Nein

Ich halte Schwarzarbeit moralisch absolut nicht für vertretbar, weil Schwarzarbeit…

  • … für soziale Ungerechtigkeit sorgt, da eine ungleiche Lastenverteilung geschaffen wird, und sich nicht alle an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen.
  • … für Wettbewerbsverzerrung sorgen kann, da legal arbeitende Unternehmen und Arbeiter höhere Kosten haben.
  • … ein Risiko für Arbeitnehmer darstellt, da kein Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld besteht, sowie keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden, wodurch man keine oder nur eine geringe Rente zu erwarten hat.
  • … die Sozialsysteme schädigt, da der Sozialversicherung eine Menge Beiträge entgehen, die durch Steuergelder ausgeglichen werden müssen, die evtl. an anderen Stellen benötigt werden.
  • Ausbeutung fördern kann, da ein Anspruch auf Mindestlohn und faire Arbeitsbedingungen nicht durchgesetzt werden kann.
...zur Antwort

Ich gebe grundsätzlich kein Geld, da ich nicht möchte, dass die sich irgendwelche (illegale) Drogen davon finanzieren.

Allerdings, wenn ich höflich nach Geld gefragt werde, frage ich erstmal wofür und anschließend kaufe ich Essen, Trinken oder auch eine Bahnfahrkarte.

...zur Antwort

In meiner Familie ist es völlig normal, früh zu heiraten.

Meine Eltern haben sogar mit 18 geheiratet. Meine Partnerin und ich sind mit 18 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht), bevor wir mit 22 und 21 geheiratet haben.

...zur Antwort

Mir wünschen, so schnell wie möglich wieder eine Frau zu sein.

Ich bin gerne eine Frau und möchte auch nichts anderes sein. Außerdem würde es meiner Partnerin, die ich seit frühester Kindheit kenne und mit der ich seit über 10 Jahren zusammen und seit Oktober 2019 glücklich verheiratet bin, überhaupt nicht gefallen, wenn auf einmal ein Mann neben ihr im Bett liegen würde.

...zur Antwort

Ich (w/26) durfte von meinen Eltern aus, egal ob Schule war oder nicht,

  • unter 12: grds. bis 18 Uhr (ab 10 in Einzelfällen auch länger)
  • ab 12: grds. bis 20 Uhr (in Einzelfällen auch länger)
  • ab 14: grds. bis 22 Uhr (in Einzelfällen auch länger), und
  • ab 16: so lange, ich wollte, draußen bleiben.

Angemerkt sei noch, dass das Jugendschutzgesetz keine nächtliche Ausgangssperre für Kinder und Jugendliche vorsieht. Es werden lediglich die Aufenthaltszeiten in bestimmten Einrichtungen (Restaurants, Klubs, etc.) geregelt.

...zur Antwort

Von meinen monatlichen Netto-Bezügen i.H.v. ca. 3.775 Euro (ohne DuZ) bleiben nach Abzug aller Kosten bei mir etwa 800 - 1.300 Euro über. Ich brauche daher etwa 2.475 bis 2.975 Euro im Monat, wobei meine Partnerin auch einen Teil der Kosten von ihren Bezügen trägt.

Wie viel Geld ich brauchen würde, wenn ich allein leben würde, kann ich nicht sagen.

...zur Antwort
"Blaulicht Berufe".

Ich (w/26) bin Beamtin (Zolloberinspektorin) im Zollfahndungsdienst und für die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität zuständig.

Mir macht mein Beruf Spaß, und ich bin glücklich und dankbar darüber, diesen ausüben zu dürfen. Ich kann mir keinen besseren Beruf für mich vorstellen.

Für mich ist mein Beruf mehr als nur irgendein Job, er ist für mich Berufung.

...zur Antwort

Mir ist das relativ egal, solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, sind in Deutschland wie folgt geregelt:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16, muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

___________________________________________________________

Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem brisanten Fall erzählen:

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren glücklich verheiratet und haben 2022 ein Kind bekommen.

Ich wünsche den alles Glück der Welt, besonders deswegen, weil auf dem Weg zu ihrem Familienglück einiges in die Brüche gegangen ist.

Sie hatte immer wieder betont, dass die Beziehung und vor allem der Sex von ihr ausging und er am Anfang auch dagegen war, ihr aber bis zum Strafgericht (fast) niemand geglaubt hat.

Sie wurde, weil sie die Beziehung nicht beenden wollte, enterbt und hat selbst um die Inobhutnahme des Jugendamtes gebeten. Den Kontakt zu ihren Eltern hat sie über Jahre gemieden, weil sie ihren Eltern nicht verzeihen konnte, was vorgefallen war. Das Problem war dabei weniger die Anzeige, sondern viel mehr, dass ihr ihre Eltern nicht geglaubt haben.

Erst auf Anraten des Bekannten nähert sie sich ihren Eltern langsam wieder an.

Und er muss mit einem Unterrichtsverbot dafür bezahlen, dass sein Versetzungsantrag, den er aus dem Grund gestellt hatte, dass sie auf das Berufskolleg wechselte, abgelehnt wurde. Die Schule und die Schulaufsicht wussten, schon bevor der Schulwechsel von ihr auf das Berufskolleg endgültig vollzogen wurde, von der Beziehung. Da finde ich es nicht in Ordnung, sie auch noch in seine Klasse zu setzen.

Und dazu, dass sie auch immer wieder mit Vorurteilen, die sich hier aus der ein oder anderen Antwort herauslesen lassen, zu kämpfen haben, brauche ich wohl auch nichts weiter zu sagen.

_______________________________________________________

Ich halte nichts von schnellen Vorverurteilungen, denn in den wenigsten Fällen kennt man die ganze Geschichte.

...zur Antwort

Für kein Geld der Welt würde ich ins Gefängnis gehen.

  1. hätte meine Partnerin etwas dagegen, wenn ich auf die Art abwesend sein würde,
  2. schätze ich meine Freiheit,
  3. könnte ich meine Verwandten in den USA und Freunde weltweit nicht mehr sehen,
  4. als Zollfahnderin hätte ich dort wahrscheinlich große Probleme mit anderen Insassen,
  5. bin ich finanziell so gut aufgestellt, dass ich auf das Geld gar nicht angewiesen bin.
...zur Antwort

Beziehungen ohne sexuelle Handlungen sind grundsätzlich mit jedem Alter erlaubt, bzw. nicht gesetzlich verboten. 

Lediglich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, werden geregelt. Und da gilt in Deutschland folgendes:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16, muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

___________________________________________________________

Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem Fall mit größerem Altersunterschied erzählen:

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren verheiratet und haben 2022 ein Kind bekommen.

...zur Antwort

Für mich (w/26) gab es nie einen richtigen Traumberuf. Da ich aus einer Beamtenfamilie komme, stand für mich öffentlicher Dienst schon früh fest. Ganz nach dem Motto "Beamtentum wird vererbt".

Nach ein paar negativen Erlebnissen konnte ich ab 13/14 Strafverfolgung/Kriminalitätsbekämpfung priorisieren. Blieb also vorrangig Polizei, Justiz, Steufa und Zoll.

Ich bin Beamtin im gehobenen Dienst bei der Zollfahndung geworden, also kann man durchaus sagen, dass ich mein Ziel erreicht habe. 

Mir macht mein Beruf Spaß, und ich bin glücklich und dankbar darüber, diesen ausüben zu dürfen.

Für mich ist mein Beruf mehr als nur irgendein Job, er ist für mich Berufung.

...zur Antwort

Ich (w/26) persönlich liebe lange, enge Jeans Jumpsuits. Dieser ist mein absolutes Lieblingskleidungsstück:

Bild zum Beitrag

Ich trage den in meiner Freizeit, egal ob zu Hause oder unterwegs, egal ob im Sommer oder Winter, nahezu ausschließlich.

Dank hohem Stretchanteil ist der sehr bequem.

Ich bin vom Typ eher so, dass mir eher (schon bei 15°C) zu kalt als zu warm wird. Selbst bei 50°C in Katar macht mir der Jeans Jumpsuit nichts aus.

...zur Antwort

Ich (w/26) habe ein richtig gutes Verhältnis zu meinen Eltern und bin ihnen für alles dankbar, was sie für mich gemacht haben, sowohl meiner Mutter, die weder ihr Rechtspflegerstudium noch mich vernachlässigte, als auch meinem Vater, der nach insg. 10 Dienstjahren beim Auswärtigen Amt (inkl. Ausbildung) zu einer Bezirksregierung in Heimatnähe gewechselt ist, nur um meine Teenagerzeit voll miterleben zu können, obwohl das niemand von ihm verlangt hatte.

Ich bin gut behütet, und doch völlig frei und ohne Einschränkungen aufwachsen. Verbote, Hausarrest, etc. und erst recht Gewalt gab es nie. 

Obwohl meine Eltern streng katholisch sind, und ich selbst katholisch getauft bin, meine Kommunion und Firmung hatte, spielte Religion in der Erziehung überhaupt keine Rolle. Dass ich mich am Morgen nach meinem 12. Geburtstag vor ihnen als lesbisch geoutet habe, haben meine Eltern akzeptiert, als sei es das normalste der Welt. 

Auch für wirtschaftliche Stabilität wurde gesorgt, so dass ich mir alle meine Träume erfüllen könnte.

Meine Eltern sind seit ihrer Teenagerzeit zusammen und mittlerweile seit 26 Jahren glücklich verheiratet.

...zur Antwort

Ich (w/26) persönlich liebe lange und enge Jeans Jumpsuits. Dieser ist mein absolutes Lieblingskleidungsstück:

Bild zum Beitrag

Ich trage den in meiner Freizeit, egal ob zu Hause oder unterwegs, egal ob im Sommer oder Winter, nahezu ausschließlich.

Dank hohem Stretchanteil ist der sehr bequem.

Ich bin vom Typ eher so, dass mir eher (schon bei 15°C) zu kalt als zu warm wird. Selbst bei 50°C in Katar macht mir der Jeans Jumpsuit nichts aus.

Seit ich 13/14 war, trage ich Jeans Jumpsuits und ich habe auch nicht vor damit aufzuhören.

Auch mit 40 und darüber hinaus kann man die noch tragen. Da es die in vielen Variationen gibt, ist auch für jeden Figurtyp was dabei, wobei der von dir gezeigte und auch mein Lieblings Jumpsuit eher für schlanke Personen geeignet ist.

...zur Antwort

Wenn ich (w/26) mich zwischen meinem Vermögen, dass ich hauptsächlich dem Bitcoin-Aufschwung während Corona zu verdanken habe, und meiner Partnerin, die Liebe meines Lebens und die ich schon von klein auf kenne, entscheiden müsste, würde ich mich immer für die Liebe und meine Partnerin entscheiden.

In unserer Teenagerzeit wurde meine Partnerin mit 14 Opfer einer Messerstecherei und hat lange ums Überleben gekämpft. Ich kann und will mir gar nicht vorstellen, was wäre, wenn sie diesen Kampf verloren hätte.

In der Zeit hatte ich kaum geschlafen, und bin jeden Tag nach der Schule zu ihr ins Krankenhaus gegangen und bis zum Ende der Besuchszeit dort geblieben.

Ich bin so froh, dass diese Zeit überstanden ist und meine Partnerin ein völlig normales Leben ohne Einschränkungen leben kann.

Wenn man eine Person wirklich liebt, und man kurz davor ist, diese für immer zu verlieren, weiß man erst wirklich, was man an dieser hat, und man möchte keinen einzigen Tag mehr ohne diese Person verbringen.

Wahre Liebe ist unbezahlbar.

...zur Antwort
Bachelor / Diplom (FH)
  • Beruf/Position: Zollbeamtin im gehobenen Dienst, Zolloberinspektorin (Besoldungsgruppe A10 BBesG) bei der Zollfahndung 
  • Geschlecht: w
  • Alter: 26
  • Bundesland: NRW
  • Familienstand: verheiratet
  • Steuerklasse: 3
  • Schulabschluss: Fachhochschulreife
  • Berufserfahrung: über 5,5 Jahre aktive Dienstzeit, davor 3 Jahre Vorbereitungsdienst in Form eines dualen Studiums
  • Hochschule: Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Finanzen in Münster
  • Studienabschluss: Diplom Finanzwirtin (FH)
  • Fortbildungen/Schulungen: Theorie in Waffenkunde, Schießen, waffenlose Selbstverteidigung, Einsatztraining, Erste Hilfe
  • Wochenarbeitszeit: Geregelt sind 41 Stunden, real komme ich auf 43 - 46 Stunden.
  • Bezüge (brutto): ca. 4.250 Euro mtl. (bestehend aus Grundbezügen, Erhöhungsbetrag, Polizeizulage für vollzugspolizeiliche Aufgaben, Familienzuschlag für Ehe und vermögenswirksamen Leistungen)
  • Bezüge (netto): ca. 3.775 Euro mtl. (von denen noch die PKV, ca. 250 Euro/mtl., bezahlt werden muss).

Dazu kommt dann noch eine stundenbasierte Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ). Diese beträgt:

1) 6,31 Euro/Std. für:
- Sonn- und Feiertage
- Samstage vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr
- am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr

2) 1,49 Euro/Std. für:
- restliche Samstage in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20:00 Uhr

3) 2,97 Euro/Std. für:
- übrige Zeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr

Überstunden werden nicht bezahlt. Die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wurde schon vor einigen Jahren mit 5% in die monatlichen Grundbezüge integriert.

Mein Aufgabengebiet ist jedoch nichts für schwache Nerven. Ich bin für die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität zuständig.

Beruflich kann ich mir nichts besseres vorstellen, besonders da ich, seit ich 13/14 war, Strafverfolgung/Kriminalitätsbekämpfung bei meiner Berufswahl priorisiert hatte.

Mir macht mein Beruf Spaß, und ich bin glücklich und dankbar darüber, diesen ausüben zu dürfen.

Für mich ist mein Beruf mehr als nur irgendein Job, er ist für mich Berufung.

Ich würde mich jederzeit wieder dafür entscheiden.

...zur Antwort