Kindesvater macht Druck
Hallo erst mal, vielleicht weis jemand mit diesem Thema Bescheid. Meine Enkeltochter hat einen Unehelichen Sohn 20 Monate alt,sie lebt von Harz IV und bekommt Unterhaltsvorschuß, da der Kindesvater keinen Bock hat zu arbeiten. Sie hat des Kindeswillen immer zugelassen, das der Kindesvater, mit dem sie nicht zusammen lebte, und der keine Wohnung hat, das dieser sein Kind sehen konnte. Nun ist es auch manschmal passiert, das der Kindesvater 3-4 Tage bei ihnen geblieben ist. Unser Enkeltochter dachte, das sie dem Kind zuliebe noch mal einen Versuch machen sollte, um mit dem Kindesvater wieder zusammen zu kommen. Aber nach zwei drei Tagen fing der Kindesvater an Krach zu machen, er hielt unserer Enkeltochter ein Messer an den ´Hals, weil es mal wieder nicht so lief, wie er es wollte. Danach hat sie sich entgültig von ihm getrennt. Nun erpresst er unsere Enkeltochter damit er wolle das gemeinsame Sorgerecht, und wenn sie es ablehnen würde, dann würde er den Behörden sagen, das er bei ihr gelebt habe, und sie würde dann bestraft, da sie diese Veränderung (3-4 Tage) den Behörden nicht mitgeteilt habe. Unser Enkeltochter ist fix und fertig, und wir auch. Wir haben ihr geraten einen Anwalt einzuschalten, und sie bei diesem zu erkundigen, ob sie dazu verpflichtet gewesen sei diese 3-4 Tage zu melden.
11 Antworten
es wird kein grund genannt, warum er das gemeinsame sorgerecht nicht bekommen sollte. wenn er es gerichtlich beantragt, dann bekommt er es auch. er hat das kind nicht misshandelt, missbraucht oder verwahrlost, von daher spricht nichts dagegen.
wenn er der meinung ist, dass er melden möchte, dass er mit der km zusammengelebt hat, dann soll er das tun. es bringt ihn selbst in schwierigkeiten, weil er ja selbst hätte es zeitnahm melden müssen. dass sollte sie nicht weiter kommentieren und ihn ziehen lassen damit. die frage ist ob er beweisen kann das er bei ihr gelebt hat: eingezogen, umgemeldet? sie sollte den anwalt befragen dazu.
weiterhin stellt sich die frage ob es für die bedrohungsituation eine anzeige seitens der kindesmutter gibt? hat sie verletzungen davongetragen und weiter beurteilen lassen durch einen arzt? das wäre unglaublich wichtig gewesen.
den umgang sollte sie beim anwalt vortragen lassen, wie der weiter gewährt werden soll? wie das sorgerecht verhandelt werden? sollte es vielleicht am besten gleich erklärt werden beim jugendamt oder wie sieht anwalt die realen chancen über eine ausschließung? wie gesagt du trägst nichts vor was dagegen spricht...
bei übergaben zum umgang, sollte zukünftig am besten immer einer dabei sein und die km nicht weiter alleine lassen dazu.
natürlich muss es das. es ist der kindesvater. er hat dort gelebt, nicht sie besucht. so wird ein schuh draus. wenn er das zugibt, wird man ihr erschleichung von leistungen unterstellen und sich das geld zurück holen.
Ich denke,dass diese Angelegenheit besser bei einem Anwalt aufgehoben ist, zumal mit weiteren Reaktionen dieses Mannes zu rechnen ist.
Wir habe gesagt, so schlimm kann es nicht sein, wenn der mal alle paar Monate bei ihr geschlafen hat. Man kann doch dann nicht immer beim Amt anrufen der hat mal wieder drei Tage hier geschlafen, den zum Haushalt hat er nichts beigetragen. Wir haben unserer Enkeltochter gesagt, wenn du jetzt nachgibts, und der mit seinen Drohungen bei dir durchkommt, dann will er als nächstes das Aufenthaltbestimmungsrecht. Deswegen sollte sie einen Anwalt für Familienrecht um Rat fragen. Aber Danke für die Kommentare.
Eure Angst ist unbegründet..habe es in meiner Antwort erwähnt!
Ihr habt absolut keinen Grund Angst haben und etwas befürchten zu müssen. Er sollte mal eher darüber nachdenken, daß er ihr das Messer an den Hals gehalten hat..das könnte für ihn negativ ausgelegt werden.
Wenn er mal einpaar Tage bei ihr geblieben ist heißt das nicht, daß sie sich strafbar gemacht hat. In meiner Wohnung kann ich jedem Besuchsrecht gestatten, auch über 4 Tage hinaus. Ein Anwalt ist deswegen absolut nicht erforderlich!
Wie das mit dem gemeinsamen Sorgerecht ist weiß ich nicht..wonach entschieden wird. Wegen seines Verhaltens würde ich davon ausgehen, daß er wohl schlechte Karten haben würde.
Unternehmen würde ich an eurer Stelle nichts..wie sagt man..Hunde die bellen beißen nicht..laßt es auf euch zukommen.
Alles Gute für's Enkel- und Urenkelkind..und natürlich auch für euch als Großeltern
Einen Anwalt nehmen und was die Behörden betrifft gibt es eigentlich nur einen Weg , um ihm zuvor zukommen. Nämlich, dass sie den Behörden, das Ganze selber mitteilt, noch bevor er es tun kann, was er ihr schon angedroht hat, dann hat er kein Druckmittel mehr.
Deine Enkeltochter muss sich keine Sorgen machen - jeder ALG-II-Empfänger darf Besuch haben, ohne dass sich an den Leistungen was ändert, es ist kein Betrug. Anwalt könnt Ihr Euch sparen.
Allerdings sollte sie den Kindsvater anzeigen - ein Messer an den Hals halten ist schon körperliche Bedrohung.
Ist aber der Kindesvater
Ja, und? Soll er ihr erst die kehle durchschneiden?
bei unterhaltsvorschuss sieht die sache ein wenig anders aus
Besuch für so kurze Zeit muss gar nicht gemeldet werden. Verunsichere die FG nicht so.