Polizei gibt mein Handy ohne Begründung nach 7 Monaten zurück?
Guten Abend! Vor etwa 7 Monaten fand bei mir eine Hausdurchsuchung statt, bei der mein Handy beschlagnahmt wurde. Vor paar Tagen habe ich einen Brief erhalten, in dem steht, dass ich mein Handy abholen kann. Ich bin nicht ganz sicher, aber muss das Verfahren nicht erst abgeschlossen sein oder muss man nicht zumindest einmal vor Gericht gewesen sein, bevor man sein Handy zurückbekommen kann?
5 Antworten
Nicht zwingend - über die Einbehaltung und Herausgabe von Beweismitteln entscheidet im Ermittlungsverfahren initial die Staatsanwaltschaft. Wenn die das Handy freigegeben hat, wird es offenbar nicht mehr als Beweismittel gebraucht.
Für das "warum" wirst du bei der StA nachfragen müssen - oder Akteneinsicht beantrage, daraus sollte das auch hervorgehen.
Es wurde festgestellt, dass sich auf dem Handy keine belastenden Beweise befinden. Das hat mit dem Abschluss des Verfahrens nichts zu tun.
Nein die haben es geprüft und alle Beweise oder eben nicht sicher gestellt. Jetzt nimmt das Ding nur Platz weg außerdem ist es immer noch dein Eigentum.
Was sollte denn in der Begründung stehen? In aller Regel steht in dem Schreiben, dass das Teil nicht mehr für das Verfahren gebraucht wird und zurückzugeben ist.
Wenn die es durchsucht haben und dabei nichts gefunden haben, gibt es auch keinen Grund das dass Teil weiter Platz in der Aservatenkammer weg nimmt.
Sei froh dass du es überhaupt wieder siehst.