Wird der Anwärterzuschlag als Lehrer während der Schwangerschaft abgebrochen oder muss man ihn zurückzahlen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du meinst in Sachsen diesen Zuschlag für den ländlichen Raum oder für Mangelfächer in Baden-Württemberg?

Grundsätzlich werden Bezüge während des Mutterschutzes weiterbezahlt, also auch der Zuschlag. Kann mir nicht vorstellen, das Sonderzahlungen zurückgezahlt werden sollten, nur weil man schwanger ist.

Es sei denn es gibt da spezielle Regelungen der einstellnden Behörde (was ich nciht glaibe), an die würde ich mit gezielten Fragen wenden.

Schau mal hier zum Sonderszuschlag in BW; vielleicht hilft dir das weiter:

https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/lehrer-online-bw/vorbereitungsdienst/Downloadliste%20berufliche%20Schulen/Hinweisblatt%20AWSZ.pdf

"Bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst, das der Anwärter oder die Anwärterin zu vertreten hat, ist der AWSZ vollständig zurückzuzahlen

1.Die Rückzahlungspflicht besteht auch im Fall des endgültigen schuldhaften Nichtbestehens der Laufbahnprüfung. Schuldhaft ist das Nichtbestehen insbesondere in den Fällen gemäß § 25 (nicht genehmigtes Fernbleiben von Prüfungsterminen) und § 26 (Täuschungsversuch, Verstoß gegen die Ordnung) der Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen

.Im Anschluss an denVorbereitungsdienst ist eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in der Laufbahn für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen abzuleisten. Scheidet der Anwärter oder die Anwärterin vor Ablauf dieser Frist ausdem öffentlichen Dienstaus, ist der AWSZ zurückzuzahlen

Du meinst wohl den Familienzuschlag, den gibt es solange wie sie Besoldungsbezüge bekommt.

Inception9415 
Fragesteller
 29.09.2019, 18:31

Nein ich rede vom Anwärtersonderzuschlag und was für Folgen entstehen, wenn Sie (meine Freundin) schwanger während dieser Zeit werden sollte

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