Muss man bei einer vorladung aussagen?
Ich m/17 wurde mit hasch ( 1g ) erwischt und habe jetzt eine Vorladung zur Polizei als beschuldigter erhalten. Ich kenne mich 0 mit dem Thema aus, ich weiß nur man sollte da nicht hingehen oder so. Meine Fragen sind: Muss ich da aussagen oder kann ich da die ganze zeit schweigen ? Und ich habe gehört das man dass absagen kann…. wie kann man das denn absagen? weil einen grund für eine absage habe ich jetzt nicht…
29(1) Nr. 3 BtMG ist die straftat
6 Antworten
Als Beschuldigter musst Du weder hingehen noch etwas aussagen wenn Du hingehst. Fraglich ist was das Fernbleiben bringen soll, denn die Tat ist ja im Prinzip bewiesen.
Als Minderjährigen haben Deine Eltern das Recht Dich zu begleiten, sie müssen es aber nicht.
Hatte selbst auch mal eine bin aber nicht hingegen… danach ist nichts weiter passiert. Nie wieder von denen gehört. Das war 2018 glaub ich 🤷🏻♂️
Das ist eine Bitte. Wäre höflich - nicht mehr und nicht weniger.
Das wäre Höflichkeit, die Dich keinen Pfennig kostet. Die Beamten haben viel zu tun und müssen Termine disponieren, daher ist eine Absage (oder auch kurze Zusage, je nach dem) immer gut.
Hat Höflichkeit je geschadet? Schadet es wenn man über andere nachdenkt? Wie kann man so unreflektiert sein?
wenn die Vorladung nur von der polizei kommt, brauchst nicht erscheinen. das kannst dir aussuchen. kann sich aber positiv auswirken. auf jeden fall mit Anwalt, wenn.
wenn das Schreiben von der Staatsanwalt stammt, MUST du erscheinen
Wo sieht man, dass es von einem Staatsanwalt kommt ? da steht nur Sachbearbeiter
Es gibt einen Unterschied wer Dich vorlädt.
Im Internet gibt es viele Beiträge, in denen behauptet wird, dass man vor der Polizei nicht erscheinen müsse.
Diese Aussage ist nicht mehr aktuell, da die Strafprozessordnung im August 2017 geändert wurde.
Nach der aktuellen Gesetzeslage muss ein Bürger, zur Polizei gehen und eine Aussage machen, wenn der polizeilichen Vorladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.
edit: gilt als Zeuge.
wo steht denn, wer mich dazu eingeladen hat. Da steht nur Sachbearbeiter
Du brauchst zur Sache nichts auszusagen. Jedoch musst du Angaben machen über deine Person, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum.
Es ist besser der Vorladung nachzukommen
Gehe bitte zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht, der kann dir weiterhelfen.
Nur ein Rechtsanwalt hat das Recht die Ermittlungsakten anzufordern und dann auch dich zu verteidigen.
Im Brief steht ich sollte anrufen oder so