Altersgrenze für Beamtenlaufbahn beim Bund überwunden, wenn man als Anwärter noch u50 ist?

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Meine Recherchen ergaben: es geht um die erste Beamtung, egal was für eine es ist. D.h. wenn man mit 49 Jahren Beamter auf Widerruf wird und nahtlos zum Beamten auf Probe wird, dann hat man die Altersgrenze von 50 Jahren eingehalten. Es darf nur keine Unterbrechung des Daseins als Beamter erfolgen.