Küche in Mietwohnung übernommen, vom Vormieter aber nicht bezahlt, Pfändung möglich?

Hallo,

eine gute Freundin von mir wohnt seit kurzem in einer neuen Wohnung zur Miete. Diese hat sie direkt vom Vormieter übernommen. In dieser Wohnung ist auch eine 2 Jahre alte Küche verbaut, welche der Vormieter gekauft hatte. Laut vorliegenden Rechnungen hatte die Küche damals einen Wert von 9.500€, Induktion, Spülmaschine, Keramikspüle, Marmorarbeitsplatte und so weiter.

Meine Bekannte übernahm daher die Küche, für 4.500€!

Das ganze wurde vertraglich in einem Übernahmevertrag festgehalten.

Gestern kam dann der Schock!

Monteure der Firma welche die Küche eingebaut hatte, sowie der Chef des Küchenstudios standen vor der Tür meiner Bekannten. Sie staunten erst mal nicht schlecht, als eine ihnen unbekannte Person die Tür öffnete. Der Chef erkundigte sich nach dem Vormieter und erklärte, dass sie gekommen seien, um die Küche abzubauen, da diese noch immer nicht komplett bezahlt wäre. Außer einer Anzahlung von 2.000€, hätte man kein weiteres Geld erhalten. Zu dem hätte der Vermieter in einer Zahlungsvereinbarung unterschrieben, dass im Falle der Nichtzahlung, die Küche abgebaut werden darf.

Man stellte meiner Bekannten nun 2 Möglichkeiten zu Auswahl, entweder sie zahle einen Abschlag in Höhe von 6.000€ und die Küche gehöre ihr oder sie stimme dem Abbau zu!

Sie bekam 14 Tage Bedenkzeit!

Darf man noch mals Geld von ihr verlangen? Dürfen die die Küche abbauen? Hat sie die Schulden des Vormieters übernommen?

Danke und Gruß

Miete, Küche, Schulden, Pfändung, Übernahme, Abschlag, Vormieter
Makler verlangt Servicegebühren?

Hallo,

nach langer Suche, habe ich heute eine wirklich schöne Wohnung gefunden.

Die Wohnung wird über einen Makler im Auftrag des Vermieters vermittelt, Provision fällt somit für mich keine an.

Während der Besichtigung hat der Makler mehrmals betont, dass der Vermieter die Provision in Höhe von 2 Kaltmieten zahlt.

Wenn es nach dem Makler gegangen wäre, hätte ich schon heute die Wohnung mieten können. Mitten auf dem Land, viele freie Wohnungen, kaum potentielle Mieter und die Wohnungen sind wirklich günstig. 102qm, 4 Zi, für 370€ kalt!

Nach einem Telefonat mit dem Vermieter, legte der Makler mir den Mietvertrag vor, welchen ich sofort unterschreiben sollte.

Naja, da ich sehr misstrauisch bin, schaute ich mir den Vertrag genau an.

Dort steht geschrieben:

Für die Übergabe der Räumlichkeiten, Erstellung des Übergabeprotokolls und Ummeldung der Zählerdaten zahlen die Mieter eine einmalige Servicegebühr in Höhe von Euro 295,00 inkl. 19 % MwSt!

Daher habe ich dann doch nicht unterschrieben, sehe ich nicht ein. Habe dem Makler gesagt, dass ich mich morgen bei ihm melden werde und erst ma eine Nacht drüber schlafen möchte.

Ist diese Servicegebühr überhaupt erlaubt?

Der Makler erhält doch schon vom Vermieter seine Provision und dann will er noch mal was vom Mieter?

Gehören die Tätigkeiten aus der Servicegebühr nicht eh zu den Aufgaben des Maklers?

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Beschuldigtenvernehmung §263 Stgb, Leistungsbetrug (Versuch)

Hallo,

heute hat sich mein Bruder bei mir gemeldet, er hat eine Vorladung von der Polizei bekommen. Er wird beschuldigt nach §263 Stgb, Leistungsbetrug (Versuch)

Was bedeutet es genau?

Ich kann zur Zeit meinem Bruder nichts mehr glauben.

Er behauptet, es sei wegen einer Küche. Im November 2013 hat er sich eine neue Küche im Wert von 10.500€ gekauft. Diese wurde im Februar 2014 geliefert. Angezahlt hatte er 3000€, der Rest war fällig, nach der Montage. Dies hat er aber nicht bezahlt, weil er es nicht mehr konnte, wegen Arbeitsverlust. Er einigte sich mit dem Verkäufer auf einer Ratenzahlung von 500€ im Monat ab Juni 2015. Gezahlt hat er bis einschließlich Dezember, also 7 Raten. Somit hat er insgesamt 6500€ gezahlt und schuldet nun noch 4000€ zzgl. weiterer Kosten.

Da er Diesen Januar nicht zahlen konnte wie vereinbart hat ihn wohl das Küchenstudio angezeigt. (Selbst Schuld!)

Er sagte mir auch, das er im April 2014, einen Kontoauszug gefälscht hätte, um dem Küchenstudio eine Zahlung vor zu mogeln. (Idiot)

Was könnte meinem Bruder nun im schlimmsten Fall bevorstehen?

Er hat sich sonst nie etwas zu Schulden kommen lassen. War über 20 Jahre beim DRK und ist in der Freiwilligen Feuerwehr. Ist überall sehr beliebt und als hilfsbereit bekannt.

Nun hat er Panik, dass er in den Vollzug muss, eine Geldstrafe kann er ja nicht bezahlen.

Wie gehen solche Sachen in den meisten Fällen aus?

Betrug, Schulden, Polizei, Anzeige, Strafe, Strafrecht
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