Anzeige wegen Cannabis Konsum unter 18?

4 Antworten

Eine Mussvorschrift nach dem neuen KCanG, § 7, ist die Frühintervention, d.h. die Behörden sind verpflichtet, deine Eltern zu verständigen und ggfls. Maßnahmen nach Abs. 2 zu ergreifen. "Ich konsumiere nur am Wochenende und so" gehört da durchaus schon dazu, vor allem wenn unter möglicher Einwirkung der Droge weitere Straftaten wie Körperverletzungen begangen werden.

Der Konsum für dich selbst wäre straffrei, aber auch nur dann, wenn du nicht vor deinen oder sogar mit deinen minderjährigen Freunden geraucht hast. Das scheint aber durchaus der Fall zu sein, da es ja ein anderer wusste, und vermutlich nicht nur er, oder?

Zudem wird es Vorermittlungen wegen einer Straftat nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 geben, um die Person zu ermitteln, die das Cannabis abgegeben hat. Das muss noch nicht einmal ein Dealer sein. Diese Person hat sich durch die Abgabe an Jugendliche möglicherweise auch straferschwerend nach § 34 Abs 3 Nr. 3 strafbar gemacht (Mindestfreiheitsstrafe 3 Monate bis 5 Jahre), je nach eigenem Alter. Hier besteht die Möglichkeit, dass dein Ermittlungsverfahren eingestellt wird und du dann als Zeuge erneut geladen wirst um gegen den Unbekannten nun als Zeuge auszusagen. Eine durchas gängige Praxis.

Zudem rechne ich noch mit Post von der Führerscheinstelle bzw. Schwierigkeiten, falls du die FE machen möchtest.

dass ich ebenfalls eine Anzeige wegen Cannabiskonsum von ihm persönlich bekommen werde.

Lass Dir nicht solchen Blödsinn erzählen, Cannabiskonsum war und ist nicht verboten, auch für Kinder und Jugendliche nicht.

Was ganz wichtig ist: Gehe niemals mehr zu irgendwelchen Vernehmungen als Beschuldigter, das musst Du nämlich nicht.

Der THC-COOH Wert wird zeigen, wie sehr du konsumierst, das ist noch monatelang nachweisbar.

Eltern, Jugendamt, ab jetzt im POLAS abgespeichert wegen BTM..

Damit beim Führerscheinerwerb und auch wenn du deinen Führerschein hast immer Kandidat für einen Test bei einer Kontrolle..

Sag nichts ohne deinen Anwalt. Der Anwalt kann mittels Aktenzeichen Akteneinsicht bekommen.
Falls du dir keinen Anwalt leisten kannst, dann kannst du Beratungskostenhilfe beantragen.

Davon ab: Mir wäre neu, dass der Konsum von Betäubungsmitteln strafbar wäre. Liegt das irgendwie an der Legalisierung oder reden die Unsinn?


lamoundeourien 
Fragesteller
 06.05.2024, 16:15

Ja habe morgen die Vorladung, werde erstmal schweigen komplett und nach einem Pflichtverteidiger fragen.

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Destranix  06.05.2024, 16:19
@lamoundeourien

Ob das so sinnvoll ist weiß ich nicht. Pflichtverteidiger bekommst du im Verfahren, aber ein verfahren ist ja noch nicht denke ich? Aber ich kenne mich da nicht aus.

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lamoundeourien 
Fragesteller
 06.05.2024, 16:20
@Destranix

Was soll ich denn machen als zu schweigen? In dem moment gekifft hab ich nicht, aber es kann nachgewiesen werden wahrscheinlich.

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Destranix  06.05.2024, 16:25
@lamoundeourien

Ja, schweigen ist schon gut. Ich meine das mit dem Anwalt.

Aber ich denke ist eh zu spät um sich davor eine Beratung zu holen, außer du zahlst es selbst vielleicht. Dann warte mal, was die dir da sagen und vergiss nicht, nach dem Aktenzeichen zu fragen.

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