Hausduchsuchung pc beschlagnahmt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe deinen einen Kommentar hier gelesen. Du hattest diese Durchsuchung wegen des Verdachts des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten.

Zu deiner Hauptfrage: das kann wenige Wochen, aber teils auch sehr viele Monate dauern. Wobei alles was so über ca. 9 Monate geht, kann insofern angegriffen werden, als man eine richterliche Entscheidung beantragt, bzw. mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Druck ausübt.

Ich hatte so einen Fall auch einmal. Bei mir ging es im Fundament um eine Whatsapp-Gruppe, wo ein Dritter im Februar 2020 kinderpornografische Inhalte gepostet hat. Ich habe davon erstmals und letztmals im September 2021 erfahren, als mich die Staatsanwaltschaft anschrieb.

Sie stellte das Verfahren nach § 170 Absatz 2 StPO ein, was grundsätzlich der Idealfall nach einer gestellten Strafanzeige ist. Es ist insofern auch besser als ein Freispruch. Denn um zu einem Freispruch zu gelangen, muss es erst einmal eine Gerichtsverhandlung geben.

Jedenfalls schilderte die Staatsanwaltschaft ausführlich, warum sie mich gerade nicht für schuldig hielt. Das sie mich deswegen auch nicht polizeilich vorlud. Was ungewöhnlich ist. Die Staatsanwaltschaft hat die Begründung aus ihrer Einstellungsverfügung gleich im Bekanntmachungsschreiben eingefügt. Auch das ist ungewöhnlich.

Normalerweise informiert die Staatsanwaltschaft nur darüber, dass im Ermitlungsverfahren wegen XY eine Einstellung nach YX erfolgte. Ohne große Begründung. Die Einstellungsverfügung mit der Begründung ist im Regelfall in der Akte, und muss vom Rechtsanwalt; oder vom Verfolgten mit guter Erklärung angefordert werden, warum man diese Verfügung haben möchte.

Die Staatsanwaltschaft meinte, ich habe mich nicht verdächtig gemacht, da die Whatsapp-Gruppe nicht einschlägig gewesen ist. Also nicht speziell auf Kinderpornografie oder sonstige illegale Inhalte gerichtet gewesen ist. Und das ich die von der Drittperson gesendeten Dateien nicht in irgendeiner Weise positiv bewertet oder kommentiert habe.

Das sie deswegen keinen Anlass sah, ich würde derlei Dateien besitzen, feilhalten oder weiterverbreiten.

Wenn Du in einer lediglich normalen Whatsapp-Gruppe gewesen bist, die Dateien in keinster Weise positiv angenommen hast ( ein Tränen lachenden Emoji kann hier negativ für dich gewertet werden ), und Du auch sonst keinen Anlass dazu gegeben hast, dass man dich für verdächtig hält, dann hast Du es ganz klar mit einen übermotivierten, ja rechtswidrig agierenden Staatsanwalt zu tun.

Allein die Zugehörigkeit in einer Whatsapp-Gruppe, wo ein Dritter illegale Inhalte ( meist Kinderporno und Gewaltdarstellungen ) postet, begründet definitiv keine Verdachtsmomente, und noch viel weniger eine Wohnungsdurchsuchung.

Wenn Du jedoch diese Dateien irgendwie positiv bewertest und/oder offen weiter verbreitet hast, dann begründet dies eine Wohnungsdurchsuchung.

Solltest Du nichts angestellt haben ( auch nicht fahrlässig ), dann muss insofern die Motivation von Staatsanwalt und Ermittlungsrichter ( dieser unterschreibt den Durchsuchungsbeschluss ) hinterfragt werden.

Der Bundesgerichtshof hat solche Praktiken schon lange für unzulässig erklärt, wenn ohne vernünftigen Anhaltspunkt, und ohne Wahrung der Verhältnismäßigkeit, Durchsuchungsbeschlüsse und/oder Haftbefehle ergehen und vollstreckt werden.

Du solltest Dir einen Rechtsanwalt nehmen. Dieser kann Dir nach § 140 StPO gestellt werden, bzw. kannst Du ihn Dir selbst aussuchen, da dir ein Verbrechen vorgeworfen wird, und somit ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt.

https://dejure.org/gesetze/StPO/140.html https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

Du solltest mehrere Rechtsanwälte per E-Mail anschreiben. Wenigstens 5 . Achte bei diesen darauf, dass sie als Tätigkeitsschwerpunkt oder als Rechtsgebiete das Strafrecht anbieten, bzw. vertreten. Die Rechtsanwälte müssen keine Fachanwälte für Strafrecht sein. Ein Anwalt ohne Fachanwaltstitel kann genau so kompetent, wie ein Anwalt ohne Titel sein.

Am besten Du kopierst die E-Mails immer, so das Du nicht alles immer neu schreiben musst. Die Rechtsanwälte sollen aber nicht sehen, dass diese E-Mails weitergeleitet werden. Also lieber den Text immer kopieren, anstatt die E-Mails weiterzuleiten.

Natürlich musst Du die E-Mail Empfänger-Anschriften sowie die Anreden immer anpassen.

Du schreibst gleich am Anfang, dass dies eine unverbindliche Mandat-Anfrage ist. Und Du einen Verteidiger gemäß § 140 StPO wünscht. Also keinen Wahlverteidiger den Du selber bezahlen kannst.

Du schilderst kurz und prägnant deinen Fall, und fragst die Rechtsanwälte, ob sie für dich tätig werden wollen. Wenn ja, so beantragst Du bei dem Gericht was den Durchsuchungsbeschluss erlassen hat, die Beiordnung deines Rechtsanwaltes.

Du schreibst dem Gericht einen Brief. Gibst hier das Aktenzeichen aus dem Durchsuchungsbeschluss an. Dazu gibst Du den Namen und die Anschrift des Rechtanwaltes an. Und bittest das Gericht, diesen Dir nach § 140 StPO beizuordnen.

In der Regel bekommst Du dann binnen 14 Tagen einen Beschluss vom Amtsgericht, dass Dir der Rechtsanwalt beigeordnet wird. Erst wenn Du diesen Beiordnungsbeschluss vom Gericht hast, unterschreibst Du vom Rechtsanwalt dessen ( Vertretungs- ) Vollmacht und andere Schriften. Vorher nicht, sonst könnten hohe Kosten auf dich zukommen.

Im Idealfall kommt von der Staatsanwaltschaft ein Brief ( einfach, meist weiss ), mit der Einstellung des Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO . Und entweder gleichzeitig oder später ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, dass Du deine Sachen bei diesen abholen kannst.

Wenn Du deine Sachen abholst: kontrolliere diese ganz in Ruhe auf Beschädigungen usw. . Für die Aushändigung dieser kannst, musst Du aber nicht unterschreiben. Herausgegeben werden müssen Dir diese so oder so, wenn es schriftlich angeordnet wurde.

Lässt sich so pauschal nicht beantworten. Irgendwas zwischen von ein paar Wochen bis 6 Monate.

Und kann die Polizei demnächst nochmal Eine Hausdurchsuchung machen?

Ohne konkrete Indizien, dass daraus neue Erkenntnisse zu ziehen sind, nein. Macht im Regelfall auch gar keinen Sinn.

Auswertung dauert 3-4 Wochen in der Regel. Wenn Sie nichts finden^^ Wenn doch, bis zum Verfahrensende.

TW1920  06.05.2022, 03:58
Auswertung dauert 3-4 Wochen in der Regel

Das ist optimistisch... Dauert je nach Bundesland und zuständiger Stelle gerne mal 6 Monate und selbst wenn nix gefunden wird kann die Freigabe der Geräte noch mal 3 Monate dauern!

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