Gefährlich oder schwerekörperverletzung?

5 Antworten

Hallo!

Es ist weder eine schwere, noch eine gefährliche Körperverletzung.

  1. Eine schwere KV liegt vor, wenn schwere Folgen der KV vorliegen. Diese können nicht einfach von irgendwem als "ja, hat total weh getan und war sehr schwerwiegend" beschrieben werden, sondern müssen den gesetzlichen Voraussetzungen des § 226 StGB genügen. Das sehe ich hier aber nicht.
  2. Es dürfte auch keine gefährliche KV vorliegen. Denn hierbei wird auf die Art und Weise abgestellt, mit der die KV begangen wurde. Der § 224 StGB stellt hier einige Varianten zur Verfügung. Hier aber sehe ich keine dieser Varianten erfüllt. Deine Kopfnuss ist weder ein "gefährlicher Stoff", weil damit z.B. Chemikalien oder Säure gemeint sind. Er ist auch keine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug, weil deinem Kopf als Körperteil die Eigenschaft als "Gegenstand" fehlt. Es liegt voraussichtlich kein hinterlistiger Überfall vor, da insbesondere das Merkmal hinterlistig hohe Anforderungen hat. Davon ist nach deinem (dürftigen) Sachverhalt aber ebensowenig auszugehen wie von einer gemeinschaftlichen Begehungsweise, denn dafür hättest du mit einem anderen Mittäter zusammenwirken müssen. Bei einer Kopfnuss gegen den Kiefer mit einem ausgefallenen Zahn ist auch nicht von einer lebensgefährdenden Behandlung auszugehen, da für gewöhnlich niemand an Kieferschmerzen verstirbt.

Ergo: Es dürfte sich um eine "normale" KV handeln. Deren Strafrahmen beträgt allerdings auch Geldstrafe bis 5 Jahre Haft.

Dazu müsstest du den Begriff "Auseinandersetzung" etwas genauer definieren.

Habt ihr euch geprügelt, weil euch eure Gesichter nicht gepasst haben? War es Notwehr? Bist du auf ihn losgegangen?

Davon abgesehen: Ja, es ist Körperverletzung. Allerdings keine schwere, sondern eine gefährliche.

Mit schweren Körperverletzung meint man bleibende Schäden. Schwere Traumata, oder der Verlust von Sinnen oder Gliedmaßen.

Ein ausgeschlagener Zahn fällt unter die Gefährliche Körperverletzung. Eine Gehirnerschütterung ebenso. Sollte sich der Zustand des "Opfers" allerdings verschlimmern, so kann es sein, dass es doch noch als schwere Körperverletzung eingestuft wird.


Grinzz  15.04.2022, 08:02
Ein ausgeschlagener Zahn fällt unter die Gefährliche Körperverletzung.

Und unter welchen Variante des § 224 StGB würdest du den Zahn fassen?

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Alexander492  15.04.2022, 12:13
@Grinzz

Ich bin kein Jurist, aber in meiner Auffassung lassen sich Zähne relativ gut ersetzen, auffüllen oder allgemein reparieren.

Das selbe kann man nicht unbedingt von Augen, Ohren oder Armen sagen.

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Alexander492  15.04.2022, 12:19
@Alexander492

Vergiss, was ich eben geschrieben hab. Bin eben aufgestanden und merke selbst, dass das wenig Sinn in Bezug auf deine Frage hatte. :)

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Grinzz  15.04.2022, 17:47
@Alexander492
Vergiss, was ich eben geschrieben hab.

Das kriege ich hin 👍🏼😉

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Schwere Körperverletzung. Warum machst du auch so einen Blödsinn???

Schwere Körperverletzung. Jetzt darfst du Schmerzensgeld zahlen.

Schwere Körperverletzung weil er ein Zahn verloren hatte