Wenn du die Geschwindigkeit im moment der Kontrolle selbst vom Tacho abgelesen hast, kannst du davon ausgehen, dass du nach Toleranzabzug weniger als 26 km/h zu schnell warst. Das ergibt dann ein Bußgeld von 128,50 € und einen Punkt in einer bekannten norddeutschen Stadt.

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Natürlich kannst du gegen jedes Prüfungsergebnis vorgehen, auch gegen das des SBF. Allerdings liegt die Nachweispflicht bei dir, d.h. du musst ganz konkret eine oder mehrere von dir richtig beantwortete Fragen benennen, die der Prüfer als Fehler bewertet hat und ggf. Klage gegen die Wertung einreichen. Bei der praktischen Prüfung gilt im Prinzip das gleiche, der Nachweis dürfte von deiner Seite aber noch schwerer zu führen sein.
Mein Tipp: spar dir die Zeit und das Geld für eine Klage, lerne lieber nochmal gescheit und melde dich zur nächsten Prüfung an. Das geht schneller und ist deutlich billiger.

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Richtig. So´n bisschen Alkohol kann einem ganzen Kerl nichts anhaben, das gehört eben dazu, du bist doch kein Weichei. Da kann man auch ab und zu mal besoffen auf´n Bock steigen. Die MPU sollte daher für dich auch gar kein Problem sein. Du erzählst das eben genau so dem Psychologen, der wird sicher dafür Verständnis haben, und deinen Lappen bekommst du im Handumdrehen wieder. Abstinenznachweis ist was für Loser - brauchst du sicher nicht. Und die Bullen sollen sich gefälligst um ihren eigenen Kram und um echte Verkehrssünder kümmern.

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Du scheinst dich nicht so recht entscheiden zu können, ob du nun wegen Wohnortwechsel oder gesundheitlichen Gründen kündigen willst. IMHO hat der Fitnessstudiobetreiber deine Kündigung etwas vorschnell verweigert, denn ein Umzug in eine andere Stadt könnte durchaus einen wichtigen Grund darstellen, sofern die Fitnessstudiokette dort keine Niederlassung hat. (Bin aber juristischer Laie)
Die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen steht dagegen auf sehr tönernen Füßen, denn der Betreiber kann fordern, dass dein Vertrag ruht, bis du wieder sportfähig bist. Erschwerend kommt hinzu, dass du nicht einfach so ein Attest erhalten wirst, sofern du nicht in Dauerbehandlung bist und aufgrund des Beschwerdeverlaufs nicht deutlich wird, dass sich deine Symptome durch das Training verschlechtern, bzw. erst durch das Training aufgetreten sind. Der Hasuarzt ist hier ein ganz schlechter Ansprechpartner, besser wendest du dich an deinen behandelnden Orthopäden und Lungenfacharzt.
Deine Einlassung bzgl. Herzrasen aufgrund des Lärms ist - sorry - so absurd, dass ich sie nicht anbringen würde.

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Wenn der Sportlehrer angekündigt hat, dass ihr beim zweiten mal Fehlen ein Attest braucht, dann ist das eben so. Er macht die Regeln. Ein rückwirkendes Attest wirst du ganz sicher nicht erhalten, sofern du nicht vor der betreffenden Fehlstunde in ärztlicher Behandlung warst. Über die Konsequenzern deines unentschuldigten Fehlens kann man nur spekulierren, vermutlich gibt es eine Eintrag über die Fehlzeit im Zeugnis.

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Du darfst mit der so genannten "Heilpraktikerausbildung" (die es offiziell gar nicht gibt) zwar jederzeit beginnen, zur Heilpraktiker-Überprüfung darfst du jedoch erst nach Vollendung deines 25. Lebensjahres antreten. Solange du also jünger bist als 25 Jahre, geht gar nichts ...
Heilpraktiker dürfen immer noch Hyaluronsäure spritzen, ob das in fünf Jahren noch so sein wird, ist nicht sicher, da es Bestrebungen gibt, diese Therapie unter Arztvorbehalt zu stellen.
Wenn deine einzige Intention, Heilpraktiker zu werden sein sollte, Hyaluronsäure injizieren zu dürfen, solltest du dir das gut überlegen.

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Das ist aus mehreren Gründen weder theoretisch noch praktisch möglich.

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Die Zwangseinweisung gem. Unterbringungsgesetz ist weitgehend unabhängig davon, ob man einen bestellten Betreuer hat. Eine Zwangseinweisung kann erfolgen, wenn eine akute Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegt. Das genaue Prozedere regeln die Unterbringungsgesetze der Länder.

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So ein Spielzeug ist keinesfalls empfehlenswert. Es bietet nichts, was eine echte Tauchausrüstung nicht viel besser und vor allem viel sicherer könnte und ist obendrein viel zu teuer. Für das gleiche Geld bekommst du einen Tauchkurs und eine Anfängertauchausrüstung, mit der du viel mehr Spaß hast und dein Leben nicht aufs Spiel setzt.

Dieses Tauchgerät ist bestenfalls dazu geeignet, mal schnell den Rumpf seiner Jacht zu inspizieren.

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Du darfst deshalb schon wirklich Angst haben, denn du hast juristisch betrachtet eine Straftat begangen, welche kein Kavaliersdelikt darstellt. Das Fälschen eines ärztlichen Attests stellt nämlich eine Urkundenfälschung dar. Es handelt sich zwar um ein Antragsdelikt, welches entweder von der Schule oder vom Arzt angezeigt werden müsste, doch im Falle eines Falles kann ganz gewaltiger Ärger auf dich zukommen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

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Der Witz ist, es gibt in Deutschland tatsächlich kein Gesetz, welches medizinischen Laien - und um solche handelt es sich genau genommen bei Heilpraktikern (kein Fachberuf) - verbietet, Operationen durchzuführen. Es gilt daher, dass erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Also darf nicht nur ein Heilpraktiker, sondern sogar jedermann eine Operation vornehmen - vorausgesetzt, man findet jemanden, der sich von einem Nicht-Arzt operieren ließe. Der einzige Unterschied zwischen einem Heilpraktiker und einem Nicht-Heilpraktiker ist, dass der Heilpraktiker die Heilkunde beruflich ausüben darf.

Praktisch scheitert eine Operation unter Vollnarkose jedoch immer daran, dass ein Arzt, in diesem Fall ein Anästhesist, nicht mit einem Heilpraktiker zusammenarbeiten darf. Es ist aber schon vorgekommen, dass Heilpraktiker operative Eingriffe unter Lokalanästhesie mit einem frei verkäuflichen Lokalanästhetikum durchgeführt haben. Vor einigen Jahren habe ich einen Zeitungsartikel gelesen, in dem berichtet wurde, wie eine von einem Heilpraktiker unter Lokalanästhesie durchgeführte Fettabsaugung furchtbar schief ging (Ich finde diesen Artikel leider nicht mehr).

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