Wie funktioniert die Beamtenbesoldung A und B?

4 Antworten

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Die A-Besoldung ist für die meisten Beamten die relevante, bzw. fast jeder fängt mit A an.

A6 bis A9 ist der sogenannte Mittlere Dienst. Das sind z.B. Polizeimeister oder Brandmeister bei der Feuerwehr. Hierfür wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss und eine 2-3 jährige Anwärterzeit benötigt.

A9 bis A13 ist der gehobene Dienst. Das sind dann z.B Polizeikommissare oder viele Verwaltungsbeamte. Hierfür wird die (Fach-) Hochschulreife benötigt, anschließend macht man ein 3-4 Jähriges Studium bis zum Bachelor.

A13-A16 ist der höhere Dienst. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein Studium mit Mastergrad oder gleichwertig (Uni-Diplom oder Staatsexamen) und ggf. noch ein Referendariat. Typische Beamte im höheren Dienst sind z.B. Gymnasiallehrer, Richter oder Referenten an Behörden.

B-Besoldung ist für Spitzenbeamte, wie Referatsleiter an Ministerien oder höher, Präsidenten von staatlichen Behörden, Staatssekretäre oder auch für Bürgermeister.

Stossgebet  24.11.2019, 01:13

Richter sind nicht verbeamtet.

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moreblack  24.11.2019, 07:19
@Stossgebet

Oha, na gut, das ist dann aber eine juristische Feinheit. Soldaten sind ja auch keine Beamten, werden aber fast genauso wie Beamte besoldet.

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Man arbeitet sich einfach hoch.

Es gibt Stellen die sind in der A-Besoldung und es gibt Stellen die sind in der B-Besoldung.

Ich kenne es am besten aus der Steuerverwaltung. Als ständiger Vertreter des Vorstehers auf einem Finanzamt bist Du in der Regel A15. Bewirbst Du Dich auf eine Abteilungsleiterstelle in der Oberfinanzdirektion landest Du dann halt in B2.

Gefällt Dir das nicht und Du nimmst wieder eine Amtsleiterstelle an, dann wechselst Du wieder auf A16.

Stellen der Besoldungsordnung B werden - wie andere Stellen - ausgeschrieben. Voraussetzung ist in der Regel eine Befähigung für den höheren Dienst.

Ein praktisches Beispiel aus der Bundesverwaltung: A ist RR und Sachgebietsleiter eines Hauptzollamtes, wird auf derselben Stelle ORR. Später übernimmt er nach Teilnahme am Auswahlverfahren als Regierungsdirektor die Leitung eines Zollfahndungsamtes, irgendwann bewirbt er sich auf eine Stelle als LRD in der Generalzolldirektion. Und immer so weiter. Nach B bewertete Stellen sind praktisch allerdings schwierig zu erreichen.

Ein weiteres Beispiel: K ist Brandrat bei einer großen Berufsfeuerwehr in NRW, auch als Oberbrandrat ist er noch Wachabteilungsleiter. Später wird er Branddirektor und ihm wird damit einhergehend die Leitung der Abteilung Vorbeugender Brandschutz übertragen, als Leitender Branddirektor ist er stellvertretender Amtsleiter und schafft am Ende den Sprung zum Direktor der Feuerwehr: B 2.

A ist die allgemeine Besoldung. Darunter fallen fast alle Beamte. B ist die besondere Besoldung, die keine Erfahrungsstufen mehr hat und ist für besonders herausragende Ämter (zumindest nach dem Gesetzgeber) vorgesehen. Darunter fallen z.B. höhere Ministerialbeamte, aber auch der Ministerpräsident und die Leiter größerer Landesbehörden. Folglich muss man ein solches Amt erhalten, um eine B-Besoldung zu erreichen.