In Deinem Fall würde sich zunächst eine ehrenamtliche gesetzliche Betreuung anbieten. Hierfür würdest Du pro Jahr eine Aufwandsentschädigung von 399,00 EURO erhalten.
Aber auch dies geschieht nicht automatisch, sondern muss innerhalb eines Jahres beantragt werden, ansonsten verfällt der Anspruch.
Erst wenn Du mehr als10 Personen betreuen solltest, wirst Du vom Betreuungsgericht als Berufsbetreuerin eingestuft und viel besser bezahlt werden.
Gemäß Gesetz gibt es zwar keine besondere berufliche Ausbildung für Berufsbetreuer. Diese Vorstellung schwirrt lediglich in den Köpfen der Lobbyisten des Berufsbetreuerverbandes, von Richtern und geschäftstüchtigen Privatschulen rum – welche teure Ausbildungen zum Berufsbetreuer anbieten.
Das Gesetz geht hingegen davon aus, dass jedermann geeignet ist für eine Betreuertätigkeit. Denn derjenige, der seine eigenen Angelegenheiten regeln kann, kann dies auch für einen anderen tun.
Im Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, das der Bundestag am 16.5.2019 verabschiedete, ist die Entlohnung von Berufsbetreuern wie folgt geregelt:
vgl.https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuerverg%C3%BCtung_2019
- ohne berufliche Ausbildung 23,00 EURO pro Stunde
- mit Ausbildung in einem beliebigen Ausbildungsberuf mit 29,50 EURO pro Stunde
- mit einem Hochschulstudium im Fach Jura 39,00 EURO pro Stunde. Andere Hochschulabschlüsse werden als nicht förderlich für eine gesetzliche Betreuungstätigkeit angesehen und werden weiterhin mit 29,50 EURO pro Stunde entlohnt.
vgl. hierzu https://openjur.de/u/769552.html
(Dies ist nicht verwunderlich. Denn es liegt auf der Hand, dass Richter ausgerechnet jene Studiengang für am meisten geeignet erachten, den sie selbst genossen haben.)
Für die gleiche Leistung, für die ein ehrenamtlicher Berufsbetreuer 399,00 EURO erhält, kann ein berufsloser Berufsbetreuer rund 1.656 Euro (23 EURO x 6 Stunden x 12 Monate) kalkulieren. Bei 40 Betreuungen sind das denn für den berufslosen Berufsbetreuer im Schnitt jährlich 66.240 Euro. Es gibt aber auch Betreuer mit mehr als 100 Betreuten. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Außerdem kann man sich in mehreren Gerichtsbezirken bewerben.
Für den Berufsbetreuer mit abgeschlossener Ausbildung (= die Art der Ausbildung spielt keine Rolle) beläuft sich das Jahreseinkommen dann auf (29,50 EURO x 6 Stunden x 12 Monate x 40 ) 84.860 EURO.
Für den Berufsbetreuer mit abgeschlossener Hochschulausbildung als Jurist beläuft sich das Jahreseinkommen dann auf (39 EURO x 6 Stunden x 12 Monate x 40) 112..320 EURO.
Für den Fall, dass dieser Berufsbetreuer auch noch eine eigene Rechtsanwaltspraxis führt, kommen mindestens noch einmal 100.000 EURO hinzu, da dieser sich selbst beauftragen darf, für seine Betreuungsopfer Prozesse zu führen.
Dies führt dann regelmäßig dazu, dass dieser Betreuer gegen alle Verwandten und Freunde ein Kontaktverbot ausspricht und gegen jeden einzeln gerichtlich vorgeht, wenn dieser sich nicht hieran halten will.
Letztlich wird dieser Betreuer mit Rechtsanwaltsfuktion immer auf der Gewinnerseite sein: Denn falls er den Prozess gewinnt, bezahlen ihn die Verwandten des Betreuten und wenn er ihn verliert, bezahlt das Betreuungsopfer, weil der Betreuer sein Recht wahrgenommen hat, diesen Prozess im Namen seines Betreuungsopfers zu führen.
Gleiches gilt z.B. für unbegründete Mahnbescheide, die von angeblichen Gläubigern gegen einen Betreuten gestellt werden. Da dieser selbst als Entmündigter keinen Widerspruch bei Gericht anmelden darf und der Betreuer es einfach nicht tut, wird der Betreute letztendlich per Versäumnisurteil dazu vergattert - z.B. 20.000 EURO - zu bezahlen.
Das per Betreuungsbeschluss verordnete Verbot, selbst gerichtliche Schritte in die Weg zu leiten, führt hier zu neuen Schulden, die tatsächlich nicht bestehen, jedoch von der Justiz bestätigt worden sind und somit real sind. Soviel zu zwei beliebten Varianten des Betreuungsbetruges.
An sich dürfte es kein Problem sein, dass Du ehrenamtlich als gesetzliche Betreuerin eingesetzt werden wirst. Dazu musst Du Dich lediglich an die Betreuungsbehörde wenden und Deinen Wunsch äußern und zudem ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen. Gleichzeitig sollte aber auch der Betroffene ebenfalls diesen Wunsch äußern.
Ob und in welcher Weise über Deinen Antrag entschieden wird, ist dann von Dir nicht mehr zu beeinflussen. Der zuständige Richter hat ein unumschränktes Monopol, das ihn bemächtigt, nach Gutdünken zu entscheiden. Er selbst hat einen unendlichen Ermessensspielraum und unterliegt keinerlei Kontrollen.
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass Du nur dann mehr als 10 Betreute zugewiesen bekommst, wenn Du – aus welchen Gründen auch immer - in die engere Wahl des Richters gelangt bist.
Wenn es Dir tatsächlich gelingen sollte, den zuständigen Betreuungsrichter davon zu überzeugen, dass er Dich als Berufsbetreuer akzeptiert, hast Du den Wechsel auf die Sonnenseite des Lebens geschafft.
Dann war Mindestlohn gestern und Du kannst dann als Berufsbetreuerin ohne unternehmerisches Risiko – selbst wenn Du keine Ausbildung haben solltest - gutes Geld verdienen.
vgl.
https://pflege-prisma.de/2019/05/28/pflegekraefte-koennten-als-berufsbetreuer-ein-vielfaches-verdienen/