"einfach so" sicher nicht. Das ist immer, immer, dreimal immer, eine Einzelfallentscheidung. Und daher kann dir das hier niemand für deinen angefragten Einzelfall konkret sagen.

Aber mit entsprechendem Gutachten, ärztlicher Untersuchung, -global gesehen- ja, dann darf er das sicherlich auch gegen den Willen des Betroffenen. Und das hat wenig mit dem Alter zu tun, sondern mit - - - dem festgestellten Einzelfall.

...zur Antwort

hat mich eine Lottostelle angerufen das ich vor langer Zeit ein Abo abgeschlossen habe und ich immer weiter spielen muss .....

Ich dachte am Kiosk ist ein Abo entstanden und deswegen musste ich so viel Geld bezahlen an die Lotto Zentrale am Telefon ich war 12 Monate drin und wenn ich raus möchte kostet das auch Geld ......

Hast du dafür einen Nachweis bekommen oder glaubst du das tatsächlich nur aufgrund eines Gegenüber am Telefon, der behauptet -wie auch immer- zu einer Lottostelle zu gehören? Was soll das für ein Vertrag sein, bei dem man gegen Gebühr aussteigen kann? Und was soll um Himmels Willen ein Kiosk mit einem Abo-Vertrag zu tun haben? Hast du überhaupt eine konkrete Firma mit der du den Vertrag abgeschlossen haben sollst, und diese Daten kann man im Internet nachvollziehen?

Du weißt, dass man jede beliebige Rufnummer auf dem Telefon vortäuschen kann?

.

Ich glaube, dass du vor längerer Zeit deine Daten bei einem Gewinnspiel oder bei einem Telefonanruf weitergegeben hast. Diese Daten werden dann illegal gehandelt und von unseriösen Callcentern verwendet. Diese durchaus professionellen Anrufer reden dir einen Vertrag ein und verlangen Zahlungen, entweder auf mehr oder weniger anonyme Zahlsysteme oder auf ausländische Konten.

Unterhalte dich mit diesen Menschen nicht. Lege auf, vor allem gib keine weiteren Daten an, auch nicht die Adresse usw. Egal was du ihnen sagst, sie schreiben mit und vervollständigen deine Daten elektronisch. Das kann dann aktualisiert weiterverkauft werden und du bekommst noch mehr Anrufe, mehr Müll.

...zur Antwort

Du wurdest bislang nicht gekündigt. Es wurde nur die Kündigung vorab mitgeteilt.

Sprich mit dem Vermieter ob ihr beidseitig einen Aufhebungsvertrag für deinen Termin machen könnt. Es wäre durchaus möglich, dass er einverstanden ist, er will die Mieter ja ohne Probleme raus haben. Ansonsten kündige fristgerecht.

...zur Antwort

Das ist eine Überlegung der Opposition. Das muss man jetzt nicht hinterfragen, sondern erst, wenn sie a) an der Regierung sind und b) sich dran machen, das auch umzusetzen. Da bis dahin nicht nur viel Wasser den Rhein hinabfließt, sprich - es ändert sich noch viel, warum das konkret hinterfragen? Nochmal, es ist ein Oppositionsplan, ein Positionspapier für eine Neuausrichtung der CDU.

Nicht so tun als sei es ein derzeit konkret geplantes Gesetzesvorhaben.

...zur Antwort

Einkommen ist Einkommen. Wenn du das verschweigst, begehst du eine Straftat.

Das hat nichts mit möglicherweise in Deutschland aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens steuerfreien Einkünften zu tun, sondern mit der Tatsache, dass dann die zur Berechnung deiner möglichen Sozialleistungen angegebenen Auskünfte absichtlich falsch sind.

...zur Antwort

Sorry, aber deine Rückantwort zu "Deutschland" ist nicht korrekt. Tesla Han ist kein Deutscher, er lebt in Österreich, vermutich in Wien und hat koreanischen Hintergrund. Ich kann nicht sagen, ob er österreichischer Sta. ist, vermutlich aber schon.

Die Veröffentlichung ist widerlich und das Allerletzte. Das sollte man nicht auch noch breittreten. Ich denke, dass es längst entsprechend genug Anzeigen in seiner Heimatgemeinde gibt. Dabei geht es nicht nur um diese von dir benannten Behauptungen sondern um Kifi und noch deutlich mehr unter der Gürtellinie. Vielleicht hat er auch nicht alle Birnen im Kronleuchter.....

Ihn deshalb hier in Deutschland anzuzeigen macht wenig Sinn. Du kannst ja eine Anzeige nach Österreich schicken, wenn du denn möchtest.

...zur Antwort

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum man nicht mit aller Bestimmtheit den Nachbarn darauf anspricht, dass es so nicht geht. Ganz ehrlich, wer sich ein Tier anschafft, muss sich aus ausreichend darum kümmern. Nach deinen Rückantworten, du hast also noch gar nicht mit ihr gesprochen, da du nicht einmal weißt, ob das Tier nur zur Pflege da ist. Das wäre eigentlich das normale.

Und falls dem nicht so ist, mal rein die mir bekannte rechtliche Seite: (und mehr dazu, ein guter Artikel)

Der Hund in Nachbars Garten dürfe nicht länger als 30 Minuten täglich und nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen bellen. Während der Ruhezeiten (13.00 bis 15.00 Uhr und 19.00 bis 8.00 Uhr) dürfe der Hund im Freien überhaupt nicht bellen, sondern müsse im Haus gehalten werden, ohne die Nachbarschaft zu belästigen.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/tierhaltung-im-nachbarrecht-37-hundegebell_idesk_PI17574_HI628941.html

Möglich wäre insbesondere bei "nach 23 h"

Anzeige wegen Hundegebell – Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG. Doch nicht nur die Zivilgerichte beschäftigen sich im Bereich des Miet- und Eigentumsrechts mit der Belästigung durch Hundegebell. Vielmehr kann sich bei störendem Hundegebell auch das Ordnungsamt bzw. die zuständige Ordnungsbehörde einschalten.

https://www.bussgeldkatalog.net/hundegebell-ruhestoerung/

...zur Antwort

Weil es was bringt? keinen Cent.

Wer sein Einkommen legal durch Steuertricks verringert oder sogar ins Ausland abwandern lassen kann, handelt durchaus im Sinne des Gesetzgebers, der dies ja so will. Was nutzt hier also eine höhere Einkommenssteuer, wenn diese nicht durch Steuerschlupflöcher (in der Größe von Scheunentoren) ad absurdum geführt wird. Das ist alles nur politisches Gejammer.

Das gilt übrigens auch für Millionen und Milliarden Erben.

Wenn eine Mutter abends putzen gehen muss, weil das Familieneinkommen einfach nicht mehr ausreicht und dabei für den Minijob durch den Arbeitgeber 30 % an Sozialabgaben abgeführt werden müssen, muss auch eine Mindeststeuer für Einkommen her, keine Phantasie-Höchstgrenzen. Das nennt sich Steuergerechtigkeit.

...zur Antwort

Erst einmal so viel Geld haben, dass die Miete bezahlt ist, die Kinder satt sind und die Wohnung im Winter warm ist.

Bei vielen ist dann nichts mehr übrig. Und in hochriskante Modelle zu investieren ist für die Anschaffung von Vermögen Unsinn. Das macht man, wenn man Geld übrig hat. Vor allem nimmt man dafür keinen Kredit o.ä. auf......

...zur Antwort

Du hast neben Riester (ist auch nicht meines) jederzeit dazu die Möglichkeit:

Ab 1. Januar 2024 werden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeber mehr als verdoppelt. Dadurch könnten über 17 Millionen Arbeitnehmer zusätzlich von dieser "Sparspritze" des Staates profitieren

https://www.mdr.de/ratgeber/finanzen/geld-sparen-altersvorsorge-arbeitnehmer-sparzulage-118.html

...zur Antwort

Wenn ich deine Fragen der letzten Stunden revue passieren lasse, wird mir allmählich klar, weshalb du einen gesetzlichen Betreuer mit Aufenthaltsrecht und zur Vermögenssorge hast. Das Geld muss man erst einmal haben, bevor man es ausgeben kann.

Und nein, ohne den bestallten Betreuer kannst du so etwas nicht machen. Würdest du es trotzdem tun, bekommst du Ärger.

...zur Antwort

Weil sie auf die drängenden Fragen der Zeit scheinbar einfache Antworten hat. Weil sie entgegen der nicht funktionierenden Politik scheinbar eine starke Richtung und Lösung aufzeigt. Die Betonung liegt auf Scheinbar.

Was ist also der tatsächliche Grund für das Erstarken dieser Partei, aber auch andere extremer Parteien ggfls. anderen Coleurs? Das aktuelle politische Versagen, ganz grob gesagt.

...zur Antwort

Für die jeweils gültigen Bestimmungen müsste man wissen, in welchem Bundesland du wohnst und ob du nicht ggfls. bei der Bundespolizei arbeiten möchtest.

Darf ich dir empfehlen deine für dich zuständige Polizeidirektion zu googeln und dort anzurufen. Frage nach dem Einstellungsberater, der dort sein müsste und erkundige dich dann konkret. Ganz ehrlich, diese Sehschwäche könnte ein Hindernis sein, ich hoffe du kannst das mit Sehhilfen vollständig ausgleichen.

viel Glück

...zur Antwort

Zusammen mit deinen weiteren Antworten:

Auszug aus:

https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/studieren

Zusatz noch von mir: Das Visa muss im Ausland von dir beantragt werden. In Deutschland geht das aus nachvollziehbaren Gründen nicht, du kannst auch in dieser Zeit hier keinen Wohnsitz haben, bzw. eine andere Form des Aufenthalts ausüben, z.B. eine Duldung besitzen.

.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zum Studieren erfüllt werden?
  • Sie haben eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Wie Sie sich für ein Hochschulstudium in Deutschland bewerben, erfahren Sie in der Rubrik „Studium“.
  • Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Studiums gesichert. Dies können Sie in Form eines Sperrkontos (grundsätzlich mind. 11.208 Euro pro Jahr; Betrag gültig für das Jahr 2024), Stipendiums oder einer Verpflichtungserklärung nachweisen.
  • Für manche Studiengänge sind bestimmte Sprachkenntnisse nachzuweisen, in der Regel das Sprachniveau B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Diese sind gegenüber der deutschen Botschaft beziehungsweise dem Konsulat nachzuweisen.
Welche Perspektiven bietet das Visum zum Studieren?

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird in der Regel bei Ersterteilung für zwei Jahre erteilt. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit noch keinen Studienabschluss erreicht haben, kann die Aufenthaltserlaubnis auf Antrag um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Sie dürfen während Ihres Studiums bis zu 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage im Jahr bzw. bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachgehen. Studentische Nebentätigkeiten können zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden.

Nach dem Studienabschluss in Deutschland bleiben

Nach erfolgreichem Studienabschluss können Sie für den weiteren Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu 18 Monate erteilt, um eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden. Solange Sie auf der Suche sind, dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben. Sobald Sie ein Jobangebot haben, können Sie vor Ort Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Studieren in eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte beziehungsweise in eine Blaue Karte EU umwandeln lassen. Weitere Informationen zu Ihren Optionen während des Studiums in Deutschland und nach Abschluss erhalten Sie in der Rubrik „Perspektiven nach dem Studium“.

.

Soweit verstanden?

Das Problem ist, du musst dich selbst versorgen können. Explizit steht jetzt in dem Artikel nicht alle Voraussetzungen, z.B. muss auch eine Krankenversicherung existieren, später für die Aufenthaltserlaubnis nach dem Studium Nachweise über Wohnraum und mehr.

Dazu noch etwas vom zusätändigen Ministerium:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/08-studentenvisum/606218

...zur Antwort

Eine Mussvorschrift nach dem neuen KCanG, § 7, ist die Frühintervention, d.h. die Behörden sind verpflichtet, deine Eltern zu verständigen und ggfls. Maßnahmen nach Abs. 2 zu ergreifen. "Ich konsumiere nur am Wochenende und so" gehört da durchaus schon dazu, vor allem wenn unter möglicher Einwirkung der Droge weitere Straftaten wie Körperverletzungen begangen werden.

Der Konsum für dich selbst wäre straffrei, aber auch nur dann, wenn du nicht vor deinen oder sogar mit deinen minderjährigen Freunden geraucht hast. Das scheint aber durchaus der Fall zu sein, da es ja ein anderer wusste, und vermutlich nicht nur er, oder?

Zudem wird es Vorermittlungen wegen einer Straftat nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 geben, um die Person zu ermitteln, die das Cannabis abgegeben hat. Das muss noch nicht einmal ein Dealer sein. Diese Person hat sich durch die Abgabe an Jugendliche möglicherweise auch straferschwerend nach § 34 Abs 3 Nr. 3 strafbar gemacht (Mindestfreiheitsstrafe 3 Monate bis 5 Jahre), je nach eigenem Alter. Hier besteht die Möglichkeit, dass dein Ermittlungsverfahren eingestellt wird und du dann als Zeuge erneut geladen wirst um gegen den Unbekannten nun als Zeuge auszusagen. Eine durchas gängige Praxis.

Zudem rechne ich noch mit Post von der Führerscheinstelle bzw. Schwierigkeiten, falls du die FE machen möchtest.

...zur Antwort

In der Regel reicht ein Telefonat bei solchen Angelegenheiten nicht, wie du ja selbst siehst. Du kannst nicht erkennen ob überhaupt irgend etwas weitergeleitet wurde. Oft ist es nicht einmal der Betrieb selbst, sondern ein fremdes Callcenter, das mit der Entgegennahme der Anrufe beauftragt ist und über einen aufgestellten Katalog anwortet, ggfls. Notizen weiterleitet. Das wäre dann Hörensagen und du kannst dir vorstellen was daraus wird.

Du hast offenbar nie schriftlich widersprochen. Keine Ahnung ob dein Telefonat bei den Verkehrsbetrieben überhaupt mit dem Sachverhalt zusammengeführt werden könnte. Du solltest schriftlich einmalig widersprechen und es in deinem Fall auch begründen. Ich hoffe du hast die alten Schreiben aufgehoben..... Kommt danach noch etwas, ggfls. Inkasso, wende dich unverzüglich an die Verbraucherzentrale. Für einen Anwalt musst du gleich Geld vorstrecken.

Noch etwas. Im Hintergrund schwebt immer eine Strafanzeige wegen Leistungserschleichung. Wir können hier nicht beurteilen, was nun wahr ist. Solltest du dich herausreden wollen, sei es durch Bürofehler oder durch Falschaufnahme während der Kontrolle, könnte noch unangenehmere Post folgen. (Sorry dafür, aber auch das gehört zur Antwort)

...zur Antwort