Altersgrenze für Beamtenlaufbahn beim Bund überwunden, wenn man als Anwärter noch u50 ist?
Hallo,
wie versteht sich § 48 BHO genau? Kann jemand mit 49 Jahren beim Bund Beamter auf Widerruf werden, sodann die Laufbahnbefähigung erwerben und dann mit 52 nahtlos zum Beamten auf Probe beim Bund werden? Überwindet derjenige mit dem Eintritt in die Beamtung auf Widerruf vor dem 50. Lebensjahr die Altersgrenze zur Beamtenlaufbahn oder muss man auf jeden Fall bei Einstellung als Beamter auf Probe noch jünger als 50 sein? D.h. für welche Beamtung gilt die Altergrenze exakt?
Vielen Dank im Voraus.
1 Antwort
Meine Recherchen ergaben: es geht um die erste Beamtung, egal was für eine es ist. D.h. wenn man mit 49 Jahren Beamter auf Widerruf wird und nahtlos zum Beamten auf Probe wird, dann hat man die Altersgrenze von 50 Jahren eingehalten. Es darf nur keine Unterbrechung des Daseins als Beamter erfolgen.