Bekomme ich als Vorbestrafter eine Ausbildung?
Hallo,
ich wurde vor knapp zwei Jahren Vorbestraft weil einer in meiner Gruppe etwas beim Einkaufen geklaut hat und ich natürlich mit bestraft wurde, da ich dabei war. Das war nicht schlimm und musste nur 50 Euro Geldstrafe zahlen. Es ging nichts vor Gericht usw. Ich war dort noch u18. Nun möchte ich eine Ausbildung beginnen, aber bevor ich den Vertrag unterschreiben darf, muss ich ein Führungszeugnis vorzeigen. Denkt ihr auf dem Führungszeugnis steht da drinnen dass ich Vorbestraft wegen Diebstahl bin?Wie soll ich denen das Erklären?
Alles lief gut mit dem Einstellungsverfahren, aber das Führungszeugnis könnte doch alles zum scheitern bringen oder? Ich würde eine Ausbildung zum Industriemechaniker machen.
Denkt ihr, ich würde die Ausbildung als Industriemechaniker dort beginnen können, auch wenn im Führungszeugnis steht, dass ich wegen Diebstahl vorbestraft bin? Oder vielleicht Steht da nichts drin, weil das wirklich nur eine Kleinigkeit war oder was meint ihr? Das wäre auch meine einzige Strafe.
Mache mir ziemlich Sorgen, weil ich gerne diese Stelle haben möchte. Ich hoffe ihr könnt mich da etwas beruhigen. Ich hoffe auf Hilfe 😅
MfG
A.
9 Antworten
Ja, denn in deinem Führungszeugnis wird nichts eingetragen sein. Selbst wenn da was drinnen stehen würde, gibt es genug Arbeitgeber, die kein Führungszeugnis verlangen.
Bleib ganz ruhig. 50€ waren eher eine Vertragsstrafe. Du warst nichtmal vor Gericht sagst du, dann steht da auch absolut nichts im Führungszeugnis. Da mach dir keine Sorgen, beantrage es einfach, wenn der Arbeitgeber es möchte und zeig es ihm. Da stehen solche Kleinigkeiten wirklich nicht drin.
Beschaff Dir erstmal das Führungszeugnis. Sehr wahrscheinlich steht das gar nicht drin (länger her) oder war zu Gering. Eigentlich sollten auch nur schwere Straftaten dort drin stehen. Keine Strafe in der geringen Höhe.
Vorbestraft bist du mit Eintrag im Führungszeugnis, was eine Verurteilung erfordert. Im Jugendstrafrecht kommen wirklich nur gravierende Sachen ins Führungszeugnis. Geringe Strafen (Geldstrafe bis 90 Tagessätze oder 3 Monate Freiheitsstrafe) werden generell nicht aufgenommen. & die Einträge werden ja nach gewisser Zeit aus BZR und Führungszeugnis gelöscht
-> Also sollte deine Ausbildung nichts im Wege stehen
Das müsste klar gehen. Wenn du jetzt jemand getötet hast oder sowas , kann es schwerer werden ein Job zu finden, aber ist dennoch möglich
Nicht jeder Arbeitgeber möchte das Führungszeugnis auch sehen…In der Regel nur im öffentlichen Dienst