvoll

Schriftlich : Einrede der verjährung bezüglich der Zinsen und neue Forderungsaufstellung einfordern

Weitere Fragen :

Der gerichtliche mahnbescheid ging an die alte Adresse und vor Erhalt des darauffolgenden Vollstreckungsbescheid bist Du umgezogen ? Nachsendeauftrag vorhanden gewesen ? Ummeldung meim Einwohnermeldeamt damals gemacht ?

Kannst ja mal die Verjährung prüfen

kevin1905  19.02.2013, 19:21

Verjährung ./. Verwirkung.

Verjährt ist alles was nicht tituliert ist und aus 2009 oder davor besteht.