unschuldig freigesprochen, später schuldig, was nun?
Fiktive Situation:
Ein Angeklagter wird freigesprochen nach dem mangels Beweisen nichts gefunden wurde. Später stellt sich heraus, dass der Angeklagte die Tat doch begangen hat. Kann man jetzt doch angeklagt werden? Oder geht §103 GG in Kraft?
3 Antworten
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__362.html
Da findest du die Bedingungen unter denen ein Freigesprochener erneut vor dem Richter landen könnte.
Es müssen stichhaltige neue Beweise sein, damit das geht.
Gruß S.
Normalerweise kann man nicht zweimal für das Gleiche Angeklagt werden (vgl. Grundsatz "ne bis in idem"). Das bedeutet, dass eine neue Anklage für den selben Sachverhalt nicht möglich ist, sobald ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde.
In einzelfällen kann es aber zu einer Wideraufnahme kommen. Die Bedingungen dafür sind aber recht streng.
Das ist ja extrem wenig :D