Verdienst als nebenberufl. gesetzliche Betreuerin?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In Deinem Fall würde sich zunächst eine ehrenamtliche gesetzliche Betreuung anbieten. Hierfür würdest Du pro Jahr eine Aufwandsentschädigung von 399,00 EURO erhalten.

Aber auch dies geschieht nicht automatisch, sondern muss innerhalb eines Jahres beantragt werden, ansonsten verfällt der Anspruch.

Erst wenn Du mehr als10 Personen betreuen solltest, wirst Du vom Betreuungsgericht als Berufsbetreuerin eingestuft und viel  besser bezahlt werden.
Gemäß Gesetz gibt es zwar keine besondere berufliche Ausbildung für Berufsbetreuer. Diese Vorstellung schwirrt lediglich  in den Köpfen der Lobbyisten des Berufsbetreuerverbandes, von Richtern und geschäftstüchtigen Privatschulen rum  – welche  teure Ausbildungen zum Berufsbetreuer anbieten.

Das Gesetz geht hingegen davon aus, dass jedermann geeignet ist für eine Betreuertätigkeit. Denn derjenige, der seine eigenen Angelegenheiten regeln kann, kann dies auch für einen anderen tun.

Im Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, das der Bundestag am 16.5.2019 verabschiedete,  ist die Entlohnung von Berufsbetreuern wie folgt geregelt:
vgl.https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuerverg%C3%BCtung_2019

-  ohne berufliche Ausbildung 23,00 EURO pro Stunde

- mit Ausbildung in einem beliebigen Ausbildungsberuf mit 29,50 EURO pro Stunde

-  mit einem Hochschulstudium im Fach Jura 39,00 EURO pro Stunde.  Andere Hochschulabschlüsse werden als nicht förderlich für eine gesetzliche Betreuungstätigkeit angesehen und werden weiterhin mit 29,50 EURO pro Stunde entlohnt.
vgl. hierzu https://openjur.de/u/769552.html

(Dies ist nicht verwunderlich. Denn es liegt auf der Hand, dass Richter ausgerechnet jene Studiengang für am meisten geeignet erachten, den sie selbst genossen haben.)

Für die gleiche Leistung, für die ein ehrenamtlicher Berufsbetreuer 399,00 EURO erhält, kann ein berufsloser Berufsbetreuer rund 1.656 Euro (23 EURO x 6 Stunden x 12 Monate) kalkulieren. Bei 40 Betreuungen sind das denn für den berufslosen Berufsbetreuer im Schnitt jährlich 66.240 Euro. Es gibt aber auch Betreuer mit mehr als 100 Betreuten. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Außerdem kann man sich in mehreren Gerichtsbezirken bewerben.

Für den Berufsbetreuer mit abgeschlossener Ausbildung (= die Art der Ausbildung spielt keine Rolle) beläuft sich das Jahreseinkommen dann auf (29,50 EURO x 6 Stunden x 12 Monate x 40 ) 84.860 EURO.

Für den Berufsbetreuer mit abgeschlossener Hochschulausbildung als Jurist beläuft sich das Jahreseinkommen dann auf (39 EURO x 6 Stunden x 12 Monate x 40) 112..320  EURO.
Für den Fall, dass dieser Berufsbetreuer auch noch eine eigene Rechtsanwaltspraxis führt, kommen mindestens noch einmal 100.000 EURO hinzu, da dieser sich selbst beauftragen darf, für seine Betreuungsopfer Prozesse zu führen.

Dies führt dann regelmäßig dazu, dass dieser Betreuer gegen alle Verwandten und Freunde ein Kontaktverbot ausspricht und gegen jeden einzeln gerichtlich vorgeht, wenn dieser sich nicht hieran halten will.
Letztlich wird dieser Betreuer mit Rechtsanwaltsfuktion immer auf der Gewinnerseite sein: Denn falls er den Prozess gewinnt, bezahlen ihn die Verwandten des Betreuten und wenn er ihn verliert, bezahlt das Betreuungsopfer, weil der Betreuer sein Recht wahrgenommen hat, diesen Prozess im Namen seines Betreuungsopfers zu führen.

Gleiches gilt z.B. für unbegründete Mahnbescheide, die von angeblichen Gläubigern gegen einen Betreuten gestellt werden. Da dieser selbst als Entmündigter keinen Widerspruch bei Gericht anmelden darf und der Betreuer es einfach nicht tut, wird der Betreute letztendlich per Versäumnisurteil dazu vergattert - z.B. 20.000 EURO - zu bezahlen.

Das per Betreuungsbeschluss verordnete Verbot, selbst gerichtliche Schritte in die Weg zu leiten, führt hier zu neuen Schulden, die tatsächlich nicht bestehen, jedoch von der Justiz bestätigt worden sind und somit real sind. Soviel zu zwei beliebten Varianten des Betreuungsbetruges.

An sich dürfte es kein Problem sein, dass Du ehrenamtlich als gesetzliche Betreuerin eingesetzt werden wirst. Dazu musst Du Dich lediglich an die Betreuungsbehörde wenden und Deinen Wunsch äußern und zudem ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen. Gleichzeitig sollte aber auch der Betroffene ebenfalls diesen Wunsch äußern.

Ob und in welcher Weise über Deinen Antrag entschieden wird, ist dann von Dir nicht mehr zu beeinflussen. Der zuständige Richter hat ein unumschränktes Monopol, das ihn bemächtigt, nach Gutdünken zu entscheiden. Er selbst hat einen unendlichen Ermessensspielraum und unterliegt keinerlei Kontrollen.

Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass Du nur dann mehr als 10 Betreute zugewiesen bekommst, wenn Du – aus welchen Gründen auch immer - in die engere Wahl des Richters gelangt bist.

Wenn es Dir tatsächlich gelingen sollte, den zuständigen Betreuungsrichter davon zu überzeugen, dass er Dich als Berufsbetreuer akzeptiert, hast Du den Wechsel auf die Sonnenseite des Lebens geschafft.

Dann war Mindestlohn gestern und Du kannst dann als Berufsbetreuerin ohne unternehmerisches Risiko – selbst wenn Du keine Ausbildung haben solltest - gutes Geld verdienen.

vgl.

https://pflege-prisma.de/2019/05/28/pflegekraefte-koennten-als-berufsbetreuer-ein-vielfaches-verdienen/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Bananaphone0 
Fragesteller
 07.11.2019, 08:25

Vielen Dank für deine ausführliche und informative Antwort, die ich heute erst gelesen habe! Mir wurde wirklich schwindlig. Unglaublich, dass man so etwas in D zulässt, zum anderen aber Menschen in Mülltonnen oder aber auf der Straße leben müssen. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

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Um Betreuerin für diesen Herrn zu werden und auch eine Honorierung zu erhalten, musst du erst einmal von einem Gericht dazu bestellt werden:

https://www.familienrecht.net/gesetzlicher-betreuer/

Hier kannst du auch sehen, was du ggf. bekommen könntest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition
Bananaphone0 
Fragesteller
 29.10.2019, 10:17

Vielen dank für den Link.

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Novosibirsk  07.11.2019, 17:22

Zitat: "Um Betreuerin für diesen Herrn zu werden und auch eine Honorierung zu erhalten, musst du erst einmal von einem Gericht dazu bestellt werden:

Mit anderen Worten: Nur wer dem Einzelrichter sympathisch ist, hat eine Chance zur Anstellung.

Hinter dem harmlosen Begriff der" Bestellung eines Betreuers durch ein Gericht" verbirgt sich tatsächlich stets ein unkontrollierbarer Betreuungsrchter, der nach Gutdünken jede ihm nahestehende Person per Betreuungsbestallung zu seiner rechten Hand machen kann.

Um Korruption vorzubeugen, hat sich bei Behörden außerhalb der Justiz der Grundsatz des Vieraugenprinzips und der öffentlichen Ausschreibung von Aufträgen an Unternehmen durchgesetzt.

Diese Grundsätze sind bei der Bestallung von Berufsbetreuern grob vernachlässigt worden.

Die Justiz verteidigt sich mit der Parole, dass dort, wo ein Richter mit einer Sache betraut worden ist, der Bürger davon ausgehen könne, dass alles mit rechten Dingen zugehe..

Nicht von Ungefähr bezeichnen alle einschlägigen Untersuchungen den Sektor der gesetzlichen Betreuung als einen korruptionsgeneigten Wirtschaftsbereich.

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Die professionelle Betreuung übernehmen meistens Anwälte. Die suchen sich natürlich, die "Klienten" aus, die auch die Honorare leisten können.

Hast du denn dafür überhaupt die fachlichen Voraussetzungen? Du musst dich schon ziemlich gut in den Sozialgesetzen auskennen, wenn du dem Mann wirklich helfen willst.

Bananaphone0 
Fragesteller
 29.10.2019, 09:54

Wenn man meine Frage aufmerksam liest, kann man sich diese Fragen beantworten. Und dass ein Hausmeister nicht zu den Betuchten im Land gehört, versteht sich eigentlich auch von selbst. In diesen Sphären bewegen wir uns leider nicht. Aber danke für die Antwort, mit der ich genauso wenig wie mit den infos im Netz anfangen kann - scheint Methode zu sein :))

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Novosibirsk  30.10.2019, 01:30

@DerHans
Unsinn. Das Gesetz fordert keinerlei Ausbildung. Lediglich bei der Bezahlung gibt es einen Unterschied.

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Das hängt auch von Deiner Vorbildung/Ausbildung ab.

27€ - 44€/Std. wobei die Stundenanzahl durch das Gesetz gedeckelt wird. Min. 2 Std. bis 8,5 Std. , am Anfang mehr Stunden zugebilligt. Pro Monat.

Bananaphone0 
Fragesteller
 29.10.2019, 09:55

Danke für deine Antwort. Damit habe ich erst mal einen ganz guten Anhaltspunkt.

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sassenach4u  29.10.2019, 10:16

Für Berufsbetreuer gilt dieser Stundensatz- das ist die Damen jedoch nicht...

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Novosibirsk  07.11.2019, 10:17
@sassenach4u

Sie kann es aber jederzeit werden, denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass derjenige, der für sich selbst einen Antrag ausfüllen kann, dies auch für jeden anderen tun kann. Dazu bedarf es keiner Ausbildung - auch wenn dies von der Betreuungslobby immer gerne behauptet wird.

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sassenach4u  07.11.2019, 10:47
@Novosibirsk

Dann muss sie sich jedoch beim Amtsgericht anmelden, das scheint sie nicht getan zu haben und nach dem Post auch nicht vorzuhaben

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Novosibirsk  07.11.2019, 11:20
@sassenach4u

Die FS möchte sich über die Verdienstmöglichkeiten bei einem Einsatz als gesetzliche Betreuerin erkundigen. Die Tatsache, dass sie sich für diese Tätigkeit - sei es als ehrenamtliche Betreuerin oder als Berufsbetreuerin - beim Amt für Betreuung bzw. beim Amtsgericht anmelden muss, war Teil ihrer Frage und der FS bisher nicht bekannt.

Nicht zuetzt aus diesem Grund hat sie dann auch ihre Fragen gestellt. Inwiefern sie sich für diese Tätigkeit und der damit verbunden Auflagen - hier u. a. die Anmeldung beim Amtsgericht - entscheiden wird, ist vollkommen offen geblieben.

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Bevor du gesetzl. Betreuer werden willst:

besuche zwingend einen Lehrgang zu diesem Thema.

Denn Betreuer sein bedeutet ein wenig mehr als du dir zur Zeit vortsellen kannst.

Denn du musst dich mit den entsprechenden Gesetzen und Vorgaben auskennen.

https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Rechte-und-Pflichten-eines-Berufsbetreuers,betreuung109.html

Du wirst ohne jegliche Qualifikation maximal 400€ im Jahr erhalten.