Vorladung als Beschuldigter BMG was tun?

4 Antworten

Nimm den Termin nicht wahr, äussere Dich zu niemandem zur Sache und warte ab was der Staatsanwalt macht.

Sollte ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift kommen, wende Dich umgehend an einen Rechtsanwalt. Aber ebe nur dann wenn Du wirklich nichts damit zu tun hattest.


nedor123 
Fragesteller
 14.02.2021, 12:50

Indirekt habe ich damit was zu tun weil ich früher mit den 2 Leuten regelmäßig wöchentlich Cannabis konsumiert habe. Dann kam eine Phase wo ich fast kein Kontakt mehr mit den Personen hatte und danach kam der Vorfall wo Sie erwischt wurden. Da haben sie dann alle Namen von den Leuten die Kiffen der Polizei gesagt. Außerdem haben sie den Dealer aufgeschrieben bei dem Sie die Tabletten gekauft haben. Nun vermute ich, dass die Polizei einfach noch aussagen von uns brauchen um den Dealer zu bekommen.

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Artus01  14.02.2021, 13:09
@nedor123
Da haben sie dann alle Namen von den Leuten die Kiffen der Polizei gesagt.

Das ist egal, denn kiffen ist nicht verboten.

Nun vermute ich, dass die Polizei einfach noch aussagen von uns brauchen um den Dealer zu bekommen.

Dann hilft es der Polizei nicht Beschuldigternvernehmungen zu verschicken.

Es ist sehr gut möglich das man das Verfahren gegen Dich bald einstellt. Dann wirst Du möglicherweise eine Vorladung zur Zeugenvernehmung bekommen. Dieser Vorladung musst Du Folge leisten und auch wahrheitsgemäss antworten. Lediglich Aussagen bei denen Du Dich selbst belasten kannst, kannst Du verweigern. Das wird aber nicht viel sein, da das Verfahren gegen Dich eingestellt wurde. Achte auf die Begründung der Verfahrenseinstellung wenn Du eine bekommst.

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nedor123 
Fragesteller
 14.02.2021, 13:34
@Artus01

Wieso verschicken Sie die Briefe dann nicht direkt als Zeugenvernehmungen?

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Artus01  14.02.2021, 13:43
@nedor123

Es kann durchaus sein das man irgendwann auf Deine Zeugenaussage hofft. Dafür muss aber das Verfahren gegen Dich ordentlich abgeschlossen werden und dazu gehört nunmal zumindest der Versuch einer Beschuldigtenvernehmung, das es hier darum geht dir "rechtliches Gehör" zu verschaffen. Rechtliches Gehör schreibt das Grundgesetz ausdrücklich vor, Art. 103.

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Ich verstehe noch nicht ganz, wieso du Beschuldigter bist.

Unabhängig davon würde ich dir raten, einen Anwalt zu konsultieren.

Den Vernehmungstermin musst du nicht wahrnehmen, solange es noch keine gerichtliche Ladung ist.
Wenn du höflich bist, meldest du dich telefonisch ab. Die Beamten haben auch andere Dinge zu tun, als sich auf nicht stattfindende Termine vorzubereiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nedor123 
Fragesteller
 14.02.2021, 10:15

Möglicherweise haben die 2 alten Freunde gesagt das ich bei dem Dealer Cannabis gekauft habe. Wird das Verfahren abgebrochen wenn ich den Termin nicht wahrnehme?

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qmshot96  14.02.2021, 11:11
@nedor123

Na du hast ja gute Kumpels.

Das Verfahren läuft erstmal weiter. Zeugen, sprich: deine alten Freunde, werden trotzdem zu der Sache angehört.
Einstellen kann das die Polizei nicht. Das obliegt der Amts- oder Staatsanwaltschaft oder später dem/der Richter/in.

Lass dich anwaltlich beraten.

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nedor123 
Fragesteller
 14.02.2021, 12:29
@qmshot96

Könnte es sein das bei mir falls ich an dem Termin erscheine ein Drogentests gemacht wird? Und was wären die Folgen bei der einem Positiven Ergebnis? Bei dem Dealer wurde nach der Hausdurchsuchung auf dem Revier ein Test gemacht.

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qmshot96  14.02.2021, 15:03
@nedor123

Zunächst mal solltest du nicht unter Btm-Einfluss dort erscheinen. Des Weiteren ist in Deutschland der Besitz und der Handel strafbar. Ein positiver Drogentest allein beweist nichts davon. Solltest du mit dem Auto dort sein und der Test ist positiv, ist die Sache schon anders.

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Artus01  14.02.2021, 13:12
Unabhängig davon würde ich dir raten, einen Anwalt zu konsultieren.

Immer die gleichen verfrühten und daher möglicherweise "teuren" Antworten, unter 500 Euronen gibt es nichts beim Anwalt in Strafsachen. Zumal es auch dort zunächst nur den Rat bekommt nichts zur Sache auszusagen.

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qmshot96  14.02.2021, 15:09
@Artus01

Unsinn. Er soll sich nicht vertreten lassen, sondern sich einen ersten Rat einholen.
Die meisten Menschen haben eine RSV und die beinhaltet in der Regel sogar ein kostenloses Erstgespräch.

Im Übrigen gibt es nicht den pauschalen Rat, nichts zur Sache zu sagen, wenn man fälschlicherweise einer Straftat beschuldigt wird.
Von daher kannst du deine unqualifizierten Antworten gerne weiter verfassen, aber bitte nicht als Kommentar zu meinen.

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Geh hin und sage nur. "Ich bestreite alles was sie mir vorwerfen. Ich hatte keine illegale Substanz dabei, habe nix konsumiert, habe nichts in meiner Blutbahn und sie haben keine Beweise gegen mich." Für den Rest verweigerst du die Aussage und bittest nach jeder Frage der Polizei ob du gehen kannst.


whabifan  14.02.2021, 09:58

PS: Am besten die nächste Zeit auch keine illegalen Substanzen konsumieren, falls irgendwann ein Bluttest / Urintest gemacht wird.

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Ganz einfach. Du gehst hin und verweigerst deine Aussage. 👍