Hallo wisst ihr was das heisst habe ein brief bekommen von amtsgericht: In der oben genannten mahnsache wurde am 11.08.14 von ihnen widerspruch erhoben. Die voraussetzungen für die abgabe des verfahrens liegen nunmehr vor. Demgemäß ist der rechtsstreit zur durchführung des stetigen verfahrens an das amtsgericht zivilabteilung abgegeben worden. Diesem gericht bleibt die prüfung der zuständigkeit vorbehalten. Richten sie bitte künftige eingaben nur noch an das vorbezeichbete prozessgericht.