Hallo,
nach langer Suche, habe ich heute eine wirklich schöne Wohnung gefunden.
Die Wohnung wird über einen Makler im Auftrag des Vermieters vermittelt, Provision fällt somit für mich keine an.
Während der Besichtigung hat der Makler mehrmals betont, dass der Vermieter die Provision in Höhe von 2 Kaltmieten zahlt.
Wenn es nach dem Makler gegangen wäre, hätte ich schon heute die Wohnung mieten können. Mitten auf dem Land, viele freie Wohnungen, kaum potentielle Mieter und die Wohnungen sind wirklich günstig. 102qm, 4 Zi, für 370€ kalt!
Nach einem Telefonat mit dem Vermieter, legte der Makler mir den Mietvertrag vor, welchen ich sofort unterschreiben sollte.
Naja, da ich sehr misstrauisch bin, schaute ich mir den Vertrag genau an.
Dort steht geschrieben:
Für die Übergabe der Räumlichkeiten, Erstellung des Übergabeprotokolls und Ummeldung der Zählerdaten zahlen die Mieter eine einmalige Servicegebühr in Höhe von Euro 295,00 inkl. 19 % MwSt!
Daher habe ich dann doch nicht unterschrieben, sehe ich nicht ein. Habe dem Makler gesagt, dass ich mich morgen bei ihm melden werde und erst ma eine Nacht drüber schlafen möchte.
Ist diese Servicegebühr überhaupt erlaubt?
Der Makler erhält doch schon vom Vermieter seine Provision und dann will er noch mal was vom Mieter?
Gehören die Tätigkeiten aus der Servicegebühr nicht eh zu den Aufgaben des Maklers?