Handy beschlagnahmt?

2 Antworten

Du bekommst einen Brief zu einer Anhörung bei der Polizei. Wenn du dahin gehst, sagt die Polizei dir, was sie gegen dich in der Hand hat und dass du das Recht, nicht die Pflicht, hast, dich dazu zu äußern.

Das ganze geht dann zur Staatsanwaltschaft, die dann entscheidet, ob sie das Verfahren einstellt, einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt.

Du kannst Akteneinsicht beantragen, direkt bei der Staatsanwaltschaft. Bei der Polizei mußt Du nichts aussagen.

Hast Du Geld für einen Anwalt?

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....