Kann mir vielleicht jemand dieses Beamtendeutsch erklären?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1. Strafbefehlsverfahren:

Das ist ein vereinfachtes Strafverfahren, in dem keine Gerichtsverhandlung stattfindet. Der Staatsanwalt wertet die Beweise, legt eine Geldstrafe fest und erstellt dazu ein Schriftstück, das vom Richter genehmigt werden muss. Das ist der Strafbefehl.

Diese wird dir zugesandt. Du hast dann die Wahl die darin stehende Strafe zu bezahlen oder Einspruch einzulegen.

2. Einstellung nach § 153 StPO:

Der Staatsanwalt hält deine Schuld für nicht schwerwiegend und will sie zu deinen Gunsten einstellen, dich also nicht bestrafen. Meist bei Bagatelldelikten. Wenn er dich dennoch nicht "davonkommen" lassen will, kann er die Einstellung von der Zahlung einer Geldauflage abhängig machen. Du zahlst dann z.B. eine bestimmte Summe an irgendeine gemeinnützige Organisation. Diese Geldauflage ist keine Strafe. Zudem könnte er noch andere Weisungen verhängen.

Naja bist du einverstanden dass diese ich denke mal Anzeige durchgeführt wird (ankreuzen ob einverstanden oder nicht einverstanden)

Oder ob du willst dass das wieder eingestellt wird also fallen gelassen wird

(Ankreuzen ob einverstanden oder nicht einverstanden)

xMariella 
Fragesteller
 16.10.2019, 02:57

Okay danke und du bist dir 100%ig sicher, Ja? :-)

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furbo  16.10.2019, 06:20

Quatsch

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Es wurde aufgrund eines Strafverfahrens eine Strafanzeige gestellt (vermute mal du bist Antragsteller) diese wurde aber im Streitwert (Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug etc. ) als geringfügig festgestellt und jetzt wollen die nur wissen ob du mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden bist...