Darf die Polizei mein Handy behalten und vernichten?

5 Antworten

Die Pozelei darf erstmal gar nichts.

Diese tut, was man ihr sagt, keinen mm mehr.

In solchen Sachen bekommt sie ebenfalls gesagt was sie zu tun hat und dies einscheidet entweder ein Staatsanwalt oder ein Richter und die Pozelantinnen und Pozelanten tun dann genau das, zu was sie da sind, sie tun wie geheißen.

Solltest Du Deinen Handel mit dem Zeugs mittels Deines Handys organisiert haben, ist das Ding mitunter Tatwerkzeug.

Und ein Tatwerkzeug bekommt man nicht wieder, einem Einbrecher geben sie ja auch seine Brechstange nicht zurück, der Bankräuber bekommt weder Kanone noch Maske wieder.

In diesem Fall wird ein Richter verfügen, dass das Teil platt gemacht wird. In dem Fall wird die Pozelei das Teil zur Vernichtung schicken und dann ist es weg.

Wenn ihr jemand befugtes sagt, sie möge es Dir statt dessen wieder herausgeben, macht sie auch das.

Dies wird jedoch erst entschieden beim rechtskräftigen Abschluss Deines Verfahrens.

Bis dahin liegt das beis Pozeleis einfach so rum und wartet vor sich hin, bis es entweder Dir gegeben wird oder man feste mit einem Hammer draufhaut.

Warum jammern so viele Menschen, ob die Polizei das DARF, nachdem sie eindeutig einige Dinge getan haben, die man nach deutscher Rechtsgrundlage NICHT DARF? Wie kann man FORDERN, was man selbst nicht zu GEBEN bereit ist?

Gruß S.

Dichterseele  08.04.2018, 18:07

Tja, da fehlt es offenbar gewaltig an sozialer Erziehung.

Der Staat schiebt diese in die alleinige Verantwortung der Eltern - und wenn die schon keine genossen haben, sieht's übel aus.

In den Schulen weigern sich viele Lehrer, bei Übergriffen einzuschreiten - bei soviel pädagogischer Inkompetenz sollten die Kultusministerien hellhörig werden, doch die wiegeln ab.

Und Politiker, die selber keine Kinder haben oder aber erziehen lassen, sehen die Brisanz der sozialen Verwahrlosung nicht.

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Sirius66  08.04.2018, 18:12
@Dichterseele

Ein Übel - sicher.

In Deutschland braucht man für alles einen Schein. Wenn du angeln willst, einen Hund kaufen willst, ein Boot steuern möchtest, tauchen willst .... immer musst du belegen, dass du das Zeug und die Sachkenntnis hast. Aber das Projekt Kind darf tausendfach in den Sand gesetzt werden. Aber in Kindergärten, Schulen oder auch anderswo darf man sowas nicht sagen, ohne einer gewissen Gesinnungsgruppe zugeordnet zu werden.

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Du meinst, Dein Händi wurde vor 8 Monaten beschlagnahmt und Du hast hast gelesen, dass ...

Nun, es ist ein Beweisstück und kann erst dann zurück gegeben werden, wenn alle Verbrechen, die damit im Zusammenhang stehen, aufgeklärt sind.

Die einschlägigen Dateien kann die Polizei kopieren, insofern ist es nicht wahrscheinlich, dass es für immer in der Asservatenkammer landet.

Es kostet nichts, wenn Du höflich bei der Staatsanwaltschaft nachfragst, ob Du Dein Mobiltelefon nach Abschluss der Prozesse zurück bekommst - wenn, dann wahrscheinlich inhaltlich gesäubert...

HKommt drauf an, was mit der Beschlagnahme bezweckt wird.

Ist es nur eine zur Sicherung der Beweise, dann bekommst du es nach Ende des Verfahrens zurück.

Dient die Beschlagnahme der Vorbereitung der Einziehung, dann ist es spätestens mit dem rechtskräftigen Richterspruch dauerhaft weg.

Ich tendiere zum Zweiten.

Ich denke, sich einfach ein neues Handy zu kaufen ist billiger als ein Anwalt, oder?