Bei normalen Streifenbeamten ist das Holster vorgegeben ( evtl. Auswahl möglich) aber nicht privat angeschafft!

Man trägt das, was das Bundesland in der Anzugsordnung vorgibt!

Beispiel Bayern:

https://www.gdp.de/gdp/gdpbay.nsf/id/15_07_21b

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Wenn du es ohne treten fahren willst, brauchst du ein Kennzeichen!

Ist bis max. 6 km/h erlaubt als Anfahrhilfe, nicht mehr!

Alle rechtlich als E-Bikes eingestuften Elektrofahrräder, die du auch ohne Treten nur mithilfe des Motors fortbewegen kannst, sind versicherungspflichtig. Für sie benötigst du ein Versicherungskennzeichen. Gleiches gilt für S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h Tretunterstützung bieten.

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Nein eher nicht

Zuerst mal - dein Bild ist nicht von einem Hirschfänger..

https://odenwolf.shop/collections/feststehende-messer/products/w-sow-catcher

Und nein, das führen gilt für Jäger während der Ausübung ihrer Arbeit!

Die dürfen auch Faustmesser haben...

Was daran "dran" ist, ist die Tatsache dass normale Hirschfänger und Machete keine Waffen, sondern Werkzeuge sind..(da geht's ums Alter, nicht ums führen!)

Nachzulesen in der WaffVwV!

Und das Teil vom Jörg Sprave würde ich mit Vorsicht genießen, dazu gibt's keinen Freistellungsbescheid, das ist immer noch beidseitig geschliffen! Auf diesen Umstand geht er in seinen Videos nicht ein...

Der benutzt als Quelle einzig und allein den einen Satz aus der WaffVwV und behauptet halt das sei ein Hirschfänger!

Wenn das BKA feststellt dass die Merkmale einer Waffe gegeben sind (zweischneidig wie Dolch) und deshalb die Waffeneigenschaft (Messer mit beidseitig geschliffener Klinge sind grundsätzlich Waffen i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG) bejahen, egal wie das Teil genannt wird, dann wars das!

Erinnert mich ein wenig an die Trottel die meinen wenn auf einem einhändig feststellbaren Messer nur "Rescue" draufgeschmiert ist dann wäre es führbar!

Feststehende Messer mit einer Klingenlänge deutlich unter 12cm die zweischneidiges sind, sind ja auch Waffen..

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Ausbildung oder Schule - sonst gibt's ab 18 gar nichts!

Und natürlich kann man mit 18 dann einen "Zuteilungsantrag" stellen dass das Kindergeld aufs eigene Konto geht..

Kehrseite der Medaille - deine Mutter kann dich natürlich von heute auf Morgen auch auf die Strasse setzen und dir ihren und den Unterhaltsteil deines Täters auf dein Konto überweisen und fertig!

Hast du einen Minijob was verdienst du selbst?

Was muss dein Vater für dich Unterhalt zahlen?

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Besser als gar nichts!

Richtige Anwendung ist das A und O!

SCHRECKschuss = überraschen, erschrecken..

Also nix mit rumfummeln, posen, drohen!

Schnell ziehen, ein paar mal abdrücken und die SCHRECKsekunde, das automatische zurückweichen des Angreifers, das zusammenzucken, wegdrehen nutzen und laufen!

Das ist der Vorsprung, denn du dir damit erarbeitest, dass die Gegenseite erst mal erschrickt!

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Also bei uns im Mehrfamilienhaus stehen keine Schuhe im Treppenhaus, schon Brandschutz /Fluchtwege erlaubt das gesetzlich nicht.....

Interessiert bei euch wohl keinen, einfach mal warten bis jemand Brandbeschleuniger auf eure Kommode schüttet und anzündet, vielleicht reagiert dann die WEG...

Aber wenns dich so interessiert - einen Airtag unter die Einlegesohle und dann denn Weg der Schuhe verfolgen. - Dann auch gerne die Polizei hinschicken..

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Gibt gesetzliche Vorschriften.

Solange der Stellplatz 2,30m aufwärts breit ist passt das, wenn links uns rechts keine Eingrenzung.

Und du hast keine Fläche, sondern einen Stellplatz gemietet - Passt also!

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Nein, was soll das bringen - Die fragen doch hier in Deutschland nach!

https://www.newlifeturkey.com/de/neues/aenderungen-bei-der-umschreibung-des-deutschen-fuehrerscheins/

"....Nach Beantragung zur Umschreibung des Führerscheins, holt sich die Verkehrspolizei eine Bestätigung der jeweiligen Verkehrszentren Ihres Landes ein, dass Sie tatsächlich noch im Besitz Ihres Führerscheins sind...."

Dein deutscher Führerschein gilt dort 6 Monate, aber dein Visum gilt max. 90 Tage.

Was soll das also bringen, wenn du nach 90 Tagen sowieso wieder ausgewiesen wirst?

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Kritik ist trotzdem gerechtfertigt

Nette Zahl herausgesucht, nur die Jobverweigerer..

Dass es aber oft gar nicht soweit kommt, weil derjenige ja gar nicht zum Termin erscheint das unterschlägst du!

Sanktionen beim Bürgergeld 2023

Insgesamt zählten die Jobcenter im vergangenen Jahr mehr als 226.000 Fälle von Leistungskürzungen - das entspricht einem Anstieg von 77.520 Fällen gegenüber dem Vorjahr. Die meisten Kürzungen (84,5 Prozent) erfolgten demnach, weil Leistungsbezieher ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht zu Terminen erschienen waren.

Realität ist also ein Anstieg um ein Drittel, seit Einführung!

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Allein der Besitz ist schon eine Straftat!

Nette Freunde, die einen sowas schenken ..

Guter Rat - Lass es unauffällig verschwinden

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Paar Cents, ist bei manchen Packs mit mehreren dabei .

https://www.marktplaats.nl/v/postzegels-en-munten/postzegels-amerika/m2081654729-cuba-20-postzegels-periode-1899-1972

Bild zum Beitrag

Bezeichnung:

"Beschwerde“

Künstlerin Antonia Eyris

Datum der Ausstellung

15. Juni 1969

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Nein muss man nicht

Ich wäre schön froh wenn solche Leute nicht krampfhaft versuchen würden, bayrische Ausdrücke auszusprechen...

Dann sollten sie lieber bei der Preussensprache bleiben, nichts ist schlimmer als einen zu hören der sich im Biergarten eine "Maas" bestellt, weil Derjenige unfähig ist dass wie "Fass", "Bass", "Hass" auszusprechen, obwohl es dutzendfach um ihn herum richtig ausgesprochen wird...

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Nein, zahl endlich dein Bußgeld!

Hast du nicht zwischendrin mal behauptet, du hättest niesen müssen?

So oder so kassiert man seinen Schein- je schneller, desto besser!

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Da fehlt die Vorgeschichte, das drumherum.

Erzähl mal etwas mehr!

Das geschärfte Teil dürfte sicherlich als Waffe durchgehen und somit nicht an der Wand hängen, zu den Anderen kann man nichts sagen..

Da haben sie dich wegen Verstosses gegen WaffG §36 in Verbindung mit 13 AWaffV am Wickel...

(2) Wer Waffen ...besitzt, hat diese .... unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

1.mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen ....deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist...

"Wand"ist da schon mal falsch....

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Ja,es sind Beleidigungen

Damit geht man zum Anwalt und der lässt ihn - auf dessen Kosten - ein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen zukommen, das dafür sorgt, dass er bei einer Wiederholung zahlt...( üblicherweise rund 1000€)

Gerne auch mit gleichzeitiger Anzeige bei der Polizei wegen Beleidigung...

Und schon geht der Umgangston Richtung Schmusekater..

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