Was ist mal jeweils gemeint, bedeutet, dass die Person 2 Jahre verkürzen darf?

1 Antwort

§ 20 LVO, Ausbildungsaufstieg - Gesetze des Bundes und der Länder (lexsoft.de)

§ 20 LVO – Ausbildungsaufstieg (NRW) ??

das heißt der Beamte kann, wenn beide Voraussetzungen zutreffen bereits nach 1 Jahr Bewährung den Ausbildungsaufstieg vom mD in den gD machen

samsunggala6 
Fragesteller
 26.05.2021, 12:17

Also 2 Jahre früher als es eigentlich notwendig ist?

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frodobeutlin100  26.05.2021, 12:24
@samsunggala6

nur wenn beide Voraussetzungen vorliegen

Abitur und Abschluß der Ausbildung mD mit gut

....

aber Vorsicht ... der Dienstherr bestimmt, ob der Aufstieg überhaupt angeboten wird - es gibt kein Anrecht darauf, nur weil man die papiermäßigen Voraussetzungen erfüllt

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