Rückforderung von 14 Jahren Wohngeld

2 Antworten

Wenn ihr durchgängig (also für jeden Monat) der vergangenen 14 Jahre Wohngeld bekommen habt, kann die Wohngeldbehörde tatsächlich über diesen Zeitraum Leistungen zurückfordern. Anderenfalls maximal 10 Jahre. Nachzulesen in § 45 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch.

Die Banken heben ihre Unterlagen 10 Jahre auf. Also ja, dort kannst du noch Auskunft bekommen.

Unabhängig davon, in jedem Wohngeldantrag steht, dass alle Einkünfte anzugeben sind. Ob und in welcher Höhe sie berücksichtigt werden, entscheidet dann die Wohngeldbehörde. Du hast Einkommen verschwiegen, du musst ggf. überzahlte Leistungen zurückzahlen.

da geh am besten aufs gericht und lasse dich eingehend beraten