Mit 17 Jahren mit 80gramm Gras erwischt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Bullen haben dir die höchststrafe noch erwachsenenstrafrecht genannt die gibt es niemals beim ersten vergehen und nur 80g Gras mit 17 Jahren.. 5 Jahre haft sind immerhin ne viertel Million Steuergelder ohne Verhandlungen - sprich: die wollen dir nur Angst machen.. Dazu: die Polizei hat gar nichts zu sagen xD e denen sollte lieber mal jemand ihren Job erklären xD die sind die ausführende Gewalt ihr Job ist es zu ermitteln, Leute einsammeln und weiter zu leiten und ohne ihren schlauen PC mit dem sie via Stichworte im stgb usw suchen können wüssten die nichtmal welcher Paragraf dabei greift

Rechne das mal aus wie viel Gras das je Person wäre dann guckst du was in deinem Bundesland mit etwas Glück als Eigenbedarf durchgeht - wenn ihr das aufteilen könnt und dabei innerhalb dieser Grenze bleibt sagst du deinen Feinden das ihr das auf die gemeinsame Kappe nimmt oder du dich raus boxt mit dem verrat - die sind keine freunde wenn die dich zurück lassen mit dem Gras in der Tasche

Wenn du genug rumheulst und auf furchtbar reumütig tust, ggf einer Therapie zustimmt bestenfalls von dir aus bzw von deinem Anwalt (den du unbedingt brauchst!!!!) vorschlägst beim Richter, kommst du vllt mit ein jahr auf Bewährung oder massig sozialstunden weg - kann man aber nicht genau sagen da es an vielen Faktoren abhängt und zu guter letzt daran, wie gut der Richter in der letzten nacht geschlafen hat

Im Regelfall gelten etwa 500 Konsumeinheiten also bis zu 7,5g thc als eine geringe Menge darüber, wird es nach Erwachsenenstrafrecht mit einer mindeststrafe von 1 Jahr geahndet (Jugendstrafen fallen im Regelfall deutlich geringer aus)

Aufteilen und gemeinsam gestehen jedem gehörte die gleiche Portion - dann kommt ihr alle halbwegs gut raus.. Rede mit denen und wenn die völlig uneinsichtig sind musst du denen eben drohen freunde sind das jedenfalls nicht

Als erstes nimmst du dir aber einen Anwalt und sagst kein Wort bei den Bullen die wollen nämlich einen schuldigen und keinen zum retten ;)

Lg,

Lacrimis

Lacrimis27  21.07.2020, 13:59

Danke fürs Sternchen #095 :)

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Dass die 90 g für den reinen Eigenbedarf waren, wird dir kein Richter abnehmen.

Was auf dich zukommen wird, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Verurteilung als Ersttäter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe, Geldstrafe, Sozialstunden etc..

Am härtesten wird dich jedoch die Meldung an die Führerscheinstelle treffen, welche vor Erteilung einer Fahrerlaubnis von dir eine positive MPU fordern wird.

Ich stand schon vor Gericht, weil ich mit 120g pilzen erwischt wurde. es wurde Fallengelassen, da es die erste Tat war und ich vorher bei der Drogenberatung war (Dringend vor der Verhandlung machen um eigeninitiative zu zeigen). eine Jugendgerichtshilfe ist sehr wichtig, weil die einen immer raus boxen. Dann das übliche, nicht in jogging hose zum gericht usw.

Aufgrund der Menge wird die Staatsanwaltschaft auf "Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln" anklagen.

Du wirst bei einer Gerichtsverhandlung (Amtsgericht, Jugend-Schöffengericht) einen satten Schuss vor den Bug kriegen, der eine mehrmonatige Haftstrafe (ausgesetzt zur Bewährung) bedeuten kann, aber ebenfalls (zusätzlich) Verpflichtung zu Urin-Screenings über die Dauer von 6 - 12 Monaten, Drogen-Präventionsgespräche (Google "FReD") und/oder Sozialstunden abarbeiten.
Solltest Du über eigenes Einkommen verfügen, kann m.W.n. nach auch eine Geldstrafe verhängt werden.

Für die Strafzumessung gibt es viele zu berücksichtigende Punkte: Ersttäterschaft? Kooperation? Reue? Wiederholung? Soziale Situation des Angeklagten etc.

Niemand kann sagen, was der Staatsanwaltschaft beantragt und mit welchem Urteil das Gericht letztendlich rumkommt.