unschuldig freigesprochen, später schuldig, was nun?

3 Antworten

Es müssen stichhaltige neue Beweise sein, damit das geht.

Gruß S.

Normalerweise kann man nicht zweimal für das Gleiche Angeklagt werden (vgl. Grundsatz "ne bis in idem"). Das bedeutet, dass eine neue Anklage für den selben Sachverhalt nicht möglich ist, sobald ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde.

In einzelfällen kann es aber zu einer Wideraufnahme kommen. Die Bedingungen dafür sind aber recht streng.