Ich habe als
- Privatwagen: Audi A6 Avant C8, BJ 2019
- Dienstwagen: VW Passat Variant B8, BJ 2018
Ich habe als
Ich halte Schwarzarbeit moralisch absolut nicht für vertretbar, weil Schwarzarbeit…
Ich (w/26) bin Beamtin (Zolloberinspektorin) im Zollfahndungsdienst und für die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität zuständig.
Ich gebe grundsätzlich kein Geld, da ich nicht möchte, dass die sich irgendwelche (illegale) Drogen davon finanzieren.
Allerdings, wenn ich höflich nach Geld gefragt werde, frage ich erstmal wofür und anschließend kaufe ich Essen, Trinken oder auch eine Bahnfahrkarte.
In meiner Familie ist es völlig normal, früh zu heiraten.
Meine Eltern haben sogar mit 18 geheiratet. Meine Partnerin und ich sind mit 18 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht), bevor wir mit 22 und 21 geheiratet haben.
Mir wünschen, so schnell wie möglich wieder eine Frau zu sein.
Ich bin gerne eine Frau und möchte auch nichts anderes sein. Außerdem würde es meiner Partnerin, die ich seit frühester Kindheit kenne und mit der ich seit über 10 Jahren zusammen und seit Oktober 2019 glücklich verheiratet bin, überhaupt nicht gefallen, wenn auf einmal ein Mann neben ihr im Bett liegen würde.
Ich (w/26) durfte von meinen Eltern aus, egal ob Schule war oder nicht,
Angemerkt sei noch, dass das Jugendschutzgesetz keine nächtliche Ausgangssperre für Kinder und Jugendliche vorsieht. Es werden lediglich die Aufenthaltszeiten in bestimmten Einrichtungen (Restaurants, Klubs, etc.) geregelt.
Von meinen monatlichen Netto-Bezügen i.H.v. ca. 3.775 Euro (ohne DuZ) bleiben nach Abzug aller Kosten bei mir etwa 800 - 1.300 Euro über. Ich brauche daher etwa 2.475 bis 2.975 Euro im Monat, wobei meine Partnerin auch einen Teil der Kosten von ihren Bezügen trägt.
Wie viel Geld ich brauchen würde, wenn ich allein leben würde, kann ich nicht sagen.
Ich (w/26) bin Beamtin (Zolloberinspektorin) im Zollfahndungsdienst und für die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität zuständig.
Mir macht mein Beruf Spaß, und ich bin glücklich und dankbar darüber, diesen ausüben zu dürfen. Ich kann mir keinen besseren Beruf für mich vorstellen.
Für mich ist mein Beruf mehr als nur irgendein Job, er ist für mich Berufung.
Mir ist das relativ egal, solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, sind in Deutschland wie folgt geregelt:
Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html
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Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem brisanten Fall erzählen:
Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage) & Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren) StGB angezeigt haben.
Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.
Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.
Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.
Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren glücklich verheiratet und haben 2022 ein Kind bekommen.
Ich wünsche den alles Glück der Welt, besonders deswegen, weil auf dem Weg zu ihrem Familienglück einiges in die Brüche gegangen ist.
Sie hatte immer wieder betont, dass die Beziehung und vor allem der Sex von ihr ausging und er am Anfang auch dagegen war, ihr aber bis zum Strafgericht (fast) niemand geglaubt hat.
Sie wurde, weil sie die Beziehung nicht beenden wollte, enterbt und hat selbst um die Inobhutnahme des Jugendamtes gebeten. Den Kontakt zu ihren Eltern hat sie über Jahre gemieden, weil sie ihren Eltern nicht verzeihen konnte, was vorgefallen war. Das Problem war dabei weniger die Anzeige, sondern viel mehr, dass ihr ihre Eltern nicht geglaubt haben.
Erst auf Anraten des Bekannten nähert sie sich ihren Eltern langsam wieder an.
Und er muss mit einem Unterrichtsverbot dafür bezahlen, dass sein Versetzungsantrag, den er aus dem Grund gestellt hatte, dass sie auf das Berufskolleg wechselte, abgelehnt wurde. Die Schule und die Schulaufsicht wussten, schon bevor der Schulwechsel von ihr auf das Berufskolleg endgültig vollzogen wurde, von der Beziehung. Da finde ich es nicht in Ordnung, sie auch noch in seine Klasse zu setzen.
Und dazu, dass sie auch immer wieder mit Vorurteilen, die sich hier aus der ein oder anderen Antwort herauslesen lassen, zu kämpfen haben, brauche ich wohl auch nichts weiter zu sagen.
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Ich halte nichts von schnellen Vorverurteilungen, denn in den wenigsten Fällen kennt man die ganze Geschichte.
Für kein Geld der Welt würde ich ins Gefängnis gehen.
Beziehungen ohne sexuelle Handlungen sind grundsätzlich mit jedem Alter erlaubt, bzw. nicht gesetzlich verboten.
Lediglich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, werden geregelt. Und da gilt in Deutschland folgendes:
Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html
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Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem Fall mit größerem Altersunterschied erzählen:
Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage) & Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren) StGB angezeigt haben.
Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.
Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.
Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.
Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren verheiratet und haben 2022 ein Kind bekommen.
Meine Red Flags sind folgende:
Für mich (w/26) gab es nie einen richtigen Traumberuf. Da ich aus einer Beamtenfamilie komme, stand für mich öffentlicher Dienst schon früh fest. Ganz nach dem Motto "Beamtentum wird vererbt".
Nach ein paar negativen Erlebnissen konnte ich ab 13/14 Strafverfolgung/Kriminalitätsbekämpfung priorisieren. Blieb also vorrangig Polizei, Justiz, Steufa und Zoll.
Ich bin Beamtin im gehobenen Dienst bei der Zollfahndung geworden, also kann man durchaus sagen, dass ich mein Ziel erreicht habe.
Mir macht mein Beruf Spaß, und ich bin glücklich und dankbar darüber, diesen ausüben zu dürfen.
Für mich ist mein Beruf mehr als nur irgendein Job, er ist für mich Berufung.
Ich (w/26) persönlich liebe lange, enge Jeans Jumpsuits. Dieser ist mein absolutes Lieblingskleidungsstück:
Ich trage den in meiner Freizeit, egal ob zu Hause oder unterwegs, egal ob im Sommer oder Winter, nahezu ausschließlich.
Dank hohem Stretchanteil ist der sehr bequem.
Ich bin vom Typ eher so, dass mir eher (schon bei 15°C) zu kalt als zu warm wird. Selbst bei 50°C in Katar macht mir der Jeans Jumpsuit nichts aus.
Ich (w/26) habe ein richtig gutes Verhältnis zu meinen Eltern und bin ihnen für alles dankbar, was sie für mich gemacht haben, sowohl meiner Mutter, die weder ihr Rechtspflegerstudium noch mich vernachlässigte, als auch meinem Vater, der nach insg. 10 Dienstjahren beim Auswärtigen Amt (inkl. Ausbildung) zu einer Bezirksregierung in Heimatnähe gewechselt ist, nur um meine Teenagerzeit voll miterleben zu können, obwohl das niemand von ihm verlangt hatte.
Ich bin gut behütet, und doch völlig frei und ohne Einschränkungen aufwachsen. Verbote, Hausarrest, etc. und erst recht Gewalt gab es nie.
Obwohl meine Eltern streng katholisch sind, und ich selbst katholisch getauft bin, meine Kommunion und Firmung hatte, spielte Religion in der Erziehung überhaupt keine Rolle. Dass ich mich am Morgen nach meinem 12. Geburtstag vor ihnen als lesbisch geoutet habe, haben meine Eltern akzeptiert, als sei es das normalste der Welt.
Auch für wirtschaftliche Stabilität wurde gesorgt, so dass ich mir alle meine Träume erfüllen könnte.
Meine Eltern sind seit ihrer Teenagerzeit zusammen und mittlerweile seit 26 Jahren glücklich verheiratet.
Ich (w/26) persönlich liebe lange und enge Jeans Jumpsuits. Dieser ist mein absolutes Lieblingskleidungsstück:
Ich trage den in meiner Freizeit, egal ob zu Hause oder unterwegs, egal ob im Sommer oder Winter, nahezu ausschließlich.
Dank hohem Stretchanteil ist der sehr bequem.
Ich bin vom Typ eher so, dass mir eher (schon bei 15°C) zu kalt als zu warm wird. Selbst bei 50°C in Katar macht mir der Jeans Jumpsuit nichts aus.
Seit ich 13/14 war, trage ich Jeans Jumpsuits und ich habe auch nicht vor damit aufzuhören.
Auch mit 40 und darüber hinaus kann man die noch tragen. Da es die in vielen Variationen gibt, ist auch für jeden Figurtyp was dabei, wobei der von dir gezeigte und auch mein Lieblings Jumpsuit eher für schlanke Personen geeignet ist.
Ich war bereits mehrfach in Asien.
Die VAE, besonders Dubai, sind für uns immer eine Reise wert. Meine Partnerin und ich sind immer wieder gerne dort.
Ansonsten sind Israel, Japan und Singapur unsere Favoriten, weil wir dort nämlich gute Freundinnen haben.
Wenn ich (w/26) mich zwischen meinem Vermögen, dass ich hauptsächlich dem Bitcoin-Aufschwung während Corona zu verdanken habe, und meiner Partnerin, die Liebe meines Lebens und die ich schon von klein auf kenne, entscheiden müsste, würde ich mich immer für die Liebe und meine Partnerin entscheiden.
In unserer Teenagerzeit wurde meine Partnerin mit 14 Opfer einer Messerstecherei und hat lange ums Überleben gekämpft. Ich kann und will mir gar nicht vorstellen, was wäre, wenn sie diesen Kampf verloren hätte.
In der Zeit hatte ich kaum geschlafen, und bin jeden Tag nach der Schule zu ihr ins Krankenhaus gegangen und bis zum Ende der Besuchszeit dort geblieben.
Ich bin so froh, dass diese Zeit überstanden ist und meine Partnerin ein völlig normales Leben ohne Einschränkungen leben kann.
Wenn man eine Person wirklich liebt, und man kurz davor ist, diese für immer zu verlieren, weiß man erst wirklich, was man an dieser hat, und man möchte keinen einzigen Tag mehr ohne diese Person verbringen.
Wahre Liebe ist unbezahlbar.
Dazu kommt dann noch eine stundenbasierte Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ). Diese beträgt:
1) 6,31 Euro/Std. für:
- Sonn- und Feiertage
- Samstage vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr
- am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr
2) 1,49 Euro/Std. für:
- restliche Samstage in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20:00 Uhr
3) 2,97 Euro/Std. für:
- übrige Zeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr
Überstunden werden nicht bezahlt. Die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wurde schon vor einigen Jahren mit 5% in die monatlichen Grundbezüge integriert.
Mein Aufgabengebiet ist jedoch nichts für schwache Nerven. Ich bin für die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität zuständig.
Beruflich kann ich mir nichts besseres vorstellen, besonders da ich, seit ich 13/14 war, Strafverfolgung/Kriminalitätsbekämpfung bei meiner Berufswahl priorisiert hatte.
Mir macht mein Beruf Spaß, und ich bin glücklich und dankbar darüber, diesen ausüben zu dürfen.
Für mich ist mein Beruf mehr als nur irgendein Job, er ist für mich Berufung.
Ich würde mich jederzeit wieder dafür entscheiden.