Wenn man eine Ausbildung im Finanzamt im mittleren Dienst macht und innerhalb der ersten 6 Monate kündigt… Muss man dann die Anwärterbezüge zurückzahlen?

1 Antwort

Der Steuernwärter muss in aller Regel nichts zurück zahlen.

Selbst dann nicht, wenn er nach bestandener Ausbildung kündigt.

Diese Auflage wird mittlerweile kaum noch ausgeteilt. Man ist auch im mD froh um jeden Anwärter

H4ll000000 
Fragesteller
 17.09.2023, 19:22

Ja daher meine Frage, ob man dann, weil man selbst abbricht, doch die Anwärterbezüge zurückzahlen muss, da man ja selbst den Schritt geht!

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anTTraXX  17.09.2023, 19:27
@H4ll000000

Hast du dahingehend etwas unterschrieben?

Alternativ weiß dies am Ende nur dein Personalreferat

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