Vorladung wegen Beleidigung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gegenseitige Beleidigung kann folgenlos eingestellt werden, siehe 199 StGB.

Zu einer Beschuldigtenvernehmung muss man nicht gehen, sie ist aber die verfassungsgemäße Möglichkeit als Beschuldigter seine Sicht der Dinge darzustellen. Gehst Du nicht hin wird die Akte nur belastende Momente enthalten, und die Staatsanwaltschaft entscheidet dann nach Attentate.

Mach es oder lass es.


Gegenanzeigen gibt es nicht. Dein Verfahren hätte mit seinen nichts zu tun.

Warum nicht hingehen? Du willst die Dinge doch klar stellen und das ist die Gelegenheit dazu. Es ist ein Rechtsmittel, was du nutzen kannst.

In dem Zusammenhang könntest du deinerseits Strafantrag stellen. Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Wenn nur er einen Strafantrag gestellt hat, musst du dich über deine "alleinige" Vorladung nicht wundern! Du müsstest allerdings deine Eltern mitnehmen, denn auch du bist minderjährig und nicht antragsmündig.

Du kannst es natürlich auch lassen. Dann geht es so zum Gericht. Ich kann mir allerdings eh nur eine Einstellung beider Verfahren vorstellen, weil die Gerichte mit Nachbarschaftsstreitigkeiten völlig überlastet sind.

Und wenn ihr euch gegenseitig beleidigen müsst und wollt, ist das ja sowieso eine Never-Ending-Story, auf die keiner außer euch Bock hat.

Gruß S.

Bin ja gespannt, wie die Polizei reagiert, wenn Du von seiner Drohung erzählst.
Könnte sein, dass die noch am gleichen Tag seine Wohnung umkrempeln und ihn mitnehmen.

Du kannst hingehen, um einen guten Eindruck zu machen und so deine Aussage, dass du es nicht warst, glaubwürdiger zu machen. Schalte auf jeden Fall einen Anwalt ein, um die Sache möglichst schnell aus der Welt zu schaffen.

Du kannst hingehen, oder es sein lassen. Ganz, wie du willst.

Davon unabhängig kannst du eine Anzeige erstatten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung