Wenn eine Stelle im ÖD mit Besoldung E10, A11 ausgeschrieben ist und "die Übernahme in ein Beamtenverhältnis angestrebt wird", erhält man dann E10 oder A11 so-?

2 Antworten

Das kann jetzt viel bedeuten. Zunächst müsstest du mal die Voraussetzung für die Beamtenlaufbahn erfüllen.

Wenn es heißt Verbeamtung wird angestrebt: dann liest es sich für mich nach einer Qualifzierungmaßnahme. Bedeutet der Angestellte wird eingestellt, sammelt Berufserfahrung, wird für Qualifikation angenommen, macht berufsbegleitend Verwaltungsschule und wird dann ernannt. Hier kenne ich aber das Beamtengesetz NRW nicht. Der Verwaltungsbeamte über die Schiene - würde bei mir in der A 10 starten, die A 11 ist bei uns nur für die technischen Beamten der Einstieg.

Meines Erachtens kannst du dies nur in einem Vorstellungsgespräch erfragen.

Ob du das Netto eines Beamten zuverlässig berechnen kannst- weiß ich nicht, ob hier Beihilfe und PKV bereits berücksichtigt sind.

Wenn man eingestellt wird im Angestelltenverhältnis erhält man E10. "Ein Beamtenverhältnis wird angestrebt" kann alles bedeuten. Wird man aber dann zum Beamten ernannt, würde ich davon ausgehen, dass man im Eingangsamt, also in der Regel A9 startet und die Stelle mit A11 bewertet ist, man also bis zu A11 befördert werden kann. Das muss aber mit dem Dienstherrn abgeklärt werden.

Hattor0 
Fragesteller
 10.05.2022, 22:21

Ich habe gelesen, dass in der Besoldungsordnung A anfangs alle 2 Jahre, dann alle 3 Jahre und später alle 4 Jahre die nächste Stufe erreicht werden kann. Das wäre aber glaube ich dann beispielsweise alles in A9.

Müsste man diese ganzen Etappen erstmal durchlaufen, bis man dann bspw. in A10 aufsteigt, oder erfolgt ein Aufstieg in die nächsthöhere Besoldungsgruppe immer individuell abhängig davon, wie zufrieden der Dienstherr mit der Leistung des Angestellten ist und nicht nach Plan?

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Ronox  10.05.2022, 23:00
@Hattor0

Von A9 nach A10 kommt man durch Beförderung, hängt also von der Beurteilung und Stellensituation ab. Die Stufen richten sich nach den Erfahrungszeiten und müssen weder durchlaufen werden noch verliert man sie durch Beförderung.

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