Richter - Wo ist der Unterschied zwischen "richterlicher Unabhängigkeit" und "richterlicher Willkür"?

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Richterliche Unabhängigkeit ist eine Fiktion bzw. eine idealisierte Sollbestimmung, mit der gefordert wird, dass ein Richter sich ausschließlich an den Gesetzen zu orientieren hat und sich in seiner Urteilsbildung ausschließlich den Gesichtspunkten der Fairness und Gerechtigkeit verpflichtet fühlen muss, nicht käuflich ist, sich keinem Gruppenzwang unterwirft und alle Handlungen, die mit Prozessbetrug und Rechtsbeugung verbunden sind, für sein eigenes Handeln ablehnt.
Ob ein Richter tatsächlich unabhängig ist, stellt sich aber leider immer erst im Nachhinein heraus. In diesen Fällen des richterlichen willkürlichen Handelns sind richterliche Unabhängigkeit" und "richterliche Willkür" deckungsgleich.

Da man aber Gefühle und Einstellungen nicht verordnen kann, aber unbedingt an dieser Fiktion festhalten will und sie glaubhaft rüberbringen möchte, haben sich bestimmte Rituale herausgebildet, welche die Auctoritas (=Amtsautorität) des Richteramtes auf die persönlichen Autorität eines Richters übertragen sollen.

So treten Richter in Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen grundsätzlich in Roben auf und müssen hierbei eine vorgeschriebene Choreographie einhalten. Der Bürger hat bei Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen dem Richter seine Ehrerbietung zu erweisen, indem er nur dann reden darf, wenn der Richter ihn hierzu auffordert und bei der Urteilsverkündung eine stramme Habachtstellung einnimmt.

Bei Verstößen seitens des Bürgers gegen dieses Normen kann der Richter Ordnungsmaßnahmen ergreifen und die Betreffenden mit sofortiger Kerkerhaft bestrafen.

Des weiteren haben BGH und BVerfG sich unabhängig voneinander in der Pflicht gesehen in höchstrichterlichen Grundsatzurteilen festzustellen, dass dort, wo ein Richter mit einer Sache befasst worden ist, der Bürger davon ausgehen könne, dass alles mit rechten Dingen zugehe.

Für den Fall, dass sich ein Richter seine Arbeit nicht an diesen Idealen eines unabhängigen Handelns ausrichtet und willkürlich handelt, hat die Justizlobby ein Sonderrecht für Richter mit einem umfassenden Rechtsschutz geschaffen, der es geradezu unmöglich macht, dass ein Richter wegen Rechtsbeugung belangt wird.

Die Juristen im Staatsdienst haben hierzu den Begriff der "minderschweren Tat" von Richtern und Staatsanwälten erfunden, die nicht mehr verfolgt werden müsse.

Mit anderen Worten: Wenn eine im Dienst begangene Straftat von einem vorgesetzten Kollegen zu der Gruppe der minderschweren Straftaten zugeordnet wird, ist nicht mehr mit einer Ahndung zu rechnen.

vgl.https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren

Das Bewusstsein, sakrosankt zu sein und nicht zur Rechenschaft gezogen werden zu können und sich nicht wegen „fehlerhaften“ Verhaltens verantworten zu müssen, musste sich geradezu zwangsläufig auf die Arbeitsmoral von Richtern und Staatsanwälten auswirken, zumal diese eine feste Besoldung erhalten, die auch dann weitergezahlt wird, wenn sie den Griffel fallen lassen.

Gleichzeitig ist es ihnen erlaubt, einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause zu verbringen. Weiterhin müssen sie tatsächlich niemanden gegenüber Rechenschaft darüber ablegen, ob sie die Prozessakten überhaupt gelesen haben.

Der ehemalige Verfassungsrichter Fischer geht von einer Quote von 40 % an Fehlurteilen aus. Jeden Tag kommt es in unserer Republik alleine im Bereich der Strafgerichte zu 650 Fehlurteilen und im Bereich der Zivilgerichte sieht es nicht anders aus, so dass das Ansehen der Justiz in der Bevölkerung sehr gelitten hat.

vgl. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/justizirrtuemer-wie-strafgerichte-daneben-liegen-a-896583.html

vgl.

Wenn Richtern alles egal ist und sie verantwortungslos handeln“ aus Handelsblatt vom 19.4.2019

Woher ich das weiß:Recherche

Unabhängigkeit: Der Richter entscheidet allein nach Maßgabe der gesetzte. niemand anderes (höheres Gericht, polizei, regierung) darf ihn beeinflussen.

Willkür: Er entscheidet nicht nach den Gesetzen, sondern buchstäblich so, wie er will.

Willkühr ist es dann, wenn das Gericht von den Gesetzen abweicht.

Unabhängig bedeutet, dass die Gerichte gegenüber der Regierung oder einer bestimmten Partei nicht weisungsgebunden sind und unliebsame Richter nicht einfach entfernt werden können.

Da KANN es keine klare Grenze geben. Das kann auch immer nur im Einzelfall geprüft werden.

Ein Richter ist in seinen Entscheidungen frei, er muss sich an die bestehenden Gesetze halten und darf niemals der Beeinflussung von aussen unterliegen.

Und somit darf er das Gesetz nicht beugen und muss frei von Vorurteilen gerecht gegen jedermann sein.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/richter-44229

Woher ich das weiß:Recherche

Novosibirsk  02.10.2019, 19:19

@zetra
Dies wäre die Antwort auf die Frage gewesen: "Was beinhaltet der Begriff "richterliche Unabhängigkeit" ?
Die Beantwortung der zwei weiteren Aspekte der Frage nach 1. dem Willkürhandeln von RIchtern und 2. den Beziehungen zwischen diesen beiden Begriffen fehlt allerdings noch..

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