Darf eine Rechnung abgebucht werden gegen die Widerspruch eingelegt wurde?
Ich habe eine viel zu hohe Handyrechnung erhalten, als mehrere Diskussionen mit dem Anbieter zu nicht geführt haben, habe ich per E-Mail Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt. Ich habe geschrieben die genutzten Datenverbindungen sowie die monatliche Grundgebühr zu bezahlen, die falsch aufgeführten Datenverbindungen jedoch nicht. Da mir der Erhalt des Widerspruchs per E-Mail bestätigt wurde dachte ich dass nun der Sachverhalt erneut geprüft wird. Keine 2 Tage später wurde die Rechnung von meinem Konto abgebucht. Ist das rechtlich korrekt oder darf der Anbieter keine Rechnung abbuchen gegen die Widerspruch eingelegt wurde? Sämtliche Versuche das telefonisch noch zu klären führten zu nichts, da der Kundendienst erst aufgelegt hat und und sich beim 2. Anruf geweigert hat mit mir zu sprechen.