Ist das wirklich eine Beleidigung?

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Hier geht es offenbar nicht nur um diese Beleidigung, vielmehr solltest Du schreiben, warum diese Beleidigung gefallen ist, daher sollst Du wohl die Aussage machen. Erst dann wird entschieden, ob es wirklich eine "Beleidigung" dem Gesetz nach ist!

Ja das ist eine

StGB § 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Für solche Beleidigungen werden oft erhebliche Geldstrafen verlangt. Mehre hindert €, bei gute Vermögenslage auch mehr

Eine Beleidigung ist das nicht indirekt. Aber jemanden aufzuforden,dass er sterben gehen soll ist auch nichts gutes.Stell dir vor er wäre suizidgefährdet und wenn er sich dann umgebracht hätte deswegen wärst du der Verantwortliche und deshalb hast du die Vorladung bekommen.

rhavin  09.04.2013, 21:59

er wäre suizidgefährdet und wenn er sich dann umgebracht hätte deswegen wärst du der Verantwortliche

Also bitte! Das bleibt ja an den Haaren schon hängen…

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Jein. Wichtig ist hierbei, was Du wie und mit welchem Hintergrund rübergebracht hast. Kann im Zweifel nur ein Gericht entscheiden. Schreib an das "Opfer" schonmal eine Entschuldigung. Wenn Du intelligent bist, kann die auch Spitz sein. Wird evtl. auch einfach eingestellt, falls nicht, hast Du die Entschuldigung als Gerichtsbeweis und kannst vor Gericht vorbringen, daß das doch wohl eher banal ist und szene-typisch sprachlich üblich ist für rauhen und irosich-überspitzten Umgangston.

Ich finde das Spätpubertär, was Du da vom Stapel losgelassen hast. Es kommt darauf an, in welchem Zusammenhang Du das gesagt hast, weil man dass auch als Androhung von Gewalt verstehen kann. Eine Beleidigung ist es in jedem Fall!