Unfallversicherung private?

Guten Tag, vielleicht kann mir jemand auf dem Gebiet der privaten Unfallversicherung weiterhelfen. Am heutigen Tag erhielt ich von der Unfallversicherung über die Höhe der Zahlung bescheid, ich bin Versicherungsnehmer. Der Unfall meines Mannes war am 13.05.13. Nach 1,5 Jahren wurde mein Mann schon einmal begutachtet. Der Gutachter damals gab uns den Tipp die Begutachtung nach hinten (3 Jahre nach dem Unfall) zu verlegen, da es hätte sein können, dass er in der Zwischenzeit ein künstliches Hüftgelenk erhalten hätte. Dann hätte er mehr Geld von der Unfallversicherung erhalten. Bis zum heutigen Tag wurde diese OP noch nicht notwendig, zum Glück. Im Mai waren nun die 3 Jahre um. Die Unfallversicherung hatte 3 Monate zuvor den Gutachter wieder beauftragt. Die 3 Jahresfrist ist im Mai abgelaufen. Die Gutachten sind allerdings erst jetzt fertig geworden. Bei den 4 Gutachten handelt es sich um die von der BG in Auftrag gegeben. Diese wurde für die private Unfallversicherung mit herangezogen. So und nun zu meiner Frage. Bei der erste urologische Gutachten bekam mein Mann 15% MDE. Zwischenzeitlich hat er einen Blasenschrittmacher implantiert bekommen. Laut der MDE Tabelle steht ihm da 20-40% zu. Das neue urologische Gutachten ergibt aber nur eine MDE von 10%. Und diese 10% wurden von der Unfallversicherung herangezogen. In meinem Augen ist das aber zu wenig. Kann man Widerspruch einlegen bei der Unfallversicherung, wegen den 10% des urologischen Gutachten ?

Danke im Voraus!

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Unfallversicherung, Widerspruch
Muss ich zahlen, wenn mein Handy gehackt wurde und dadurch auf meiner Handyrechnung Kosten verursacht wurden durch Boku / Holyo?

Ich habe vor ein paar Wochen nachts während ich schlief mehrere SMS bekommen, dass ich Spiele-Guthaben über Holyo.com gekauft hätte, insgesamt im Wert von 60 Euro. Außerdem wurden mir Guthabencodes für eben jenes Spieleguthaben zugeschickt und (ich teste es am nächsten Tag) offensichtlich auch verwendet. Die Transaktionen wurden über den Online-Bezahldienst "boku.com" abgewickelt.

Zuerst dachte ich, es sei vielleicht nur SPAM, setzte mich aber dennoch mit boku.com sowie holyo.com in Verbindung, um zu erfahren, dass diese Transaktionen tatsächlich getätigt wurden und meine Handyrechnung deshalb mit 60 Euro belastet werden wird. Eine Möglichkeit zum Widerruf gebe es laut AGBs, denen ich zugestimmt haben soll, nicht. Da ich sicher weiß, dass niemand aus meinem Umfeld diese Käufe über mein handy getätigt haben kann (es war zum Zeitpunkt des Kaufes mitten in der Nacht und ich habe mit meinem Handy neben mir geschlafen), ist es ziemlich sicher, dass mein Handy gehackt wurde! Habe des Handy am nächsten Tag auf Werkseinstellungen zurück gesetzt.

Ich habe außerdem bei meinen Handyanbieter direkt eine Drittanbietersperre einrichten lassen, damit so etwas nicht nochmal passieren kann.

Vor einigen Tagen kam jetzt meine Handyrechnung, auf der tatsächlich die 60 Euro zusätzlich vermerkt sind. Muss ich diese zahlen, obwohl ich den Kauf nicht begangen habe? Kann ich Widerspruch einlegen gegen die Rechnung?

Vielen Dank im Voraus.

Handy, Rechnung, Abzocker, SMS, Trojaner, Widerspruch
Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung - Was kann ich bei einer solchen Antwort tun?

Liebe Community,

Dies ist nun meine dritte Frage, welche meine Nebenkostenabrechnung zum Thema hat. Ich habe mittlerweile Widerspruch eingelegt. Wer sich vorab informieren will, was vorher so passiert ist, hier meine letzte Frage: https://www.gutefrage.net/frage/heizkosten-in-der-nebenkostenabrechnung-zu-hoch?foundIn=user-profile-question-listing

Die Nebenkostenabrechnung, um die es geht, findet ihr unter diesem Link: https://www.dropbox.com/s/6g7tbgqu2nh90op/Nebenkostenabrechnung.pdf?dl=0 Ich fasse nun aber nochmal kurz die Erkenntnisse zusammen, die im Laufe der Zeit gesammelt wurden:

  1. Die eingekaufte Energie in Form von Erdgas betrug im vergangenen Jahr insgesamt 24657 kWh. Die Wärmezähler in den drei Mietparteien zählten aber laut Abrechnung nur 8541,2 kWh. Das entspricht einem Jahresnutzungsgrad von 35%. Recherchen ergaben, dass selbst ältere Heizungen einen Wert von 65% erreichen sollten. Weshalb das nicht der Fall ist, kann drei Gründe haben: Es wurde falsch abgelesen, die Heizung ist in einem schlechten Zustand oder die Zähler sind nicht geeicht.
  2. Letzteres ist durchaus denkbar. Wärmezähler müssen alle 5 Jahre gewechselt werden. Dies ist diesen Sommer auch geschehen. Trotzdem hatte der alte Zähler über 50000 kWh (siehe Abrechnung) auf dem Buckel, und das allein für meine Wohnung. Bedenkt man, dass das gesamte Haus nur 8500 kWh in einem Jahr verbraucht hat, scheinen das weit mehr als 5 Jahre gewesen zu sein.
  3. Die Nebenkostenabrechnung weist die Miete eines WWZ aus, was eigentlich nur als Warmwasserzähler gedeutet werden kann. Allerdings wird die Warmwasseraufbereitung nicht getrennt erfasst. Das System ist aber auch so angelegt, dass der Wärmezähler auch die Energie, die für die Warmwasseraufbereitung benötigt wird, mitzählt.
  4. Uns wird eine Zeit vom 01.12.15-30.04.16 abrechnet, obwohl unser Mietverhältnis auf dem Papier erst am 01.01.16 beginnt.

Die Summe der Ungereimtheiten hatten mich veranlasst, Widerspruch einzulegen. Ich habe mein Schreiben hier als Bild hochgeladen. Darin habe ich diese Dinge angesprochen. Desweiteren habe ich um eine technische Dokumentation gebeten. Ein User hier machte mich darauf aufmerksam, dass ich diese anfordern kann und dass daraus hervorgeht, ob die Zähler ordnungsgemäß gewechselt wurden.

Nun habe ich heute die Antwort des Vermieters erhalten (siehe Bilder). Der reagiert schon fast beleidigt und schlägt zurück und wirft uns vor, schon vor dem Beginn des Mietvertrags eingezogen zu sein. Das ist richtig, im Dezember waren noch Renovierungsarbeiten zu machen. Die Arbeiter waren vorher fertig und wir durften laut Vermieter einziehen. Die Nutzung der Kellerräume war auch abgesprochen und er hat uns auch sein Abteil freundlicherweise überlassen. Ich finde, er weicht meinen Forderungen aus und versucht eher, mich einzuschüchtern.

Wie seht ihr das? Ich finde die Situation schwierig und bin gerade ratlos, wie ich weiter vorgehen soll. Danke für eure Antworten.

Liebe Grüße,

SimmeGo

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Wohnung, wohnen, Mietwohnung, Mietrecht, Heizung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Widerspruch
Mieterhöhungsverlangen bei Warmmiete rechtmäßig?

Habe heute in meinem kleinen Appartement ein Mieterhöhung von 270Euro auf 300Euro Warmmiete erhalten. Also hier ist alles dabei, sozusagen eine Inklusivmiete.

Hier heisst es: "Betonen möchten wir, dass wir seit 2012 trotz gestiegener Kosten, wie Energie-Wasser- Strom- Versicherung etc. keine Mieterhöhung vorgenommen haben."

Jetzt ist es aber so, dass der Heizölpreis rapide, um 30 Prozent rückläufig war und das so nicht stimmen kann. Außerdem sind keine Unterlagen beigefügt über die obigen Kosten. Zählt hier die Teuerung seit 2012 oder vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016?

Wie gesagt, ich habe keine Nebenkostenvorauszahlung. ich wohne in einem Wohnheim mit 35 Appartements. Alle sind gleich groß. Bei meiner Nachbarin haben sie von 275Euro auf 300Euro aufgeschlagen. bei mir von 270Euro auf 300Euro. Bei ihr um 9,09 Prozent und bei mir um 11,11 Prozent. Es gibt hier nur einen gesamten Wasserzähler. Außerdem habe ich seit Mitte letztem Jahr eine Nebentätigkeit aufgenommen und bin öfters weg und verbrauche weniger Energie. Heizung, Strom und Wasser. Ich kann ja jetzt schlecht beweisen, dass ich weniger verbrauche, wenn es nur einen Heizungs und Wasserzähler gibt. Man kann auch nicht einfach alle 35 Appartement durch 35 dividieren. Dann würden manche besser und mnche schlechter behandelt werden und dann auch noch eine unterschiedlich prozentuale Höhe.

Was kann ich machen? Muss ich dem Verlangen zustimmen, da ich keine Abrechnung erhalte und auch keine Nebenkostenvorauszahlung habe?

Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Nebenkosten, Widerspruch, Kaltmiete, Warmmiete
Widerspruch gegen den Bescheid der BG RCI Sinnvoll?

Hallo...

Ich wende mich an euch, in der Hoffnung jemand weiß einen guten Rat für mich bzw. uns. Um zu erklären muss ich etwas weiter ausholen, versuche es aber kurz zu fassen..

Mein Papa ist an Lungenkrebs erkrankt. Die Diagnose erfolgte 07/2015. Metastasen sind vorhanden in Nebenniere und Leber, es geht ihm ziemlich schlecht..

Er hatte Pleuraerguss, welcher durch die Chemo jetzt zwar zurück gegangen ist, aber jeder zeit wieder kommen kann.

Sein behandelnder Arzt im Krankenhaus hat uns nahe gelegt, da er Jahrelang mit Asbest gearbeitet hat, die BG Zu informieren und einen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit zu stellen. Das haben wir dann 08/2015 auch direkt getan, dann passierte erstmal eine Weile nichts.

Im Oktober kündigte sich dann eine Frau der BG an, die schon einmal den Papierkram einholen wollte, allerdings lag mein Vater zu diesem Zeitpunkt erneut in der Klinik, im Künstlichen Koma, wegen einer schweren, fast Tödlichen , Lungenentzündung.

Die Frau kam trotzdem und füllte alles, was meine Mama beantworten konnte, aus. Meine Mutter legte auch alle wichtigen Nachweise vor, die wir nach der ganzen Langen Zeit finden konnten.

Dann war wieder ewig ruhe bis jetzt. Jetzt kam der Bescheid mit der Ablehnung.

Sie Schreiben von etwas mehr als 20 Jahren, welche sie ihm anerkennen, mit asbest gearbeitet zu haben, erkennen ihm aber laut deren Berechnung nur 6,1 Faserjahre an. Wie ist das möglich? Er hat 20 Jahre lang, 8 Stunden am Tag mit Asbest gearbeitet und nur 6,1 Faserjahre?

Ich muss dazu sagen, dass sie auch keine Proben zur auswertung benutzen konnten, weil die Proben, die Entnommen wurden, zu klein dafür waren. Also wurde anhand von Röntgenaufnahmen und CT Bildern eine Aussage getroffen. Kann man das denn? Ist das nicht etwas Vage?

Ich weiß nicht, ob wir gegen den Bescheid Widerspruch einlegen sollen. Hat das denn überhaupt einen Sinn? 6,1 Faserjahre sind sehr weit entfernt von den 25 Faserjahren, welche als Anerkennungsmerkmal angegeben sind.

Ach vielleicht noch wichtig, 2009 wurde schon einmal verdacht auf Asbestose geäußert, welcher sich dann aber wohl nicht bestätigt hat..

Vielleicht hat ja jemand von euch einen Rat / eine Idee...

Danke fürs Lesen und eure Hilfe

LG

Asbest, Berufsgenossenschaft, Krebs, Widerspruch
Ablehnungsbescheid Universität Hamburg; Widerspruch (Wie findet ihr ihn?

Hallo,

wie findet ihr meinen Widerspruch den ich selber geschrieben habe und vor allem wie findet ihr die letzte Passage vor der Grußformel, welches mit drei Klammern gekennzeichnet wurde!

Mustername 01.03.2016 Musterstraße 21109 Hamburg E-Mail: Musteremail Telefon: 0176 000 000 000

Universität Hamburg Service für Studierende -Team Bewerbung und Zulassung- Alsterterrasse 1 20354 Hamburg

Meine Bewerbung zum Sommersemester 2016 Bewerbungsnummer: BW-000000

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich bei Ihnen zum Sommersemester 2016 für den Studiengang Rechtswissenschaften ins 1. Fachsemester beworben. Das elektronische Dokument ist bei mir am 29.02.2016 über STINE eingegangen.

Sie haben meine Bewerbung abgelehnt. Sie begründen die Ablehnung meiner Studienplatzbewerbung nicht mit Kapazitätsgründen oder formalen Gründen, sondern durch einen Auswahlverfahren der nach Maßgabe des Hochschulzulassungsgesetzes durchgeführt werden musste, da mehr Bewerbungen eingegangen sind als Plätze zur Verfügung standen.

Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden und lege gegen Ihren Ablehnungsbescheid fristgerecht Widerspruch ein, da die Studienkapazitäten für den Studiengang Rechtswissenschaften nicht vollumfänglich ausgeschöpft wurden. Darüber hinaus beantrage ich eine Zulassung außerhalb der festgelegten Kapazitäten und Vergabeverfahrens an, da ich nach Art. 12 Abs. 1 GG das Recht auf die freie Wahl der Ausbildungsstätte und somit die freie Wahl des Studienganges und Studienortes habe.

Des Weiteren wurde mir kein Studienplatz aus Gründen außergewöhnlicher Härte zugewiesen, obwohl bei mir ein entsprechender Härtefall vorliegt und ich ihn auch glaubhaft in meinem Sonderantrag (SO-0000000) dargelegt habe.

(((Hiermit beantrage ich eine erneute Berücksichtigung meiner Bewerbung und erhalte meine Bewerbung aufrecht, darüber hinaus möchte ich Sie vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass ich keinen Rechtsstreit scheue und mein Recht juristisch durchsetzen werde.)))

Mit freundlichen Grüßen

Mustername

Studium, Widerspruch
Erwerbsminderungsrente abgelehnt was tun?

hallo, ich bekomme seit 2004 eine halbe Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit (da vor 1961 geboren) . Da ich meinen Beruf als Schlosser nicht mehr ausüben konnte, und ich auf den regulären Arbeitsmarkt keine Arbeit fand, habe ich mich als Kleinstunternehmer Selbstständig gemacht. Das Amt hat mich als nicht Förderfähig eingestuft, da meine Frau zu viel Geld verdient. Die Rente ( 350,00€) reicht nicht zum leben. 2014 hatte ich eine 5 Fach Bypass Operation, und habe dadurch große einschränkungen, so das ich die volle Erwerbsminderungsrente beantragt habe. Die LVA sagte mir, das ich nur die aktuellen Dinge angeben müsste. Im Januar war ich zu einen Facharzt für Innere Medizin als Gutachter der LVA bestellt. Jetzt 5 wochen danach kam die Ablehnung meines Antrages, es wurden verschiedene Diagnosen aufgeführt, unter anderen auch eine Anpassungsstörung, wie kann ein Internist eine Psychiatrische Diagnose stellen ? Habe nachgelesen das diese Diagnose gern für Simulanten genutzt wird. Meine angegebenen Beschwerden wurden überhaupt nicht berücksichtigt die als Nachwirkungen der OP aufgetreten sind. Es wird auch nicht angegeben was ich alles nicht machen kann , ich könnte laut medizinischer Beurteilung mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Und irgendeiene Tätigkeit. Bei der ersten Beantragung der BU Rente hatte ich Einschränkungen wie: - keine Zwangshaltung -keine Hitze, Kälte, Staub, Erschütterung, Schichtarbeit -nicht lange stehen und sitzen -nicht mehr heben wie 10 Kg . Was soll ich da Arbeiten ? Wie währe jetzt der nächste Schritt ? Und wie kann ich das Gutachten einsehen? Über hilfreiche Antworten währe ich dankbar.

ablehnung, Erwerbsminderung, Widerspruch
Zu unrecht verurteilt, was kann ich noch tun?

Kurze Vorgeschichte:

Nachdem ich alles verloren habe (Job, Wohnung, Freundin, etc.) raffte ich mich wieder auf und machte mich im Sommer letzten Jahres auf den Weg um wieder Arbeit zu finden und ein Leben aufzubauen. Ich reiste quer durch die Republik und bewarb mich sowohl schriftlich als auch initiativ (d.h. ich besuchte vorher recherchierte Unternehmen), machte Probe-Arbeiten und Praktika. Ich besuchte Unterhmen in Bremen, Essen, Freiburg, Leipzig. Ich war sogar in den Niederlanden und in Polen um mich zu bewerben bzw. vorzustellen. In dieser Zeit wohne ich bei Freunden, Bekanntschaften aus dem Internet, im Auto und nicht zuletzt in billigen Hostels.

In dieser Zeit, in der ich unterwegs war, bekam ich Post. Es war ein Strafbefehl, also eine Verurteilung. Ich soll irgendwen beleidigt haben und nun dafür 1270€ bezahlen. Ich war aufgrund meiner Arbeitssuche unterwegs und als ich wieder in meinem damaligen Heimatort ankam und diesen Strafbefehl zu gesicht bekam, war die Widerspruchsfrist bereits verstrichen.

Ich meldete mich umgehend bei dem zuständigen Amtsgericht und und wollte erfahren, was das soll. Ich habe weder irgendwen beleidigt noch wurde ich jemals dazu aufgefordert Stellung dazu zu beziehen. Man sagte mir, man habe mir eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung zukommen lassen. Diese habe ich aber NIE bekommen(!). Das einzige und erste Schreiben was ich bekam war der Strafbefehl. (dazu muss ich sagen, dass die Post-Situation in meinem damaligen Wohnort katastrophal war. Obwohl Briefkästen alle gut lesbar beschriftet waren, ist meine Post sehr oft bei den Nachbarn gelandet, welche sie mir nicht selten erst nach Wochen vor die Türe legten, bzw. in meinen Briefkasten warfen).

Ich erklärte dem Amtsgericht also die Sachlage:

1) ich habe die mir vorgeworfene Tat NICHT begangen! .. die Anschuldigung, ich hätte einen mir vollkommen unbekannten Mann beleidigt ist genauso wie die im Strafbefehl aufgefürten Schimpfwörter vollkommen an den Haaren herbeigezogen.

2) ich habe nie die Gelegenheit bekommen mich zu irgendwelchen Vorwürfen zu äußern! .. Hätte man mich mit vorwürfen konfrontiert, hätte ich darauf reagiert und, sofern es sich nicht um einen Irrtum gehandelt hätte, sicherlich eine Gegenanzeige wegen Verleumdung bzw. Rufmord (oder was weiss ich wie das heisst) gestellt.

3) Ich habe nicht fristgerecht Widerspruch einlegen können, da ich NICHT DA WAR und zwar aus zwingendem Grund!

Was man mir also vorwirft ist, dass ich keine zukunfts-voraussagende Glaskugel besitze, die mir sagt, ich müsse schnell den weiten Weg "nach Hause" machen weil aus heiterem Himmel irgendeine falsche Anschuldigung gegen mich erhoben wurde.

Ich habe bereits Einsetzung des Verffahrens sowie Beschwerde eingereicht, leider erolglos. Man beharrt darauf, dass ich nicht fristgereicht den ersten Widerspruch eingereicht hätte.

Was kann ich noch tun? ich habe weder das Geld noch sonderlich Lust so viel Geld für etwas was ich NICHT getan habe, zu bezahlen?

Anwalt, Gericht, Beleidigung, Beschwerde, Strafrecht, Widerspruch
Widerspruch Eigenbedarfskündigung - muss ich den Grund angeben und zählt dieser?

Hallo,

uns wurde vor etwas über einem Monat wegen Eigenbedarfs gekündigt. Wir sind dann auch direkt los zum Makler. Nun ist es aber so das dieser uns sagte die Chancen stehen sehr schlecht, zu diesem Zeitpunkt suchen viele.

Wir haben mit dem Vermieter gesprochen das wir mehr Zeit brauchen, diese gibt er uns aber nicht da er noch umbauen will.

Nun wollen wir Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, die schriftliche Kündigung kam nämlich erst vor 2 Wochen, wir haben also noch Zeit dafür. Der Vermieter kündigte nun an wenn wir widersprechen geht er vor Gericht.

Nun finde ich aber unsere Gründe berechtigt. Oder zählen die nicht? 1. Ist der Markt laut Makler grade überlaufen. 2. Sagte uns vor 4 Wochen der Vermieter, als er hier persönlich die Kündigung ankündigte, das er dem zweiten Mieter schon vor 3 Monaten gekündigt habe und bei uns solange gewartet habe wie es geht weil er nicht wusste wie er uns das sagen sollte (man versteht sich gut)

Er hat das also selbst zu verantworten das wir nun mehr Zeit benötigen. Der andere Mieter hat ebenfalls bis ende Januar Zeit. Also 6 Monate, wir "nur" 3.

Nicht das ihr mich falsch versteht. Wir sind damit einverstanden hier auszuziehen und werden auch alles geben das rechtzeitig zu schaffen, aber für den Fall das es Zeitlich nicht passt - und danach sieht es momentan aus - müssen wir noch eine Räumungsfrist von min. 1-2 Monaten zusätzlich bekommen.

Also was meint ihr, würde unser Widerspruch so gelten oder sind es keine Gründe die eine Aufschiebung berechtigen?

Kündigung, Eigenbedarf, Widerspruch
Reha Antrag bewilligt, aber nicht sinnvolle Klinik, was tun?

Hallo zusammen

Mein Problem (bzw. das meines Partners):

Er sitzt seit nem guten Jahr im Rolli (Querschnitt/ Para, noch nicht alle Hoffnung verloren)

Nun würde er gerne in eine spezielle Klinik zur Reha gehen, weil die extrem spezialisiert sind und die Chance, die Leute wieder auf die Beine zu bringen, deutlich höher ist als in ner 08/15 Reha.

Also haben wir nen Antrag gestellt bei der RV Schwaben... Es wurde eine Reha genehmigt, allerdings in einer Klinik für MS/ Schlaganfall Patienten - völliger Käse also. Haben auch da angerufen und der Arzt sagte gleich dass er mit ihm da nix anfangen könne.

Gut, Widerspruch eingelegt und erneut Wunschklinik angegeben. Als Antwort kam wieder eine Genehmigung für ne andere Klinik - selbes Spiel (MS/ Schlaganfall). Die von uns gewünschte Klinik kann wohl nicht belegt werden weil die RV keinen Vertrag damit hat.

Meine Frage ist nun (ich hab übrigens erneut widersprochen) was ich tun kann? Weil die Klinik wird nicht nur von Selbstzahlern besucht, ein Kumpel von ihm ist grade dort, allerdings über die KK.

Gibt es irgendeine Möglichkeit das hinzubekommen, dass er da hin kann? Weil mit den drei Geräten die die anderen Kliniken haben braucht er keine Reha, da reicht ihm seine Physio und was er an Geräten zu Hause hat. Er braucht Therapeuten mit Erfahrung!

Hab mir schon alles Mögliche überlegt, von Wohnsitzwechsel wg. Zuständigkeit (zu mir, ich wohn in BW er in BAY) über Antrag-Rücknahme und Neueinreichung bei der KK bis hin zu ambulanter Therapie und Wohnung/ Verpflegung selbst zahlen.

Habt ihr irgendwelche Ideen/ Erfahrungen/ Tipps? Wäre sehr dankbar dafür.

Vielen Dank!

PS: keine BG, RV Schwaben und KK ist Barmer Bayern. Ich nehme alle Vorschläge in Betracht, egal wie absurd sie scheinen...

Reha, Querschnitt, Rentenversicherung, Widerspruch
Zwangsvollstreckung Rundfunkbeitrag - Zahlen oder Widerspruch mit Schufa-Eintrag?

Hallo Leute, eine wichtige Frage zur Schufa bei einer Zwangsvollstreckung!

Nachdem mein Mitbewohner und ich uns strikt gegen das Bezahlen des Rundfunkbeitrages gewehrt haben, musste mittlerweile einer von uns zu einem Zwangsvollstrecker, bei dem der Bayerische Rundfunk ein Vollstreckungsersuchen eingereicht hat (ohne eindeutigen Gläubiger).

Im Brief der Zwangsvollstreckung stand drin, dass wir den offenen Betrag (ca. 400€) in Raten zahlen müssen, da ansonsten eine Offenlegung unserer Finanzen gefordert wird.

Bei Vollstrecker haben wir nochmals(!) Widerspruch einlegen wollen. Daraufhin meint er, das können wir schon machen, aber dadurch würden wir einen Schufa-Eintrag bekommen und es wäre mit mehr Kosten verbunden. Es war nicht mehr die Rede von der Offenlegung der Finanzen, sondern war es plötzlich ein Schufa-Eintrag.

Meine Frage hierzu: Kann / darf der Vollstrecker dies überhaupt machen? Ich habe etwas recherchiert und herausgefunden, dass die Vollstrecker scheinbar meist keine Beamten sondern so etwas wie "Selbständige" sind. Und dass Schufa-Einträge eigentlich nicht vom Gericht oder Vollstreckern beantragt werden. War dies also nur eine leere Erpressung, um uns abzuwürgen?! Auch alle anderen Argumente hat er einfach abgetan oder gesagt er hätte damit nichts zu tun.

Denn demnächst habe ich auch noch einen Termin beim gleichen Vollstrecker. Ich finde es eh schon seltsam, dass wir zwei jeweils einen gesonderten Prozess haben.

Ich hoffe jemand kann mich aufklären, denn ich habe keine Lust für etwas zu bezahlen dass ich 1. nicht sehen will und 2. nicht einmal sehen kann! Was soll das sein? Die legale deutsche Mafia!? -.-

Danke und liebe Grüße an alle!

GEZ, Schufa, Widerspruch, Zwangsvollstreckung, Rundfunkbeitrag, Beitragsservice
Wie Widerspruch gegen Amtsärztliches Gutachten einlegen

Hallo, ich und meine Freundin sind langsam am Verzweifeln. Fangen wir bei der Vorgeschichte an, meine Freundin hatte im Frühjahr 2012 ihre erste Hirnblutung und Ende 2013 die zweite Hirnblutung.

Von ihrem Facharzt (Neurologe) und ihrem Hausarzt wurde ihr mehrfach, gesagt und bestätigt das sie am Tag nicht mehr als 3-4 Stunden arbeiten darf, zusätzlich noch mit der Einschränkung, keine schweren Arbeiten. Nun kam das ärztliche Gutachten, natürlich nach Aktenlage und nicht mal unterschrieben, dass besagt 6 Stunden und mehr arbeiten wäre möglich.

Da die zweite Hirnblutung, nach großer Belastung ausgelöst wurde, haben wir nun natürlich Angst und fragen uns wie man dagegen vorgehen kann. Bei der Bundesagentur will uns natürlich niemand helfen und im Internet, ist leider auch nicht wirklich etwas dazu, zu finden. Gestern war sie bei ihrem Hausarzt, der wundert sich auch über das Gutachten und rät zum Widerspruch. Tja da sind wir wieder bei der Fragen Wo? Bis wann? Wie genau formulieren? Dazu kommt das wir gern mal den sogenannten Teil A des Gutachtens sehen wollen, denn irgendwo muss ja der große Unterschied her kommen.

Schließen wir also nochmal mit der Zusammenfassung der Fragen ab:

Wohin muss der Widerspruch, inkl. Anforderung von Teil A erbitten, geschickt bzw. wo abgeben werden? Welche Fristen sind zu beachten? Wie am besten formulieren?

Wir danken euch schon für eure Antworten

Hirnblutung, Neurologe, Widerspruch
Folgetermin beim Arbeitsamt wg. angeblichem Nicht-Erscheinen - Widerspruch?

Hallo :-)

Ich habe mal eine Frage wegen einer Folgeeinladung vom Arbeitsamt.

Ich hatte einen Termin bei meiner Vermittlerin. Da ich an diesem Tag erkrankt bin ( Magen - Darm - Grippe ), habe ich gleich morgens um acht im Callcenter angerufen und Bescheid gesagt. Der Mitarbeiter am Telefon meinte, er wird dies an meine Vermittlerin weiterleiten, ich bekomme einen neuen Termin zugeschickt und ich solle die AU an die Agentur schicken. Die AU hatte ich in die Post geworfen. Zusätzlich habe ich vorher die AU eingescannt und per Mail an meine zuständige Agentur geschickt.

Zwei Tage später bekam ich einen Brief mit einer Folgeeinladung. Ich wäre angeblich ohne Grund nicht zum Termin erschienen, ein Zahlungsstop wurde verhängt. In dem Brief stand ein neuer Termin an dem ich mich dazu äußern soll ( nicht beim Vermittler, sondern in der Eingangszone ).

Ich habe daraufhin im Callcenter angerufen und nachgefragt was da schiefgelaufen ist. Die MItarbeiterin am anderen Ende sagte mir, dass mein Anruf mit der Krankmeldung rechtzeitig eingegangen und aufgenommen wurde, die AU ist ebenfalls eingegangen. Sie meinte der neue Termin wäre somit hinfällig, sie wird dies auch meiner Vermittlerin nochmals mitteilen.

Nun habe ich wieder einen Brief bekommen, das Spiel beginnt von vorn... Ich wäre zum letzten Termin ohne Grund nicht erschienen, die Geldzahlung wird eingestellt, ich habe erneut einen Termin bekommen, an dem ich mich dazu äußern kann.

Lohnt es sich gegen diese Einladung in Widerspruch zu gehen?

Ich werd langsam echt wahnsinnig und für mich fühlt sich das mittlerweile nach Schikane an. Wenn es wenigstens ein sinnvoller Termin beim Vermittler wäre, dann hätte ich kein Problem damit. Aber da hin zu fahren und mich für eine Sache zu rechtfertigen, die schon längst aus der Welt geschafft ist bzw. nachweislich nicht der Wahrheit entspricht finde ich ehrlich gesagt ziemlich unsinnig...

Arbeitsamt, Widerspruch
Ist ein Widerspruch gegen ein Hausverbotes beim Landratsamt tatsächlich kostenpflichtig?

Vor ca. 4 Wochen bekam ich vom Landratsamt ein Schreiben, dass mir ein Hausverbot beim Landratsamt ausgesprochen wird und dass ich hier gegen Widerspruch einlegen könne. Dies habe ich gemacht. Jetzt bekomme ich gestern ein erneutes Schreiben, dass ich den Widerspruch binnen zwei Wochen zurücknehmen soll, weil er unbegründet sei. Hier steht nur: Ihre Ausführungen rechtfertigen jedoch keine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage, der Widerspruch ist daher unbegründet und wird zurückgewiesen, wenn sie ihn nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens zurücknehmen. Sollten Sie an Ihrem Widerspruch gegen das Hausverbot festhalten, ergeht ein gebührenpflichtiger Kostenbescheid. Es steht in keinem Satz drin, was hier unbegründet sein soll.

Wieso hat mir das Landratsamt im letzten Schreiben nicht schon geschrieben, dass ein Widerspruch kostenpflichtig ist, dann hätte ich mir die Mühe sparen können und gegen das Hausverbot Widerspruch einzulegen? Ich muss meinen LKW-Führerschein verlängern lassen und da muss ich zur Führerscheinstelle/ Landratsamt. Muss ich tatsächlich diesen Widerspruch zurücknehmen? Und wie hoch sind dann die Kosten wenn ich das nicht zurücknehme? Hiervon steht nämlich auch nichts drin wieviel das kostet. Und warum haben die mich nicht schon im letzten Schreiben daraufhingewiesen, dass dies kostenpflichtig ist?

Einspruch, Hausverbot, Widerspruch, Führerscheinstelle, landratsamt
Sperrzeit Widersprechen

Schönen guten Abend,

Ich hätte da mal eine Frage. Ich wurde letztes Jahr von meiner Firma gekündigt nach 3 Abmahnungen.Wieso diese Abmahnungen zustande kamen liegt an meiner Krankheit Spielsucht. Ich habe mich dann nach der Kündigung sofort beim Arbeitsamt, Arbeitslos gemeldet. Ich bekam dann ein schreiben wonach ich Stellung beziehen soll wieso ich gekündigt wurde. Falls es sich herausstellen sollte das ich die Kündigung verschuldet habe, tritt die Sperrzeit ein. Ich habe eine Stellungnahme geschrieben und auch persönlich vorgesprochen und auch auf die Privaten Probleme hingewiesen, wie zb. das mich meine Verlobte kurz vor der Hochzeit verlassen hatte,ich dann im Garten leben musste und trotzdem auf Arbeit gegangen bin und nur weil ich dem Stellvertretenden Chef gesagt habe ( die Chefetage wusste wegen meiner Spielsucht bescheid) das meine Therapeutin möchte das ich mich für eine Langzeittherapie bewerben soll.Eine Woche danach hab ich die Kündigung bekommen.Das Arbeitsamt hat mir trotzdem die Sperre gegeben trotz dieser Umstände. Nun hat mir jemand gesagt das ich eventuell gegen die Sperre nachträglich widersprechen kann weil ich diese Abmahnung "nur" wegen meine Anerkannten Krankheit bekommen habe. Besteht diese Möglichkeit wirklich oder besteht diese Möglichkeit nicht nachträglich Widerspruch einzulegen?

Vielen dank schon mal für ihre Hilfe.

Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, Widerspruch, Sperrzeit
Kann ich Widerspruch gegen die Klassenarbeit einlegen?

Guten Tag gf community

folgede Situation: Nach knapp 10 Wochen wurde uns endlich die arbeit eines hauptfaches zurück gegeben, dabei hatten wir 10 wochen unterricht der entweder ausgefallen war, oder von einer neuen Refrendarin geführt worden ist.

Ich habe dort eine 3 bekommen. (zu meiner verteidigung, wir haben in der zeit 4 arbeiten pro woche geschrieben, bei 13 fächern ist das garnicht mal so lustig)

jedenfalls will mir meine lehrerin nun eine 3 auf mein zeugnis geben da sie mich nur als 2 im mündlichen bewertet. Ich finde das total unfair! Die arbeit wurde uns 10 wenn nicht 11 wochen nicht zurück gegeben, uns wurde keine note gesagt. Wir haben nicht die chance mündlich nochmal gas zu geben, es gab keine tests und wir könnten in den 10 wochen auch kein Referat schreiben! Ich hatte davor eine 1 in dem Fach auf dem zeugnis, schriftlich habe ich mich verschlechtert, aber ich finde es unfair das man uns 2 monate ( das ist die hälfte eines halbjahres nur so neben bei) nicht die arbeit zurück gibt, geschweige den sagt wie sie ausgefallen ist. Am montag stehen die noten fest -.-

Kann ich das irgendwie widersprechen? Ich weiß das ein lehrer mir die klassenarbeit binnen von 2-3 wochen zurück geben muss, aber ich kenn den gesetzes abschnitt nicht.

Kann man da ein widerspruch machen? Auf eine neue prüfung bestehen? Ich kann den stoff, der schriftliche teil war ein ausrutscher, das wissen die auch wenn die sich meine anderen noten im vergleich zur klasse ansehen. z.B. Informatik 2+, Mathe 1- , Deutsch 1-2, Englisch 2- , Physik 1-2 usw.

Ich hatte schonmal so einen fall da hat sich mein physik lehrer um 3(!) Noten vertan, nach einem widerspruch ca. 2 monate "streit" hat man mir die note verbessert.

Meine Klasse denkt genauso, aber die haben angst gegen die lehrer zu gehen, mir ist das persönlich egal. Sollte ich auf der rechtlichen seite stehen ziehe ich das knallhart durch.

Den ganz ehrlich wie soll mich eine junge refrendarin und eine lehrerin die nie da ist in den 10 wochen richtig bewerten?!

Ich bin aktiv, meine Antworten sind alle richtig, hausaufgaben immer dabei, selbst wenn sich keiner meldet - tuh ich das. Versuche immer die besten (designerisch und funktionstechnisch) arbeiten abzugeben. - das ist doch ne 1,0 und keine 2,0 -.-

Ich weiß, manche werden sagen "ich bin froh wenn ich ne 3 oder 4 habe". aber ich möchte eben weiter studieren gehen. Dafür brauche mein zeugnis der 12. Klasse, und da spielt das erste halbe jahr eben 50% anteil mit! Daher möchte ich auf keinen fall so etwas lassen...

ich hoffe jemand hat eine hilfreiche Antwort, verweisungen auf Links sind ebenfalls gern erwünscht.

VG

Schule, Gesetz, Schüler, Klausur, Widerspruch, Zeugnis, Benotung, unfair
Was kann ich tun bei Zahlungsaufforderungen trotz Wiederspruch gegen Betriebskostenabrechnung?

Hallo,

mein Vermieter hat mir eine ganz offensichtlich falsche Betriebskostenabrechnung geschickt. (Mehr Heizungszähler aufgelistet als es Heizungen in unserer Wohnung gibt und beim Warmwasser einfach den Anfangswert 0 genommen obwohl ein anderer Zählerstand belegt werden kann).

Der Abrechnung habe ich fristgerecht widersprochen und Einsicht in die Dokumente des Vermieters gefordert. Das ist nun 4 Wochen her. Der eingeforderte Betrag habe ich nicht beglichen. Mittlerweile sind 2 Zahlungsaufforderungen eingetroffen mit Vermerk auf das Recht des Vermieters auf fristloser Kündigung bei Nichtbegleichung.

Da die Betriebskostenabrechnung so enorm falsch ist (ca. 700 Euro zu hoch) kann ich den strittigen Betrag gar nicht unter Vorbehalt begleichen. Der Vermieter hat im Zuge der falschen Betriebskostenabrechnung auch gleich die Vorauszahlungen erhöht, ich zahle aber nur die alte Miete weiter.

Die Forderungen des Vermieters steigen deshalb und werden im November fast 2 Monatsmieten erreichen werden...was ja auch der Wert ist nach dem er mir kündigen kann.

[B][I]Meine Frage ist nun, was kann ich tun außer der Zahlungsaufforderung zu widersprechen und darauf beharren das der Vermieter endlich eine korrekte Betriebskostenabrechnung vorliegt? Wie kann ich auf weitere Zahlungsaufforderungen reagieren?[/I][/B]

Mit dem Vermieter (GAGFAH) zu reden geht kaum, ich möchte behaupten dass falsche Betriebskostenabrechnung zu deren Geschäftsmodell gehören...

Mietrecht, Betriebskostenabrechnung, Widerspruch, zahlungsaufforderung

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