Runterstufung von Beamter auf Anwärter?

5 Antworten

Wenn du dich beurlauben lässt (bei über 6 Monaten muss die Dienstbehörde das absegnen, einen Anspruch hast du nicht darauf), dann bekommst du für den Zeitraum natürlich kein Gehalt, weder dein volles Beamtengehalt noch ein Anwärtergehalt. Wär ja noch schöner 😂

Fragesteller871 
Fragesteller
 23.08.2021, 20:59

Ehm sry aber das ist absoluter Quatsch. Anwärtergehalt wäre mindestens drin. Woher beziehst du deine Quellen ?

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SlightlyAnnoyed  23.08.2021, 21:09
@Fragesteller871

Jetzt muss ich noch mal nachfragen. Willst du ein duales Studium in deiner Behörde beginnen oder willst du dich ein paar Jahre freistellen lassen und privat irgendwas studieren (von der Situation bin ich jetzt ausgegangen).

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Fragesteller871 
Fragesteller
 23.08.2021, 21:21
@SlightlyAnnoyed

Ich möchte eine Ausbildung bei einer Behörde beenden und dann paar Jahre dort arbeiten , sodass ich Beamter auf Lebenszeit werde und dann bei der SELBEN Behörde das duale Studium anfangen.

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Du willst als Aufstiegsbeamter aus dem mittleren Dienst das duale Studium für den gehobenen Dienst innerhalb der selben Behörde absolvieren?

Dann bleiben der Status (Beamter auf Lebenszeit) und die Bezüge nach der Besoldungsgruppe des zuletzt wahrgenommenen Amtes bestehen.

Als Aufstiegsbeamter brauchst du dich für das duale Studium nicht beurlauben lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst
Fragesteller871 
Fragesteller
 06.09.2021, 22:29

Wow, vielen Dank, gut zu wissen , da fällt es ja einem noch leichter studieren zu gehen. Weißt du auch vielleicht, ob ich mich da neu bewerben muss (mit Bewerbungsgespräch , Gruppengespräch , assecment Center u.ä. ?

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Wenn dieses "anbieten" bedeutet, dass du Aufstiegsbeamter bist, dann bleibt der Status und die Besoldung während dieser Zeit erhalten.

Wenn du Beamter auf Lebenszeit bist, kannst du dich für ein Studium beurlauben lassen.

Fragesteller871 
Fragesteller
 23.08.2021, 19:09

Die ganzen 3 Jahre ? Und ich bekomme mein normales volles beamtengehalt?

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