Wenn man eine Ausbildung im Finanzamt im mittleren Dienst macht und innerhalb der ersten 6 Monate kündigt… Muss man dann die Anwärterbezüge zurückzahlen?
Oder gilt dies nur für das duale Studium?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Finanzamt
Der Steuernwärter muss in aller Regel nichts zurück zahlen.
Selbst dann nicht, wenn er nach bestandener Ausbildung kündigt.
Diese Auflage wird mittlerweile kaum noch ausgeteilt. Man ist auch im mD froh um jeden Anwärter
anTTraXX
17.09.2023, 19:27
@H4ll000000
Hast du dahingehend etwas unterschrieben?
Alternativ weiß dies am Ende nur dein Personalreferat
Ja daher meine Frage, ob man dann, weil man selbst abbricht, doch die Anwärterbezüge zurückzahlen muss, da man ja selbst den Schritt geht!