Darf man als Beamter (z.B. Lehrer,Polizist,..) streamen und YouTube Videos machen? Auch Instagram und Tiktok besitzen? Oder wäre das den Dienstherren ein Dorn?
im Auge. Wie sehe das im Vergleich zu anderen Berufen aus? Genieße ich auf Social Media eine größere Freizeit, wenn ich „nur“ Angestellter bin? Also in keinem Beamtenverhältnis ? Aber auch hier achten doch die Arbeitgeber auch auf so etwas oder liege ich falsch ? Wenn man YouTuber/tiktoker/streamer werden möchte, sollte man dann doch lieber anstelle eines Beamtenverhältnis ein angestelltenverhältnis anstreben ?
2 Antworten
Nebentätigkeiten von Beamten sind so gut wie immer von der Genehmigung des Dienstherrn abhängig. Genaues regelt das entsprechende Landes- bzw. Bundesbeamtengesetz.
Dass du keinerlei Inhalte posten dürftest die dem Dienst- und Treueverhältnis zum Dienstherrn entgegenstehen versteht sich von selbst.
Vielen Dank für deine Antwort. Wie ist das dann für Angestellte, die nicht im Beamtenverhältnis sind? Können diese sich mehr erlauben ?
Gute Frage. Angestellte haben Arbeitsverträge, sie werden bezahlt und nicht alimentiert wie Beamte. Ich kann dir nicht sagen, was Kommunen, Länder oder der Bund im Einzelnen bestimmen. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass hier zusätziche Bestimmungen darüber bestehen, dass man sich nicht auf die Arbeit bzw. den Arbeitsbereich des öffentlichen Dienstes berufen darf. Es müsste deutlich schwerer sein entsprechende Influencer Tätigkeiten zu verbieten. Wenn du konkrete Fragen dazu hast musst du dich an die Arbeitnehmervertretung deines Arbeitgebers wenden. Die Rahmengesetzgebung ist zwar bundesweit, aber die Ausgestaltung obliegt nun einmal den einzelnen öffentlichen Diensten.
Das hängt selbstverständlich davon, ab WAS du da zeigst. Als Lehrer oder Polizist, da einen Strip hinzulegen kommt wahrscheinlich nicht so gut bei deinem Dienstherren an.
Ich glaube als Polizist oder Ähnliches könnte das ein Problem werden, doch von Lehrern auf YouTube, Twitch und co. Habe ich schon öfters was gehört und das sollte denke ich auch kein Problem sein.
Aus dem besonderen Treueverhältnis ergibt sich zudem, dass -ich sage jetzt vorsichtig- das Verhalten auch in der Freizeit in der Öffentlichkeit entsprechend abgewogen werden muss.
Und ein solcher Channel ist "Öffentlichkeit". Es könnten sich also durchaus auch weitere Probleme daraus ergeben, wenn der Youtuber dann als Polizeibeamter/Richter/Lehrer usw. auftritt und sei es auch nur um für bestimmte Themen zu werben.