Muss man bei einer vorladung aussagen?

6 Antworten

Als Beschuldigter musst Du weder hingehen noch etwas aussagen wenn Du hingehst. Fraglich ist was das Fernbleiben bringen soll, denn die Tat ist ja im Prinzip bewiesen.

Als Minderjährigen haben Deine Eltern das Recht Dich zu begleiten, sie müssen es aber nicht.

Hatte selbst auch mal eine bin aber nicht hingegen… danach ist nichts weiter passiert. Nie wieder von denen gehört. Das war 2018 glaub ich 🤷🏻‍♂️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DerFrager244 
Fragesteller
 14.03.2022, 19:44

Im Brief steht ich sollte anrufen oder so

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superseegers  14.03.2022, 19:49
@DerFrager244

Das wäre Höflichkeit, die Dich keinen Pfennig kostet. Die Beamten haben viel zu tun und müssen Termine disponieren, daher ist eine Absage (oder auch kurze Zusage, je nach dem) immer gut.

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BLAEKK  14.03.2022, 19:56
@Sirius66

Höflich vielleicht, aber vollkommen unnötig und ggf. sogar kontraproduktiv. Nicht aus Deiner Polizistensicht. Aber über den Rand hinaus geht es bei Dir ja selten.

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superseegers  14.03.2022, 19:59
@BLAEKK

Hat Höflichkeit je geschadet? Schadet es wenn man über andere nachdenkt? Wie kann man so unreflektiert sein?

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Sirius66  14.03.2022, 21:40
@BLAEKK
Wäre höflich - nicht mehr und nicht weniger.
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wenn die Vorladung nur von der polizei kommt, brauchst nicht erscheinen. das kannst dir aussuchen. kann sich aber positiv auswirken. auf jeden fall mit Anwalt, wenn.

wenn das Schreiben von der Staatsanwalt stammt, MUST du erscheinen

BLAEKK  14.03.2022, 19:45

…wurde zurecht darauf hingewiesen: FS ist Beschuldigter! Nicht Zeuge.

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BLAEKK  14.03.2022, 19:48
@peterobm

Ändert schon was. Er muss auch nicht hin, wenn es von der Staatsanwaltschaft ist.

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NonNam  15.03.2022, 09:29
@BLAEKK

Doch das schon. Passiert aber in der Realität eher nicht.

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DerFrager244 
Fragesteller
 14.03.2022, 20:21

Wo sieht man, dass es von einem Staatsanwalt kommt ? da steht nur Sachbearbeiter

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Es gibt einen Unterschied wer Dich vorlädt.

Im Internet gibt es viele Beiträge, in denen behauptet wird, dass man vor der Polizei nicht erscheinen müsse.

Diese Aussage ist nicht mehr aktuell, da die Strafprozessordnung im August 2017 geändert wurde.

Nach der aktuellen Gesetzeslage muss ein Bürger, zur Polizei gehen und eine Aussage machen, wenn der polizeilichen Vorladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. 

edit: gilt als Zeuge.

DerFrager244 
Fragesteller
 14.03.2022, 20:21

wo steht denn, wer mich dazu eingeladen hat. Da steht nur Sachbearbeiter

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Du brauchst zur Sache nichts auszusagen. Jedoch musst du Angaben machen über deine Person, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum.

Es ist besser der Vorladung nachzukommen

Gehe bitte zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht, der kann dir weiterhelfen.

Nur ein Rechtsanwalt hat das Recht die Ermittlungsakten anzufordern und dann auch dich zu verteidigen.

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