Erwerbsminderungsrente abgelehnt was tun?
hallo, ich bekomme seit 2004 eine halbe Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit (da vor 1961 geboren) . Da ich meinen Beruf als Schlosser nicht mehr ausüben konnte, und ich auf den regulären Arbeitsmarkt keine Arbeit fand, habe ich mich als Kleinstunternehmer Selbstständig gemacht. Das Amt hat mich als nicht Förderfähig eingestuft, da meine Frau zu viel Geld verdient. Die Rente ( 350,00€) reicht nicht zum leben. 2014 hatte ich eine 5 Fach Bypass Operation, und habe dadurch große einschränkungen, so das ich die volle Erwerbsminderungsrente beantragt habe. Die LVA sagte mir, das ich nur die aktuellen Dinge angeben müsste. Im Januar war ich zu einen Facharzt für Innere Medizin als Gutachter der LVA bestellt. Jetzt 5 wochen danach kam die Ablehnung meines Antrages, es wurden verschiedene Diagnosen aufgeführt, unter anderen auch eine Anpassungsstörung, wie kann ein Internist eine Psychiatrische Diagnose stellen ? Habe nachgelesen das diese Diagnose gern für Simulanten genutzt wird. Meine angegebenen Beschwerden wurden überhaupt nicht berücksichtigt die als Nachwirkungen der OP aufgetreten sind. Es wird auch nicht angegeben was ich alles nicht machen kann , ich könnte laut medizinischer Beurteilung mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Und irgendeiene Tätigkeit. Bei der ersten Beantragung der BU Rente hatte ich Einschränkungen wie: - keine Zwangshaltung -keine Hitze, Kälte, Staub, Erschütterung, Schichtarbeit -nicht lange stehen und sitzen -nicht mehr heben wie 10 Kg . Was soll ich da Arbeiten ? Wie währe jetzt der nächste Schritt ? Und wie kann ich das Gutachten einsehen? Über hilfreiche Antworten währe ich dankbar.
7 Antworten
Wende Dich bitte schnellstens an einen Sozialverband! Ich gebe Dir hier mal entsprechende Links wo Du nachsehen kannst, welcher von denen ein Büro in Deiner Nähe hat:
http://www.vdk.de/deutschland/
Hier bekommst Du für einen recht geringen Beitrag notfalls auch anwaltliche Unterstützung!
Lass Dich dort beraten.
Viel Erfolg und alles Gute wünsche ich Dir
Das ist der beste Tipp - das solltest du Montag früh machen!
Danke für den Hinweis habe ja schon die halbe Rente mit den VDK durchgekämpft hat 4 Jahre gedauert, und nun geht es um die ganze Rente werde mich auch dort hin wenden
Hallo sstubi,
in Widerspruch gehen und bei erneuter Ablehnung der Rente klagen vor dem Sozialgericht. Sich nicht von der DRV beeindrucken lassen. In einen Sozialverband (SoVD oder VDK) eintreten. Die helfen und haben meist sehr kompetente Fachanwälte für Sozialrecht. Alleine ist das nicht zu schaffen.
Dir muss klar werden: Die DRV will um jeden Preis jeden abwimmeln, der an Ihr Geld, sprich Rente will. Die wollen nur Geld sparen. Deine Krankengeschichte interessiert die nicht. Ich glaube, die lesen das alles gar nicht. Es ist automatisch so, dass die alles ablehnen. Geh´stur Deinen Weg weiter und kämpfe.
Bei mir hat dieser Kampf 5 Jahre gedauert. Ich war oft am Boden zerstört. Aber nachdem ich gewonnen habe, sieht die Welt wieder freundlicher aus.
Gib´nicht auf (niemals). Du schaffst das.
Im Kampf gegen die DRV habe ich mir immer gesagt: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Hat geholfen.
Klausi111111
Hallo sstubi,
Sie schreiben:
Erwerbsminderungsrente abgelehnt was tun?vor 1961 geboren
Antwort:
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Wer vor dem 2.1.1961 geboren ist, hat in der DRV Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit, wenn die Leistungsfähigkeit im allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer, auf 3 bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5 - Tage-Woche, abgesunken ist!
Sollte dieser Sachverhalt bei Ihnen so zutreffen, können Sie bei der DRV einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit einreichen und ergänzend eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt!
Die Antragsbearbeitung und ggf. Widerspruchsverfahren sollten Sie als juristischer Laie allerdings nicht ohne kompetenten Rechtsbeistand wie VDK vornehmen!
ich auf den regulären Arbeitsmarkt keine Arbeit fand, habe ich mich als Kleinstunternehmer Selbstständig gemacht.
Antwort:
Dies war vermutlich ein gravierender taktischer Fehler, weil Sie damit der DRV in die Hände gespielt haben und das Argument (verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt) ausgehebelt haben!
Die LVA sagte mir, das ich nur die aktuellen Dinge angeben müsste.
Antwort:
Das was ein Sachbearbeiter mündlich von sich gibt, zählt nicht!
Was alleine zählt, sind schriftliche Fakten!
Wie währe jetzt der nächste Schritt ? Und wie kann ich das Gutachten einsehen
Meine angegebenen Beschwerden wurden überhaupt nicht berücksichtigt die als Nachwirkungen der OP aufgetreten sind.
Antwort:
Überprüfen und optimieren Sie Ihre eigene Krankenakte laut dem Roten-Faden, lassen Sie von Ihrem Rechtsbeistand bei der DRV eine Akteneinsicht geltend machen, filtern Sie Schwachstellen in Ihrer medizinischen Beweisführung zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand heraus und pochen Sie bei der DRV auf Ihre Rechte/Ansprüche, notfalls über das zuständige Sozialgericht!
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
google>>
youtube.com/user/hubkon/videos
https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
danke für die Tip's, ja mit der Selbstständigkeit hatte ja den hintergrund das ich bei Beantragung der EU Rente 2004 Sozialhilfeempfänger war , und dann kam Harz 4, dadurch kam es so, weil meine Frau gut verdient, ich keinerlei Geld mehr bekam, das Arbeitsamt verwies mich an die LVA und die haben sich mit allen Quer gestellt , das war der größte Fehler. Nach 4 Jahren also 2008 , mit Hilfe des VDK , wurde die LVA gerichtlich verdonnert mir eine Halbe Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit zu zahlen . Sie meinten etwas von verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt ? Auf den Bescheid steht :Voll erwerbsgemindert sind auch Versicherte nach §1 Satz1 Nr2 , die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können
Hallo, lege einen Widerspruch ein, aber nicht alleine. 90% der Anträge werden grundsätzlich abgelehnt. Der Antrag von meinen Mann wurde ebenfalls abgelehnt. Wir haben über eine Anwältin Widerspruch eingereicht. Dieser wurde ebenfalls abgelehnt. Unserer Anwältin hat daraufhin Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Ich habe gelesen, dass nur 4 von 100 Personen Klage einreichen und genau darauf ist die DRV aus, leider.
Bei meinem Mann war es ein Arbeitsunfall. In diesem Zusammenhang erfolgten bereits 4 Gutachten. Das Gesamtgutachten ergab eine MDE von 80% und trotzdem müssen wir klagen. Kostet zwar Nerven und Zeit, aber man darf sich das nicht gefallen lassen!
Viel Glück!
Grundsätzlich immer Widerspruch einleiten, weil beim ersten Mal fast alles abgelehnt wird. Bist Du beim VdK und warst Du schon mal in einer Psychosomatischen Fachklinik ( Reha - Klinik ) ?
Ja bin beim VDK die haben mir schon mal geholfen. Nach meiner OP war ich zur Reha die haben da auch diese Einschränkungen festgestellt,