Beschuldigtenvernehmung §263 Stgb, Leistungsbetrug (Versuch)

Hallo,

heute hat sich mein Bruder bei mir gemeldet, er hat eine Vorladung von der Polizei bekommen. Er wird beschuldigt nach §263 Stgb, Leistungsbetrug (Versuch)

Was bedeutet es genau?

Ich kann zur Zeit meinem Bruder nichts mehr glauben.

Er behauptet, es sei wegen einer Küche. Im November 2013 hat er sich eine neue Küche im Wert von 10.500€ gekauft. Diese wurde im Februar 2014 geliefert. Angezahlt hatte er 3000€, der Rest war fällig, nach der Montage. Dies hat er aber nicht bezahlt, weil er es nicht mehr konnte, wegen Arbeitsverlust. Er einigte sich mit dem Verkäufer auf einer Ratenzahlung von 500€ im Monat ab Juni 2015. Gezahlt hat er bis einschließlich Dezember, also 7 Raten. Somit hat er insgesamt 6500€ gezahlt und schuldet nun noch 4000€ zzgl. weiterer Kosten.

Da er Diesen Januar nicht zahlen konnte wie vereinbart hat ihn wohl das Küchenstudio angezeigt. (Selbst Schuld!)

Er sagte mir auch, das er im April 2014, einen Kontoauszug gefälscht hätte, um dem Küchenstudio eine Zahlung vor zu mogeln. (Idiot)

Was könnte meinem Bruder nun im schlimmsten Fall bevorstehen?

Er hat sich sonst nie etwas zu Schulden kommen lassen. War über 20 Jahre beim DRK und ist in der Freiwilligen Feuerwehr. Ist überall sehr beliebt und als hilfsbereit bekannt.

Nun hat er Panik, dass er in den Vollzug muss, eine Geldstrafe kann er ja nicht bezahlen.

Wie gehen solche Sachen in den meisten Fällen aus?

Betrug, Schulden, Polizei, Anzeige, Strafe, Strafrecht
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