Darf ein verbeamteter Lehrer selbst entscheiden wo er arbeitet?

10 Antworten

In Bayern sind Landesbeamte im gesamten Gebiet des Landes einsetzbar und werden nach dienstlichen Erfordernissen dort verwendet, wo sie gebraucht werden.. Sie unterschreiben die Versetzungsbereitschaft vor Berufung in das Beamtenverhältnis. Ohne die unterschriebene Erklärung erfolgt keine Verbeamtung.

Wenn möglich, wird Rücksicht genommen, meist aus familiären Gründen.. Junge Lehrkräfte müssen in der Regel damit rechnen, 200 bis 300 km vom ursprünglichen Wohnsitz eingesetzt zu werden. Das kann wegen der zusätzlichen Wohngelegenheit teuer werden. Finanzbeamte, vor allem Ledige, kommen nach der Ausbildung meistens nach München, da wegen der teuren Lebenshaltungskosten keiner hin will. Wenn man Glück hat, wird man nach 5 bis 10 Jahren heimatnah verwendet. Auch Beförderungen bedingen häufig einen Wechsel des Dienstortes, z. B. vom Landratsamt zur Bezirksregierung oder in ein Ministerium im Bereich der sog. Inneren Verwaltung, weil dort die Stellen höher besoldungsechnisch bewertet sind. Spitzenposten in der Schulleitung bei weitererführenden Schulen (Gymnsium, Realschule usw.)werden in der Regel von auswärts besetzt. Praxis ist, dass ein Oberstudienrat erst an eine andere Schule versetzt wird, wenn dort ein Stellvertretender Schuldirektor gesucht wird (taktische Versetzung mit Beförderung). Dann kann der nach 5 bis 7 Jahren als Schuldirektor an seine alte Schule zurückkehren (erneute Beförderung) Vermeidung der "Inzucht". Er kommt eben dann auch von auswärts . Ansonsten gibt es ein Programm zur Stärkung des ländlichen Bereichs. Behörden des Landes werden immer wieder von München in das Grenzland verlegt nahe zur Grenze nach Tschechien. Dies betrifft meist Behörden mit wenig Publikumsverkehr, die nur einmal im Land existieren, meistens Landesämter für einen speziellen Aufgabenbereich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es wird sicherlich immer versucht werden, persönliche Wünsche zu berücksichtigen, aber grundsätzlich ist es bei Beamten so, dass sie dort arbeiten müssen, wo der Dienstherr sie hinschickt.

Kommt auf den Schultyp an.

Am Gymnasium kann man nur Wünsche äußern, wird aber einer Schule zugewiesen.

An beruflichen Schulen gibt's ein Direktbewerbungsverfahren.

Grundschule/Realschule weiß ich nicht.

consillieri  27.03.2021, 13:06

In NRW bewirbt man sich schulscharf auf alle Schulformen... Keine Zuweisung. Und kein Listen erfahren. Weiss aber nicht wie das in Bayern läuft.

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consillieri  27.03.2021, 13:10
@RobertLiebling

Ja, genau. War irritiert, da unterschiedlich geantwortet wurde.

Ist ggf. hilfreich für FS das zu kennzeichnen.

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Um von einer Stelle zwangswegversetzt zu werden, müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen.

Die einzige Möglichkeit an eine Wunschschule zu kommen sind schulscharfe Ausschreibungen, wo man sich direkt auf diese Stelle bewirbt. Ansonsten bewirbt man sich auch einen oder mehrere Schulamtsbezirke und wird dann einer Schule zugeteilt. Aber auch nicht jeder Bewerber bekommt seinen Wunschbezirk - denn es Städte, die mehr Bewerber haben als freie Stellen, dann entscheidet in der Regel die Notenqualifikation.

Ich weiss nicht wie das in Bayern ist. Bayern ist recht speziell.

In NRW bewirbt man sich schulscharf auf Planstellen in bestimmten Schulen und entscheidet selbst.

Eine Abordnung an eine andere Schule ist nur temporär, die alte Planstelle bleibt und man selbst als auch der Personalrat wird angehört. Beispielsweise verfügt eine Schule im gleichen Ort nicht ausreichend Lehrkräfte in einem Fach. In dem Fall kann eine zeitweilige Abordnung stattfinden.

Mirai29 
Fragesteller
 27.03.2021, 12:58

Ist die Versetzung dann innerhalb des eigenen Bundeslandes?

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