Starker Gewichtsverlust.Muss das Jobcenter Bekleidungsgeld zahlen?

5 Antworten

Das muss immer individuell entschieden werden und wenn du schon eine Ablehnung bekommen hast,dann kannst du erst mal nur fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen und wenn das nichts bringt vor dem zuständigen Sozialgericht klagen,dass ist kostenlos,ggf.kannst du wenn es jetzt sehr dringend ist einen einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragen,dass dauert dann nur wenige Wochen !

Aber ich mache dir da keine großen Hoffnungen,wenn du jetzt aus gesundheitlichen Gründen innerhalb eine kurzen Zeit viel zu bzw.abgenommen hättest,dann würde die Sache ganz anders aussehen.

Wenn man aber von selber innerhalb eines Jahres sein Gewicht durch eigene Ernährungsumstellung reduzieren möchte,dann muss einem auch bewusst sein das man sich dann neu einkleiden muss und dazu ist im Regelsatz ein Betrag enthalten,denn man sich hätte in diesem einen Jahr ansparen können.

Herzlichen Glückwunsch zu deinem Erfolg!!! Also es ist tatsächlich so, dass es seit relativ kurzer Zeit neue Regelungen dazu gibt. Mir wurden 268€ zum "neu" Einkleiden zugestanden. Ich hab auch so viel abgenommen.An die jenigen, die denken dass es ja kein Problem ist sich das selbst zu ermöglichen: Fast kein "Harzi" ist dort weil es so gemütlich ist! Lebt mal davon und seid abhängig vom Gutwill anderer Menschen!Um so viel abzunehmen braucht man viel Geld. Du musst zur Ernährungsberatung und zum Sport. Das ist meistens nicht umsonst. 60kg sind ca 5Kleidergrößen. Sogar die Schuhe sind oft zu groß und Mütze und Handschuhe ebenso. Es passt einfach nichts mehr. Und second hand ist selten. Meistens waren das teure Markenkleidung die dann noch fast so teuer wie neu bei C&A sind. Im Internet hat man schnell gebrauchtes gekauft was dann nicht immer den Erwartungen entspricht. Trotzdem ist dann das Geld weg.

https://www.elo-forum.org/antraege/93320-erstaustattung-kleidung-wegen-hohem-gewichtsverlust.html

Die "Ärztezeitung" berichtete aktuell über ein Urteil des Hamburger Landessozialgerichts. Streitthema war der Gewichtsverlust eines Hartz IV-Empfängers nach Medikamenteneinnahme. Er nahm über 30 Kilo ab und musste sich daraufhin komplett neu einkleiden. Die Erstattung des finanziellen Aufwands von 420 Euro beantragte er beim zuständigen Jobcenter. Der Antrag wurde jedocj abgelehnt.
Starker Gewichtsverlust wird als außergewöhnliche Umstände gewertet
Das Gericht entschied anders. Ein solcher Gewichtsverlust gehört nach Einschätzung des Gerichts zu außergewöhnlichen Belastungen, die keinesfalls vom Regelsatz beglichen werden können. Deshalb müsse das Jobcenter für die Neueinkleidung aufkommen (Az.: L 5 AS 342/10).
Vlt. kannst Du das Deinem SB vorlegen.

@ peddy3008

Warum sollte das Job Center dir neue Kleider bezahlen?

Schau doch mal in Second Hand Läden rein, die haben heute auch moderne Kleider, wo man sehr gut bedient ist. Mit etwas Geschick kann man da noch einiges aufpeppen.

Du kannst auch deine jetzt zu groß gewordenen Kleider verkaufen.

Klar darf dir das Amt deswegen Geld verweigern. Dein Mann wird doch bestimmt 10-20 Euro übrig haben, damit du dir in einem Secondhand-Shop was schönes aussuchen kannst..  Ansonsten mal bei Bekannten nachfragen, wird ja bestimmt jemand eine ähnliche Grösse haben wie du. Und ansonsten Job suchen und eigenes Geld verdienen - irgendwelche Jobs sind immer zu finden, auch wenn es nicht die Tollsten sind und  es vielleicht nur  zeitlich begrenzt ist..