Muss ich meine Anwärterbezüge zurückzahlen, wenn ich mein Studium zur Diplom-Finanzwirtin abbreche?

2 Antworten

Die Anwärterbezüge müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn

  1. man innerhalb der ersten 6 Monate des Studiums bzw. bis zur ZP aufhört, oder
  2. endgültig durch die ZP fällt, d.h., sofern man zugelassen wird, nach dem Zweit-Versuch.

Meines Wissens nach ist das in allen Bundesländern gleich geregelt. Um auf Nummer sicher zu gehen, schau in das, für dein Bundesland geltende, Besoldungsgesetz und in die entsprechende Verwaltungsvorschrift.

Dein Ausbildungsleiter im FA weiß da sicher auch weiter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Nein, musst du nicht, wenn du

  • entweder bis zur ZP aufhörst (was du vorhast)
  • oder bei der ZP komplett durchfällst.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig
marie6383 
Fragesteller
 16.03.2024, 19:24

Okay, danke, weißt du ob das für alle Bundesländer gilt?

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