Eine

Nachdem die Telefonleitung zu meinem Einfamilienhaus gekappt worden war und auf mein Haus ein Brandanschlag ausgeübt wurde, wurde ich mit einem Notarztwagen ins Krankenhaus gefahren.

Dieser Brandanschlag war mir zuvor von meiner Stieftochter und ihrem Ehemann - einem Sohn des leitendenden Staatsanwaltes - angekündigt worden.

Beide wollten in den Besitz meines Hauses kommen und mich zwingen, dieses Land fluchtartig zu verlassen und Ihnen mein Haus "freiwillig" zu schenken.

Während ich mich im Krankenhaus von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Brandanschlag erholte, drängen meine Stieftochter und ihr Ehemann in mein Haus ein und räumten alles aus, was nicht niet- und nagelfest war.

Sie gaben anschließend an, in meinem Haus eine Schusswaffe gefunden zu haben und zeigten mich deswegen an.

Allerdings stellte sich schnell heraus, dass ich als Krankenhausärztin zwar Erfahrungen im Umgang mit Operationsbestecken hatte, nicht jedoch mit untergeschobenen Schusswaffen, so dass die Anzeige schnell fallen gelassen wurde.

Zu meinem Erstaunen wurden die beiden mich falsch beschuldigenden beiden Personen - die Stieftochter und der Sohn des leitendenden Staatsanwaltes - weder wegen Brandstiftung, Einbruchdiebstahl noch wegen übler Nachrede belangt.

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Hier gilt es zwei sich widersprechende Tatbestände zu berücksichtigen. Wenn alles mit rechten Dingen zugehen würde, dann hat die Betreute viele Rechte und die Betreuerin viele Pflichten.

Tatsächlich bestehen die Rechte der Betreuten nur auf dem Papier und Richterin und Betreuerin ziehen an einem Strang, wenn es darum geht, die Betreute klein zu halten.

Die Betreuerin und die Betreuungsrichterin sitzen am längeren Hebel und müssen sich vor niemandem rechtfertigen.

Wenn alles mit rechten Dingen und fair zugehen würde, dann müsste Die Betreuerin sich darüber Gedanken machen, wie sie die Lebensqualität der Betreuten verbessern könnte und danach trachten, alles zu veranlassen, das dem Wohle der Betreuten dient.

Allerdings hat die Betreuerin hierbei einen derart großen Emessensspielraum, dass sie letztlich machen kann, was sie will. Die Betreute ist letztlich der Betreuerin ausgeliefert.

Eine beliebte von Berufsbetreuern verwendete Strategie zur Durchsetzung und Rechtfertigung ihrer Vorstellungen von "sinnvoller" Betreuung ist es, das Betreuungsgericht mit erfundenen Berichten zu versorgen und darauf "zu drängen, dass vom Gericht in allen Betreuungskreisen ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird.

Zu diesem Zweck muss die Betreuerin lediglich eine entsprechende schriftliche Anforderung nebst Begründung an das Betreuungsgericht senden.

Diese schriftliche Anforderung der Betreuerin an das Gericht könnte im vorliegenden Fall z. B. wie folgt aussehen:

"Ich habe festgestellt, dass die Betreute unkontrollierte Einkäufe tätigt. Damit die Betreute sich nicht selbst schädigt, bitte ich um Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes in allen vorliegenden Betreuungskreisen."

Da die Betreuerin auch die Postvollmacht besitzt, wird diese den hierauf erfolgten Beschluss des Gerichtes abfangen und die Betreute wird - angesichts der üblichen Verweigerung der Akteneinsicht - nie etwas darüber erfahren, wie dieser Beschluss zustande gekommen ist.

Eine weitere Möglichkeit der Betreuerin, Euch Ärger zu machen, besteht in ihrer Möglichkeit, ein Kontaktverbot gegen Dich auszusprechen.

Auch im Fall des Kontaktverbotes seid ihr chancenlos. Selbst wenn ihr hiergegen gerichtlich vorgehen solltet, werden die Prozesskosten in jedem Fall der Betreuten angelastet werden, denn die Betreuerin handelte schließlich immer nur im Interesse, im Auftrag und auf Rechnung der Betreuten.

Ich sehe in diesem Konflikt nur eine Möglichkeit, um sich aus dem Zugriff der Betreuerin zu befreien: Die Betreute sollte einen stimmigen und begründeten Antrag an das Betreuungsgericht zur Beendigung des Betreuungsverfahrens stellen und Dich als Vorsorgebevollmächtigten vorschlagen.

Übrigens: Eine berufliche Vorbildung muss eine Betreuerin nicht besitzen. Die einzige Qualifikation die ihr abverlangt wird, ist ihre Befähigung notfalls bei Problemen, sich auf Kosten der Betreuten beraten zu lassen oder Dienstleister auf Kosten der Betreuten zu beauftragen.

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Es kommt ganz darauf an, was Du unter "Wiederholen" verstehst.

Wenn Du im Internet unter dem Namen Holocaust suchst, dann werden unter diesem Begriff lediglich die unter der Nazidiktatur erfolgten millionenfach Gräueltaten aufgeführt werden und keine Hinweise einer Wiederholung zu finden sein.

Wenn Du Dich aber von dem Namen "Holocaust" löst und nach Begebenheiten suchst, in denen unschuldige Bürger - genau wie vor 80 Jahren - mit Gewalt aus ihren Häusern geholt und anschließend in Lagern interniert und dort zugrunde gerichtet werden, dann wirst Du fündig werden.

Dann wirst Du feststellen, dass jene Mediziner, die die Nazis bei der Durchführung des Holocaustes unterstützten immer noch ein ehrenvolles Andenken genießen und ihre Nachfolger nichts besseres zu tun haben, als erneut vollkommen gesunde Menschen in Psychiatrische Anstalten zu sperren und dort zugrundezurichten.

Vgl. www.zwangspsychiatrie.de

Dann wirst Du feststellen, dass die Gemeinschaft der UN diese Verbrechen zwar - genau wie vor 80 Jahren - vergeblich kritisiert, aber die Diplomaten der BRD diese - ebenfalls wie die Nazis vor 80 Jahren - leugnen.

Du wirst feststellen, dass auch das regelmäßig von derJustiz abgegebene Lippenbekenntnis zum Rechtsstaat die Justiz nicht daran hindert, Gräueltaten zu verhindern.

https://www.gutefrage.net/frage/wie-werden-geistig-abnorme-verbrechermoerder-in-einer-psychiatrie-behandelt#answer-335246787

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Als erstes gilt es herauszufinden, wie hoch der Schaden ist. Dann gilt es erst einmal die Eltern zu befragen. Dann kann Dein Bekannter - oder auch Du als sein Beauftragter - versuchen, den ehemaligen Betreuer zu kontaktieren, um diesen um Übersendung der gesamten Unterlagen - wie Betreuungsbeschluss, Betreuungsberichte und Schlussabrechnung - zu bitten.

Auch diese Mühe muss der Betreuer nicht ohne Bezahlung auf sich nehmen. Er kann euch hierfür eine Gebühr in Rechnung stellen.

Gleichzeitig sollten auch die Eltern gefragt werden, ob und inwiefern sie etwas von dieser Angelegenheit wüssten. Nachdem ihr dann herausgefunden habt, um welche Summe es geht, müsst ihr überlegen, ob es euch Wert ist, hierfür einen teuren und nervenaufreibenden Rechtsstreit in die Wege zu leiten.

Erfahrungsgemäß wird das Betreuungsgericht genervt reagieren und mitteilen, dass die Betreuung beendet ist und ihr euch mit allen weiteren Fragen an den ehemaligen Betreuer wenden sollt. Dieser wiederum wird jede Auskunft verweigern und sich tot stellen, so dass eine Auskunft nur über aufwändige von einem Rechtsanwalt verfasste Schreiben möglich sein wird,

Alles diese Aktivitäten kostet viel Geld, das der Rechtsanwalt von euch in Vorleistung haben möchte.

Und die Frage, ob es überhaupt zu einer Schadensregulierung und Wiedergutmachung des Schadens kommen wird, ist in diesem Stadium der Auseinandersetzung noch lange nicht geklärt.

Nach meiner Erfahrung kommt es in vielen Fällen der gesetzlichen Betreuungen zu derartigen finanziellen Unregelmäßigkeiten. Dies gehört einfach zum Geschäftsmodell dazu. Dies liegt daran, dass die Gelegenheiten zur Untreue zu viele und zu einfach sind und die Gefahr hierbei aufzufliegen, extrem niedrig ist.

Es gilt hierbei die Regel: „Gelegenheit macht Diebe.“. . .

Wie Du auf dieser Plattform nachprüfen kannst, gibt es viele Fragesteller, die genau das gleiche Problem haben, wie Dein Bekannter.

Andererseits kann der Betreuer sich immer noch eine Geschichte zurechtstricken, wonach er die vom Amt bezogenen Gelder für „sinnvolle Ausgaben für den Betreuten“ verwendet hat.

Schließlich war seine Dienstleistung nicht umsonst. Er hat einen Anspruch auf eine Betreuungsgebühr und auf Ersatz der ihm zusätzlich entstandenen Kosten, die er von dem Konto des Betreuten abbuchen darf.

Er darf sogar weitere Personen beauftragen, die für ihn die Anträge des zu Betreuenden beim Jobcenter stellen.

Das Gesetz sieht namlich vor, dass ein Betreuer keinerlei Ausbildung und Ahnung haben muss, sondern lediglich die Befähigung besitzen muss, bei Problemen, die ihn überfordern, fremde Hilfe - natürlich auf Kosten des Betreuten - in Anspruch zu nehmen.

Im vorliegenden Fall könnte dies bedeuten, dass der Betreuer jemanden beauftragt hat, der ihm diese Anträge für das Jobcenter auf Kosten des Betreuten ausfüllte und dort ablieferte.

Letztlich kann ich es mir nicht verkneifen, euch darauf hinzuweisen, dass Dein Bekannter offensichtlich zu blauäugig an die Sache herangegangen ist und dem Betreuer blind vertraute.

Er hat es versäumt, diesen zu kontrollieren und wundert sich nun, dass über den Tisch gezogen wurde. Dafür muss er nun Lehrgeld bezahlen.

Er hat verdrängt, dass der Betreuer ihn wegen des Geldes betreute und keineswegs aus Nächstenliebe.



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Er darf es schon. Doch gibt es immer wieder Situationen, in denen sich Schüler daraufhin beim Schulleiter beschweren.

Je nachdem wie der Lehrer beim Schulleiter angesehen ist und ob es dieser gut oder weniger gut mit ihm meint, wird dieser reagieren. Er kann dem Lehrer recht geben und die Sache damit auf sich beruhen lassen.

Er kann aber auch ein Fass aufmachen und den Schüler bitten, eine detaillierte schriftliche Beschwerde über den Lehrer nachzureichen.

Dann wird er den Lehrer zu sich bitten und eine Drohkulisse aufbauen.

Diese besteht darin, dass er den stellvertretenden Schulleiter zu diesem Dienstgespräch hinzubittet, damit dieser von diesem Gespräch ein Protokoll anfertigt.

Dann macht der Schulleiter dem Lehrer den Vorwurf, dass es zu einer Schülerbeschwerde gekommen sei und wird dessen pädagogische Befähigung anzweifeln. Er wird darauf hinweisen, dass es diesem Lehrer nicht gelungen sei, mit den Schülern zusammenzuarbeiten.

Er wird den Lehrer darüber belehren, dass es dessen Aufgabe sei, nicht gegen, sondern mit den Schülern zusammenzuarbeiten und vorschlagen, diesen Schüler noch nachträglich einen gesonderten Test anfertigen zu lassen.

Nach Beendigung des Dienstgespräches wird der Lehrer dann wieder zu der bereits wartenden Klasse in den Klassenraum zurückkehren.

Diese wird ihn dann breit grinsend mit den Worten empfangen: "Wir sitzen nun Mal am längeren Hebel. Wir brauchen uns nur beschweren und schon sind sie wieder dran. Wir hoffen, dass ihnen dies eine Lehre sein wird."

Der Lehrer wird sich dieses Erlebnis zu Herzen nehmen und dafür sorgen, dass es in Zukunft zu keinen weiteren Schülerbeschwerden kommt. Er wird nur noch Wunschnoten erteilen und mit den Wölfen heulen.

Er wird sich den Schülern anbiedern, sich das Leben leicht machen, sich gefügig zeigen, seine Unterrichtsanforderungen extrem senken und auf diese Weise sein Pensionsalter noch erreichen.

Die Tatsache, dass die Ausbildungsbetriebe und die Hochschulen mit seinen Abgangschülern wegen fehlender Grundkenntnisse nichts mehr anfangen können, wird er nicht als sein Problem ansehen.

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Die Diplomarbeit ist zu vergleichen mit einem umfangreichen Referat oder einer umfangreichen Hausarbeit, die der Lehrer Dir aufgibt. Die Diplomarbeit wird am Ende eines akademischen Ausbildungsganges erstellt.

Wenn der Student dann noch die schriftliche und mündliche Prüfung besteht, darf er sich z. B. Diplomkaufmann, Diplompsychologe oder Diplomfachwirt nennen.

Ob es schwierig ist, eine Diplomarbeit anzufertigen, hängt einzig und alleine von dem jeweiligen Studenten selbst ab. Es gibt Studenten, denen das Lernen und diszipliniertes selbstständiges Arbeiten leicht fällt und andere, denen diese Hürde zu hoch ist.

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In Deinem Fall würde sich zunächst eine ehrenamtliche gesetzliche Betreuung anbieten. Hierfür würdest Du pro Jahr eine Aufwandsentschädigung von 399,00 EURO erhalten.

Aber auch dies geschieht nicht automatisch, sondern muss innerhalb eines Jahres beantragt werden, ansonsten verfällt der Anspruch.

Erst wenn Du mehr als10 Personen betreuen solltest, wirst Du vom Betreuungsgericht als Berufsbetreuerin eingestuft und viel  besser bezahlt werden.
Gemäß Gesetz gibt es zwar keine besondere berufliche Ausbildung für Berufsbetreuer. Diese Vorstellung schwirrt lediglich  in den Köpfen der Lobbyisten des Berufsbetreuerverbandes, von Richtern und geschäftstüchtigen Privatschulen rum  – welche  teure Ausbildungen zum Berufsbetreuer anbieten.

Das Gesetz geht hingegen davon aus, dass jedermann geeignet ist für eine Betreuertätigkeit. Denn derjenige, der seine eigenen Angelegenheiten regeln kann, kann dies auch für einen anderen tun.

Im Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, das der Bundestag am 16.5.2019 verabschiedete,  ist die Entlohnung von Berufsbetreuern wie folgt geregelt:
vgl.https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuerverg%C3%BCtung_2019

-  ohne berufliche Ausbildung 23,00 EURO pro Stunde

- mit Ausbildung in einem beliebigen Ausbildungsberuf mit 29,50 EURO pro Stunde

-  mit einem Hochschulstudium im Fach Jura 39,00 EURO pro Stunde.  Andere Hochschulabschlüsse werden als nicht förderlich für eine gesetzliche Betreuungstätigkeit angesehen und werden weiterhin mit 29,50 EURO pro Stunde entlohnt.
vgl. hierzu https://openjur.de/u/769552.html

(Dies ist nicht verwunderlich. Denn es liegt auf der Hand, dass Richter ausgerechnet jene Studiengang für am meisten geeignet erachten, den sie selbst genossen haben.)

Für die gleiche Leistung, für die ein ehrenamtlicher Berufsbetreuer 399,00 EURO erhält, kann ein berufsloser Berufsbetreuer rund 1.656 Euro (23 EURO x 6 Stunden x 12 Monate) kalkulieren. Bei 40 Betreuungen sind das denn für den berufslosen Berufsbetreuer im Schnitt jährlich 66.240 Euro. Es gibt aber auch Betreuer mit mehr als 100 Betreuten. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Außerdem kann man sich in mehreren Gerichtsbezirken bewerben.

Für den Berufsbetreuer mit abgeschlossener Ausbildung (= die Art der Ausbildung spielt keine Rolle) beläuft sich das Jahreseinkommen dann auf (29,50 EURO x 6 Stunden x 12 Monate x 40 ) 84.860 EURO.

Für den Berufsbetreuer mit abgeschlossener Hochschulausbildung als Jurist beläuft sich das Jahreseinkommen dann auf (39 EURO x 6 Stunden x 12 Monate x 40) 112..320  EURO.
Für den Fall, dass dieser Berufsbetreuer auch noch eine eigene Rechtsanwaltspraxis führt, kommen mindestens noch einmal 100.000 EURO hinzu, da dieser sich selbst beauftragen darf, für seine Betreuungsopfer Prozesse zu führen.

Dies führt dann regelmäßig dazu, dass dieser Betreuer gegen alle Verwandten und Freunde ein Kontaktverbot ausspricht und gegen jeden einzeln gerichtlich vorgeht, wenn dieser sich nicht hieran halten will.
Letztlich wird dieser Betreuer mit Rechtsanwaltsfuktion immer auf der Gewinnerseite sein: Denn falls er den Prozess gewinnt, bezahlen ihn die Verwandten des Betreuten und wenn er ihn verliert, bezahlt das Betreuungsopfer, weil der Betreuer sein Recht wahrgenommen hat, diesen Prozess im Namen seines Betreuungsopfers zu führen.

Gleiches gilt z.B. für unbegründete Mahnbescheide, die von angeblichen Gläubigern gegen einen Betreuten gestellt werden. Da dieser selbst als Entmündigter keinen Widerspruch bei Gericht anmelden darf und der Betreuer es einfach nicht tut, wird der Betreute letztendlich per Versäumnisurteil dazu vergattert - z.B. 20.000 EURO - zu bezahlen.

Das per Betreuungsbeschluss verordnete Verbot, selbst gerichtliche Schritte in die Weg zu leiten, führt hier zu neuen Schulden, die tatsächlich nicht bestehen, jedoch von der Justiz bestätigt worden sind und somit real sind. Soviel zu zwei beliebten Varianten des Betreuungsbetruges.

An sich dürfte es kein Problem sein, dass Du ehrenamtlich als gesetzliche Betreuerin eingesetzt werden wirst. Dazu musst Du Dich lediglich an die Betreuungsbehörde wenden und Deinen Wunsch äußern und zudem ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen. Gleichzeitig sollte aber auch der Betroffene ebenfalls diesen Wunsch äußern.

Ob und in welcher Weise über Deinen Antrag entschieden wird, ist dann von Dir nicht mehr zu beeinflussen. Der zuständige Richter hat ein unumschränktes Monopol, das ihn bemächtigt, nach Gutdünken zu entscheiden. Er selbst hat einen unendlichen Ermessensspielraum und unterliegt keinerlei Kontrollen.

Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass Du nur dann mehr als 10 Betreute zugewiesen bekommst, wenn Du – aus welchen Gründen auch immer - in die engere Wahl des Richters gelangt bist.

Wenn es Dir tatsächlich gelingen sollte, den zuständigen Betreuungsrichter davon zu überzeugen, dass er Dich als Berufsbetreuer akzeptiert, hast Du den Wechsel auf die Sonnenseite des Lebens geschafft.

Dann war Mindestlohn gestern und Du kannst dann als Berufsbetreuerin ohne unternehmerisches Risiko – selbst wenn Du keine Ausbildung haben solltest - gutes Geld verdienen.

vgl.

https://pflege-prisma.de/2019/05/28/pflegekraefte-koennten-als-berufsbetreuer-ein-vielfaches-verdienen/

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Du magst zwar im Recht sein, doch in Deutschland gibt es schon seit Ende des vorletzten Jahrhunderts ein illegales Bündnis zwischen Psychiatrie und Justiz, so dass Du mit einer Klage nicht weiterkommen wirst. In Amerika sieht das ganz anders aus. Dort sind bereits vor 40 Jahren psychiatrische Anstalten scharenweise geschlossen worden, weil sie gesunden Patienten aus Habgier einreden wollten, sie seien psychisch krank. Die Folge waren Schadensersatzleistungen in Millionenhöhe und die Anstalten mussten dichtmachen.

Aber wir sind nun mal nicht in Amerika. Hierzulande gibt es zwar auch viele Scharlatane unter den Psychiatern, doch werden diese durch die Justiz gedeckt.

Ich kann Dir als Ärztin nur abraten, in Deutschland gegen einen Psychiater zu klagen. Das geht erst einmal nur wieder mit einem Gutachter, der sehr teuer ist und kaum gegen seinen Kollegen aussagen wird. Hinzu kommt noch, dass Deine Gegner mit gezinkten Karten spielen  und alle "Beweise" aus Deiner Krankenakte vernichten und immer neu erstellen können, geradeso wie sie gebraucht werden.

Des weiteren haben Psychiater in Deutschland die Justiz auf ihrer Seite. Mit anderen Worten, wenn Du die Justiz nervst, besteht die Gefahr, dass sie Dich gemäß ZPO § 56 als "Querulanten" einstufen, Dich entmündigen und Dir einen gesetzlichen Betreuer vor die Nase setzen, der Dich an allen Handlungen vertritt.

Dann darfst Du keine eigene Post mehr empfangen, kein eigenes Geld mehr ausgeben und auch nicht bestimmen, wo Du wohnen willst.

Dies bestimmt dann alles der von Dir bezahlte  gesetzliche Betreuer, Erfahrungsgemäß wird dieser Dich dann in eine geschlossene Psychiatrie zur "Beobachtung" einweisen und dort wirst Du dann für Jahre bleiben - bis die Krankversicherung nicht mehr mitspielt und die tägliche Unterbringungsgebühr von 369 EURO nicht mehr zahlen will und es zu einer Entlassung aus der Psychiatrie aufgrund einer „Spontanheilung“ kommt.

Ich kann Dir lediglich Erklärvideos schicken, aus denen das gesamte Ausmaß der Misere in diesem Bereich hervorgeht. vgl. hierzu

https://www.youtube.com/watch?v=K8-VAKOrDa4

oder

www.zwangspychiatrie.de

oder

https://www.youtube.com/watch?time_continue=1679&v=R1kdJi87bN8

oder

https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren




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Richterliche Unabhängigkeit ist eine Fiktion bzw. eine idealisierte Sollbestimmung, mit der gefordert wird, dass ein Richter sich ausschließlich an den Gesetzen zu orientieren hat und sich in seiner Urteilsbildung ausschließlich den Gesichtspunkten der Fairness und Gerechtigkeit verpflichtet fühlen muss, nicht käuflich ist, sich keinem Gruppenzwang unterwirft und alle Handlungen, die mit Prozessbetrug und Rechtsbeugung verbunden sind, für sein eigenes Handeln ablehnt.
Ob ein Richter tatsächlich unabhängig ist, stellt sich aber leider immer erst im Nachhinein heraus. In diesen Fällen des richterlichen willkürlichen Handelns sind richterliche Unabhängigkeit" und "richterliche Willkür" deckungsgleich.

Da man aber Gefühle und Einstellungen nicht verordnen kann, aber unbedingt an dieser Fiktion festhalten will und sie glaubhaft rüberbringen möchte, haben sich bestimmte Rituale herausgebildet, welche die Auctoritas (=Amtsautorität) des Richteramtes auf die persönlichen Autorität eines Richters übertragen sollen.

So treten Richter in Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen grundsätzlich in Roben auf und müssen hierbei eine vorgeschriebene Choreographie einhalten. Der Bürger hat bei Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen dem Richter seine Ehrerbietung zu erweisen, indem er nur dann reden darf, wenn der Richter ihn hierzu auffordert und bei der Urteilsverkündung eine stramme Habachtstellung einnimmt.

Bei Verstößen seitens des Bürgers gegen dieses Normen kann der Richter Ordnungsmaßnahmen ergreifen und die Betreffenden mit sofortiger Kerkerhaft bestrafen.

Des weiteren haben BGH und BVerfG sich unabhängig voneinander in der Pflicht gesehen in höchstrichterlichen Grundsatzurteilen festzustellen, dass dort, wo ein Richter mit einer Sache befasst worden ist, der Bürger davon ausgehen könne, dass alles mit rechten Dingen zugehe.

Für den Fall, dass sich ein Richter seine Arbeit nicht an diesen Idealen eines unabhängigen Handelns ausrichtet und willkürlich handelt, hat die Justizlobby ein Sonderrecht für Richter mit einem umfassenden Rechtsschutz geschaffen, der es geradezu unmöglich macht, dass ein Richter wegen Rechtsbeugung belangt wird.

Die Juristen im Staatsdienst haben hierzu den Begriff der "minderschweren Tat" von Richtern und Staatsanwälten erfunden, die nicht mehr verfolgt werden müsse.

Mit anderen Worten: Wenn eine im Dienst begangene Straftat von einem vorgesetzten Kollegen zu der Gruppe der minderschweren Straftaten zugeordnet wird, ist nicht mehr mit einer Ahndung zu rechnen.

vgl.https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren

Das Bewusstsein, sakrosankt zu sein und nicht zur Rechenschaft gezogen werden zu können und sich nicht wegen „fehlerhaften“ Verhaltens verantworten zu müssen, musste sich geradezu zwangsläufig auf die Arbeitsmoral von Richtern und Staatsanwälten auswirken, zumal diese eine feste Besoldung erhalten, die auch dann weitergezahlt wird, wenn sie den Griffel fallen lassen.

Gleichzeitig ist es ihnen erlaubt, einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause zu verbringen. Weiterhin müssen sie tatsächlich niemanden gegenüber Rechenschaft darüber ablegen, ob sie die Prozessakten überhaupt gelesen haben.

Der ehemalige Verfassungsrichter Fischer geht von einer Quote von 40 % an Fehlurteilen aus. Jeden Tag kommt es in unserer Republik alleine im Bereich der Strafgerichte zu 650 Fehlurteilen und im Bereich der Zivilgerichte sieht es nicht anders aus, so dass das Ansehen der Justiz in der Bevölkerung sehr gelitten hat.

vgl. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/justizirrtuemer-wie-strafgerichte-daneben-liegen-a-896583.html

vgl.

Wenn Richtern alles egal ist und sie verantwortungslos handeln“ aus Handelsblatt vom 19.4.2019

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