Beamtenbezüge zurückzahlen?
Hallo miteinander. Momentan bin ich im Vorbereitungsdienst des Bundes in der mittleren Laufbahn. Allerdings liegt mir ein anderes, sehr interessantes Jobangebot vor. Nun zu meiner Frage. Wie verhält sich das mit der Rückzahlung der Anwärterbezüge im mittleren Dienst? Im Internet konnte ich hierzu nur Informationen sammeln die sich auf ein Studium beziehen. Im BWDLZ konnte man mir hierzu keine Auskünfte geben und beim BVA erhalte ich keine Rückmeldung.
1 Antwort
Wenn du die reguläre Kündigungsfrist einhältst, musst du nichts zurück zahlen. Du hast für diesen Zeitraum ja auch gearbeitet. Dann muss der Dienstherr, dich für den geleisteten Zeitraum nachversichern.
Beamte können nicht kündigen, sondern nur um Entlassung bitten. Ausserdem ist bei frw Entlassung in vielen Behörden die Rückzahlung eines Teiles der Anwärterbezüge üblich...
Das heißt, auch nach der 6 monatigen Probezeit, bin ich sagen wir nal nach einem Jahr in der Laufbahnausbildung, nicht verpflichtete, irgendwelche Bezüge zurückzuzahlen? Es heißt ja immer "der Teil, der (...)€ übersteigt. Dürfte ich fragen woher Sie das wissen?