Ich bin 19 Jahre alt und nicht vorbestraft welche Strafe kriege ich?

6 Antworten

Von Experte wiki01 bestätigt
Glaubst du selber an das was du erzählst?

Du schreibst:

bei mir wurden 10 Gramm gefunden aber alles in einer Tüte nicht einzelverpackt in NRW gilt das als Eigenbedarf und dabei wurden noch kleine leere Tütchen (baggys) gefunden was aber dafür da ist damit ich mein Konsum in Überblick habe......

Nur mal so gefragt:

Wenn du aus dem Haus gehst, nimmst du 10 Gramm zum Eigenbedarf mit?

Wie willst du denn mit leeren Tütchen deinen Eigenbedarf kontrollieren?

Du schreibst:

in NRW gilt das als Eigenbedarf

Gut zu wissen:

Der Begriff Eigenbedarf stellt keinen Besitzanspruch dar! Im Rahmen der festgelegten Höchstmenge kann von einer geringen Menge zum Eigenbedarf ausgegangen und auf eine Strafverfolgung verzichtet werden.

Es gibt keinen Anspruch auf ein Absehen von der Strafverfolgung wegen Besitzes von Cannabis in geringen Mengen zum Eigenbedarf. Es mag zwar Richtwerte geben, nach denen dies theoretisch möglich ist, allerdings sind diese Richtwerte kein Garant für Straffreiheit. Häufig ist der Einzelfall entscheidend. Dies gilt auch hinsichtlich des grundsätzlich straffreien Konsums von Cannabis. Sobald nämlich eine Fremdgefährdung vorliegt, ist die Grenze zum strafbaren Handeln in jedem Fall überschritten.

https://www.juraforum.de/ratgeber/betaeubungsmittelrecht/besitz-von-marihuana-was-sind-eigenbedarf-geringe-menge

Du schreibst:

bei mir haben sie nur Ein 5er Gras Tütchen und leere baggys gefunden .

Noch mehr leere Tütchen? Damit du deinen Konsum auch zu Hause besser kontrollieren kannst?

Fazit: Damit liegst du bei 15 Gramm und hast die geringe Menge, die für NRW festgelegt wurde überschritten.

Wenn du Glück hast, hast du Mist gekauft und der THC-Wert ist entsprechend gering. Dies würde sich positiv im Bezug auf die geringe Menge auswirken.

Du schreibst:

im Hausdurchsuchung Zettel steht unerlaubter Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln obwohl sie bei mir keine Waage gefunden haben weder Bargeld oder irgendwelche Schuldenlisten

Gut zu wissen:

Der Besitz von Waagen, Bargeld oder Namenslisten ist nicht strafbar - würde einen Anfangsverdacht lediglich erhärten. So wie die vielen leeren Tütchen.

Du möchtest wissen:

welche Strafe erwartet mich als nicht vorbestrafter ?

Ich denke, dass die Sache gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt wird. Die dürfte allerdings aufgrund der Sachlage schön empfindlich sein.

Nachdem die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, übergibt sie die Sache an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet dann ob eingestellt wird oder nicht.

Gut zu wissen:

Jedes Delikt im Zusammenhang mit Drogen wird automatisch der Führerscheinstelle mitgeteilt. Dabei spielt es keine Rolle ob du mit dem Auto unterwegs warst oder nicht.

Bei diesen Mengen musst du auf jeden Fall damit rechnen, dass man ggf. deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überprüfen möchte.

Natürlich nur, wenn du einen Lappen hast.

Es kommt drauf an weil du 19 bist entweder sie gehen nach dem Erwachsenen oder kinder Strafrecht. Das Kinder Strafrecht geht in Normalfall bis 21. Es kommt auf deine reife an du musst vor Gericht nett sein und nicht Respektlos und bisschen kindisch rüberkommen dann ist die Chance höher eine mildere Strafe zu bekommen. Und es kommt viel mit deinem vorhalten vor Ort zu tun.... Es kann sozialatunden geben, Geld Strafe,..... Es kommt wie gesagt drauf an wie du dich benimmst und wie du rüberkommst. Es ist auch wichtig was du anziehst. Und ob sie sehen das du es bereust

Wenn du Glück hast, stellt der Staatsanwalt das Verfahren wegern Geringfügigkeit / Eigenbedarf ein. Er kann - muss es aber nicht.

Kommt es zur Anklage, stellt sich die Frage, ob noch nach Jugendstrafrecht, oder bereits nach Erwachsenenstrafrecht geurteilt wird. Danach richtet sich auch das Strafmaß.

Nrw3454 
Fragesteller
 02.05.2021, 06:29

denkst du ich bekomme Arrest oder in die JVA wegen so einer kleinen Sache Obwohl ich nicht vorbestraft bin nix was meinst du ?

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gri1su  02.05.2021, 06:37
@Nrw3454

schwer zu sagen. Für eine Urteilsfindung müssen viele Faktoren berücksichtigt werden.
Unter der Voraussetzung, dass der Vorwurf des Handels nicht aufrechterhalten bleibt: Ich würde bei Erwachsenenstrafrecht von einer Geldstrafe ausgehen, schlimmstenfalls Haft auf Bewährung.
Wird dir Handel nachgewiesen, ist der Knast doch wesentlich wahrscheinlicher, aber abhängig von den Faktoren kommst du möglicherweise noch grad so mit einem blauen Auge in Form von einer Bewährung davon..

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Das kann man in Deinem Alter schlecht vorhersagen.

Wird nach Jugendstrafrecht geurteilt, würde das sicherlich glimpflich ausgehen - paar Sozialstunden oder Wochenendarreste.

Bei Erwachsenenstrafrecht wirds schon unangenehmer - auf jeden Fall eine empfindliche Geldstrafe.

Wenn das Gericht dem mit dem Handel folgt, sogar Bewährung.

Aber Knast pur glaub ich nicht bei der relativ geringen Menge und ohne Vorstrafe.

Mache keine Aussagen zur Sache, bei keiner Vernehmung.

Dann warte ab was der Staatsanwalt macht. Wenn er einstellt, eventuell auch gegen Auflage ist das in Ordnung und Du bist einigermassen heile weggekommen. Bekommst Du Eine Anklageschrift solltest Du Dich an einen Rechtsanwalt wenden.