Nachzahlung Einkommenssteuer wegen Insolvenzgeld?

Hallo,

ich stehe schon seit längerem in "Verhandlung" mit dem Finanzamt wegen meines Einkommenssteuerbescheids für das Jahr 2012. Das Finanzamt hat eine Nachzahlung in Höhe von ca. 780€ erhoben, begründet wurde dies mit dem Progressionsvorbehalt. Ich habe dazu auch ehemalige Kollegen befragt. Diese hatten keine derartigen Nachzahlungen.

Bevor ich jetzt meinen Einspruch zurückziehe, wollte ich mir noch eine dritte (und vierte, fünfte..?) Meinung dazu einholen.

Im Jahr 2012 habe ich monatlich 1800€ brutto verdient. Mein damaliger AG hat dann Insolvenz angemeldet. Für September und Oktober habe ich Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit erhalten (jeweils knapp 1200€). Zum 1.11.2012 habe ich dann direkt einen neuen AG gefunden.

Im Antwortschreiben des Finanzamts heißt es wörtlich:

"Der Steuersatz in Höhe von 16.1171% [...] ergibt sich aus den an Sie gezahlten Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.10.2012)."

Ich habe das Finanzamt bereits dazu befragt, allerdings keine verständliche Antwort bekommen. Als Werbungskosten wurden lediglich die 1000€ Werbungskostenpauschale berücksichtigt.

Bei einem Steuersatz von 16,1171% und einem zu versteuernden Betrag von ca. 2400€ komme ich auf ca. 386€ und nicht auf 780€. Wie kommt diese Differenz zu Stande? Oder anders gefragt: Wie kann aus zwei Monaten Insolvenzgeldbezug eine Einkommenssteuerlast von 780€ entstehen?

Liegt dort irgendwie ein Fehler vor? Lohnt es sich weiter dagegen anzugehen und ggf. einen Steuerberater / Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Wenn noch Informationen fehlen, liefere ich diese gern nach.

MfG Marco

Insolvenz, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Finanzamt, insolvenzgeld, Widerspruch
Wie lange dauert ein Widerspruch wegen einer Reha bei der Rentenversicherung?

Hallo Leute,

Ich (weiblich, 15) war vor ca. 5 Monaten in der Kinder- und Jugendklinik in Ulm. Die Ärztin, die mich dort untersucht hat (zur Kontrolle), hat mir empfohlen in eine 6-monatige Reha-Klinik für Adipositas zu gehen. Da ich zuerst darüber nachdenken wollte, habe ich erst am nächsten Tag bei ihr angerufen und Bescheid gegeben, dass ich einem 6-monatigen Reha-Aufenthalt zustimme. Sie wollte für mich den Antrag an meine Krankenkasse schreiben.

Sie hatte den Antrag sehr spät geschrieben, also musste ich sehr lange warten. Aber als schließlich eine Antwort von der Rentenversicherung (meines Vaters) kam (die Krankenkasse hat den Antrag an die Rentenversicherung weitergeleitet) stand da drin, dass sie für mich zahlen würden - ALLERDINGS für einen 4-wöchigen Reha-Aufenthalt. Meine Ärztin in Ulm hat schon Widerspruch erhoben, da mir eine 4-Wöchige Reha nichts bringt und ich dringend 6 monatige brauche. Übermorgen werde ich auch einen Widerspruch schreiben.

Wenn ich erzählen würde wieso es solange gedauert hat und wie es zu Ulm gekommen ist, wäre der Text viel zu lang, deswegen eine Kurzfassung ;-)

Ich habe jetzt 5 Fragen: - Wie lange dauert es bis ich von der Rentenversicherung eine Antwort erhalte? - Stehen meine Chancen gut, dass ich diesmal eine Zusage bekommen? (wenn wichtig: knapp 1.68m groß, 111.4 kg - BMI: über 39kg) - Wie lange müsste ich dann warten, bis ich in die Reha gehen darf (Anmeldung)? - Wie sind eure Erfahrungen und wie habt ihr das mit der Schule hingekriegt? (Nach den Sommerferien 9. Klasse Realschule)

Ich freue mich über eure Antworten :-)

LG kittikat98

Gesundheit, Reha, Adipositas, Krankenkasse, Rentenversicherung, Übergewicht, Widerspruch
Bachelorarbeit nicht bestanden! Widerspruch?

Hallo erstmal,

ich habe folgendes Problem. Ich habe meine BA im Zweitversuch nicht bestanden. ( im erstversuch wurde mir ein Plagiat vorgeworfen) Beim schreiben der zweiten Arbeit habe ich sehr darauf geachtet die richtigen Quellen usw. anzugeben. Ich habe von meiner Dozentin nur eine Mail bekommen in der Stand das in der Arbeit wissenschaftliche und inhaltliche Fehler gemacht wurden und die Arbeit somit mit 5,0 bewertet wurde. Desweiteren habe ich ein Bescheid von der FH bekommen, in dem Stand das ich nicht bestanden habe, mehr nicht. Ich hab Nichteinhaltung die Note der Koreferenten bekommen und oder sonstige Auskünfte warum es nicht gereicht hat. Ich überlege gegen die Note Widerspruch einzulegen und ggf rechtlichen Beistand einzuholen. Hat jemand Erfahrung damit? Würdet ihr mir empfehlen diesen Weg zu gehen? Wie stehen die Chancen? Ich hab die Arbeit von einigen diplomern und einem Prof aus dem Bekanntenkreis durchlesen lassen und diese durchgängig positiv beurteilt. Auch der Prof der nochmal über die Arbeit geschaut hat könnte keine wissenschaftlichen Fehler finden. Zum Inhalt könnte er leider nicht viel sagen, weil er von einem andern Fach kommt. Ich habe einfach die Vermutung dass die FH versucht mir meinen Abschluss zu geben weil ich bisher nicht die besten Noten abgeliefert habe. Der Plagiatsvorwurf macht die Sache natürlich nicht besser. Wäre dankbar über jede Antwort

Danke im Voraus

Studium, Bachelorarbeit, Universität, Widerspruch
Widerspruch gegen Kündigung des Kindergartenplatzes

Meinem 5jährigen Sohn wurde der Betreuungsvertrag zum Kiga-Jahresende leider gekündigt. Hintergrund ist eine persönliche Differenz zwischen der Kiga-Leitung und mir als Mutter. Es handelt sich um einen privaten Kiga, eine Elterninitiative.

Der Junge liebt seinen Kiga. Er ist fröhlich, umgänglich, zurückhaltend und unkompliziert. Es gibt keinen sachlichen Grund, uns zu kündigen. Es gibt auch keine pädagogischen Differenzen zwischen seinen Erziehern und mir.

Nun hat der Vorstand der Elterninitiative dem Drängen der Kindergartenleitung nachgegeben und uns gekündigt. (Die Hälfte der Vorstände ist vorher zurückgetreten, weil sie uns unterstützten, aber dem Druck der Leitung nicht länger standhielten)

Wenn es nur um mich ginge, wäre ich längst weg von diesem Verein.

Leider wünscht mein Kind sich sehnlichst, sein letztes Kiga-Jahr bei seinen Kumpels verbringen zu dürfen und will den Kiga nicht wechseln. Außerdem habe ich keinen anderen geeigneten Kiga Platz bisher gefunden. Es ist gut möglich, dass er sein Vorschuljahr zu Hause, oder in einem Kiga zubringen muss, der nicht zu uns als Familie passt. Von der Trennung von seinen Freunden ganz zu schweigen.

Heute flatterte nun die Kündigung des Betreuungsvertrages durch den Träger herein. Gemäß Benutzerordnung des Kigas kann der Träger ohne Angabe von Gründen zum Kiga-Jahresende kündigen. Kann ich Widerspruch einlegen und wie? Wie lange habe ich dafür Zeit? Gibt es irgendeinen Schutz für das Kind, damit es doch nicht Kiga wechseln muss, auch wenn es sich um eine private Elterninitiative handelt?

Danke für Eure Antworten!

Kündigung, Kindergarten, Widerspruch
Nötigung seitens Inkasso, was dagegen tun?

Hallo, ich habe folgendes Problem mit einem Inkassounternehmen:

Vor 3 Jahren hatte ich bei O2 telefonisch einen Internetanschluss bestellt, bekam aber nciht den versprochenen Vertrag, sondern einen mit zusätzlichen Kosten, den ich nciht bestellt hatte, sodass ich den Rechnungsbetrag zurückbuchen ließ und nachdem sich die Angelegenheit mit O2 nciht klären ließ, einen Anwalt beauftragt hatte, der jedoch bloss einen Komunikationsabbruch erreichte.

Nun bekomme ich seit einem Jahre regelmäßig Schreiben/Drohungen von "BFS risk&collection", die ich bisher auch allesamt beantwortet habe. Allerdings drohen die mir shcon seit über 7 Schreiben mit einem Klageverfahren, das ich selbst auch befürworte, da meine Ausführungen von O2 und BFSrisk&collection selbst komplett ignoriert werden. Leider kommt es aber nciht dazu, stattdessen haben die mir im Schreiben vom 14.04.2014 die Frist für ein Zugeständnis diesmal sogar bis zum 05.12.2014 verlängert!

Da bei Nichtbeantworten deren maschinell zusammengeklotzen Schreiben rechtliche Nachteile für mich entstehen können, sehe ich mich mitlerweile echt genötigt! Das kostet mich nunmal viel Zeit und Nerven. Was kann ich tun, um endlich Ruhe vor denen zu haben?

ps: Vollständigkeitshalber sei erwähnt, dass BFSrisk&collection ihre Forderung bereits rechtlich gültig gemacht haben und ich dieser Forderung auf offiziellem Weg widersprochen habe ( - jedoch ohne den Sachverhalt schildern oder meinen Widerspruch begründen zu müssen. Das war also nciht das eigentlihce Klageverfahren.) Nun drängen die mich dazu meinen Widerspruch zurückzunehmen, ich will die Sache aber endlich und ohne weitere Kosten abließen.

O2, Forderung, Inkasso, Widerspruch, Klageverfahren
Haushaltsgemeinschaft brauche hilfe bei Formulierung bei widerspruch

ich bin 38 Jahre alt, seit einigen Jahren Hart IV Empfänger und lebe bei meinen Elten. Aufgrund meiner Depressiven Erkrankung war ich erst teils erwerbstätig nun voll mit Einschränkung. Auf den Altem Formular für die Weiterbewilligung für Hartz IV Empfänger stand was von einer Bedarfsgemeinschaft. Das Neue will jedoch wissen wie viel Menschen im Haushalt Wohnen. Da kommt die Sache mit Haushaltsgemeinschaft Nun lebe ich bei meinen Eltern und beide sind Renter, Mutti bekommt 850 Euro Rente und Pappi 350 Euro Rente. Die Miete beträgt 350 Euro Warm. Nun nehmen wir an Sie glauben mir nicht und der Widerspruch hat nicht funktioniert. Wie wird hier berechnet. Nun habe ich bereits einige fragen gestellt und Sie auch beantwortet bekommen.

Jetzt meine hoffentlich letzte. Laut den vorherigen aussagen gibt es einen Freibetrag für die Personen die in dieser Wohnung Wohnen. Dies soll laut Informationen der Regelsatz x 2 pro Person im Haushalt sein + Miete. Hier spielt es eigentlich keine rolle mehr ob ich angebe ob ich gemeinsam Wirtschafte oder nicht, denn beide sind Rentner und beide verdienen darunter. Hier mein vorhaben einen Widerspruch auf Haushaltsmeinschaft + alle informationen die Sie benötigen wo ersichtlich ist, auch wenn Sie eine Haushaltsgemeinschaft einstufen, es nicht zu kürzen gibt. Letzendlich brauche ich hier nur die Information wie ich dieses schreiben formulieren soll und auf welche Gesetze und berechnungsgrundlagen ich bezug nehmen soll


Betreff: Widerspruch eine Haushaltsgemeinschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

bedauerlicherweise ist es mir in den Vorherigen Anträgen entfallen, Sie zu informieren, dass ich bei meinen Eltern Wohne. Da ich 37 Jahre bin und die Unterhaltspflicht bis 25 Jahre gilt, bin ich davon ausgegangen das dies keine Relevanz hat. Sicherlich ist Ihnen unter anderem meine Gesundheitliche Lage in der vergangen Zeit bekannt in welcher ich Depressiv krank gewesen bin. Alle Handlungen des Alltäglichen Lebens sind mir schwer gefallen. Dementsprechend bitte ich Sie mein Versäumnis nachzusehen.

Da beide Elternteile Renter sind und dementsprechend wenig verdienen, Nachweise sind beigefügt, ist aufgrund der Freibeträge hier ohnehin nichts zu berechnen. Miete Warm 380,57 Euro Rente Vatti 347,49 Euro und Rente Mutti 756,32 Euro. In der Summe ergibt es 1484,38 Euro. Nach Grundlage des § 9 Abs 5 SGBII und Bedarf laut § 9 Abs. 5 ist hier ein Freibetrag von 2 x 353 x 2 = 1.412€. + Miete anzuwenden, Gesamt 1792,57 Euro.


Hartz IV, Widerspruch, haushaltsgemeinschaft
Güteverhandlung anberaumt in Räumungsklage, kann ich diese wegen Aussichtslosigkeit abwenden

nun ist die nach ZPO vorgeschriebene Güteverhandlung anberaumt worden, kann ich, die Klägerin, diese abwenden, da die Beklagte bereits bei einer eidesstattlichen Versicherung angegeben hat, dass sie zahlungsunfähig ist. Ich soll persönlich erscheinen. Die Mieterin schuldet mir inzwischen über 4 Monatsbruttomieten, das Vertrauensverhältnis ist zerrüttet, jegliche Güteverhandlung meinerseits völlig abzuweisen, da sie alle Chancen hatte, seit 2012, sie hat weder der Kündigung widersprochen, noch den Mahnbescheiden, noch den Vollstreckungsbescheiden, sie arbeitet auf Zeit und hat jetzt nur lapidar mitgeteilt - dem Gericht, dass sie sich der Klage zur Wehr setzen wird und Antrag beim Sozialreferat eingereicht hat. Sie fährt einen Mercedes habe dafür Zeugen und zahlt ihren Teil der Miete nicht seit Januar 2013, mit dem Hinweis auf Mängel, mich lässt sie nicht in die Wohnung um diese zu prüfen, bzw. Handwerker können nicht kommen, da sie nur Zeit von 8-9 und Samstag Sonntag gewährt. dies liegt dem Gericht alles vor. Ich kann diese Person nicht mehr sehen vor Gericht, wieso entscheidet der Richter nicht nach Aktenlage. Kann ich beantragen - jetzt, die Güteverhandlung zurückzunehmen, wegen bewiesener Zahlungsunfähigkeit der Beklagten - Beweis Vermögensauskunft vom Gerichtsvollzieher. Oder muss ich, ein Gesandter oder ein beauftragter RA dorthin? Ich finde das bei dieser Aktenlage unzumutbar, auch gesundheitlich.

Mietrecht, Jura, Räumungsklage, Widerspruch, ZPO, Güteverhandlung, Vermietrecht
Renten-Widerspruch-Musterbrief

Hallo Community, ich benötige Hilfe und hoffe, dass vielleicht ihr mir weiter helfen könnt.

Ich beziehe seit Oktober 2010 aufgrund meiner Krankheit volle Erwerbsminderungsrente. Nun nach dem ich mit einigen Betroffenen gesprochen hatte, konnte ich festgestellt, dass mit der Höhe meiner Erwerbsminderungsrente etwas falsch gelaufen sein muss. Da meine Erwerbsminderungsrente nicht zum Überleben reicht, wird meine Erwerbsminderungsrente mit der Grundsicherung aufgestockt. Leider war die Widerspruchfrist abgelaufen und ich konnte nicht mehr tun. Nachdem ich meine Unterlagen durchforstet habe, habe ich zum Glück ein Paar Dokumente gefunden, die meiner Rentensprüche (fehlende Zeiten sowie Rentenhöhe) aufbessern sollten. Habe diese eingereicht und um eine neue Überprüfung gebeten. Nach 3 Monaten kam wieder der neue Bescheid (ca. 30 Seiten). Es hat sich nicht geändert. Ich weiß schon Recht haben und Recht zu bekommen, ist verschieden. Aus finanziellen Gründen kann ich mir kein Anwalt leisten. Natürlich gibt es Prozesskostenhilfe. Aber vorab muss man den Bescheid widersprechen. Denn mit dem Widerspruchbescheid kann ein Anwalt ein Klageverfahren einleiten bzw. Prozesskostenhilfe beantragen.

Nun mein Problem: Gibt es für solche Fälle ein allgemeiner Musterbrief (bezüglich der Rentenzeiten und Rentenhöhe). Ich weiß wirklich nicht, wie ich so was formulieren soll.

Mein Dank im Voraus

Beste Grüße

Erwerbsminderungsrente, Widerspruch
gegen einen Schulausschluss vorgehen

Hallo Leute, meine Schwester hat heute von der schule einen Brief bekommen der wie folgt aussieht.

X in der Klasse Y hat die schulischen Pflichten wie folgt verletzt:

Auch nach Androhung der Entlassung vom Januar 2012 gem. Art. Art. 86 Abs.2 Nr. 8 BayEUG hat die Schülerin ihr Verhalten nicht in der Weise geändert, dass sie die mit der Ordnungsmaßnahme gerügten Pflichtverletzungen in der Folgezeit unterlassen hätte. Zur Anhörung vor dem Disziplinarausschuss am Dez. 2013 (fast 2 Jahre nach der androhung) ist sie nicht erschienen. Es wird darauf hingewiesen. dass die Schülerin bis zum Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres berufsschulpflichtig ist.

Als Ordnungsmaßnahme wird deshalb verhängt : Entlassung aus der XY schule.

Wir bitten Sie, die Kenntnisnahme durch Ihre Unterschrift zu bestätigen und diese Mitteilung an die Schule zurückzuleiten.

also ich sehe da nicht mal ne Begründung und kann dadurch nicht entnehmen weswegen sie von der schule entlassen wurde. Zum Disziplinarausschuss vor paar tagen, wurde meine Mutter nicht eingeladen oder meine Schwester hat den Brief abgefangen, aber wie kann man denn sowas einfach so beschließen ohne mal Telefonisch mit der Mutter Kontakt aufzunehmen???

Also zu meiner frage, ich möchte gerne einen Widerspruch gegen diese Entlassung einlegen. Erstens: weil ich und meine mutter von der ganzen sache garnichts mitbekommen. (Schwester ist noch nicht 18) Zweitens: jetzt 5 Monate vor den Abschlussprüfungen jemanden rauszuwerfen finde ich total unfair.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Was sollte ich in den widerspruch schreiben? gibt es da sowas wie mustervorlagen? Und vor allem, sollte meine Schwester nach den Ferien einfach weiter in die schule gehen wenn ich widerspruch eingelegt habe?

Viel dank für eure hilfe ich bin echt mit meinen Latein am ende.

Widerspruch, Schulausschluss
Bußgeldbescheid aufgrund Vorfahrtmissachtung - Widerspruch?

Hallo zusammen, ich habe gestern einen Bußgeldbescheid über 150€ und 3 Punkte in Flensburg erhalten.

"Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205. § 8 Abs. 2, §1 Abs.2, § 49 StVo; §24 StVG; 34 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG"

Unfallhergang:

Ich stand mit meinem Fahrzeug an der Sichtlinie einer Einmündung und musste den Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren um nach links abbiegen zu können. Dies habe ich auch getan. Als sich dann ein Fahrzeug von links mir näherte, schaltete dieses den Blinker nach rechts an und fuhr weiter. Als das Fahrzeug kurz vor der Einmündung war, an der ich wartete, und die Geschwindigkeit reduzierte, war ich mir sicher, dass dieses Fahrzeug nach rechts abbiegen würde. Ich sah noch mal nach rechts um mich zu vergewissern dass sich mir von rechts kein Fahrzeug nähert, was auch der Fall war. Ich fuhr also los und bin keine 2 Meter gefahren da war das Fahrzeug das eigentlich nach rechts abbiegen wollte auch schon direkt vor mir und ich habe dieses in die Seite gerammt. Der Fahrer hat dann auch zugegeben, dass er erst abbiegen wollte und sich dann im letzten Moment umentschieden hat und geradeaus weiter gefahren ist, was ich innerhalb der kurzen Zeit nicht mitbekommen habe.

Jetzt stellt sich für mich die Frage ob ein Widerspruch irgendetwas bezwecken könnte, da ich noch 5 Monate in der Probezeit bin und die Punkte für mich bedeuten, dass ich zur Nachschulung muss und meine Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert wird.

Bußgeld, Vorfahrt, Widerspruch
DHL Paket angeblich zugestellt - beim Empfänger nie angekommen. Wer haftet?

Hallo, liebe Gute-Frage.net-Community!

Ich hatte eine Schwab-Retoure (Warenrücksendung) per DHL verschickt, die laut Sendungsverlauf und gemäß des Ergebnisses des Nachforschungsauftrages auch "per vereinfachter Firmenzustellung ab Paketzentrum" zugestellt worden sei. Beim Empfänger - dem Versandhaus Schwab - ist sie aber nie eingetroffen. Und nun sitze ich auf dem Schaden, muss Raten zahlen und habe keine Schuld daran. Ich bin 71 und eine Rentnerin.

Es war für meinen Enkel ein Tablet-PC, der schon wenige Tage nach Erhalt der Neuware zurückgeschickt worden war, weil plötzlich die Lautsprecher ausgefallen waren - ohne eigenes Verschulden natürlich. (Ich hatte das Gerät erst selbst getestet und bin selbstverständlich sehr vorsichtig mit ihm umgegangen).

Meine Frage ist nun, kann sich DHL aus der Verantwortung stehlen und einen Schadenersatz verweigern? Bisher haben wir nur das 1. Antwortschreiben der Nachforschungsstelle vorliegen, in dem wirklich nur lapidar geschrieben steht, dass das Paket dann und dann zugestellt wurde - und mehr nicht. Beim Sendungsverlauf tauchen Ungereimtheiten auf: 5 mal heißt es da, dass die Sendung zugestellt sei und einen oder zwei Tage später taucht sie dann wieder als "wurde bearbeitet" auf und wieder einen Tag später sei sie wieder per vereinfachter Firmenzustellung zugestellt. Dieses Hin und her über einen Zeitraum von fast 20 Tagen. Und ganz zu Anfang sei sie "fehlgeleitet worden" und musste "umadressiert" werden - obwohl ich das Retourenpaket online frankierte und den Adressaufkleber des Empfängers am Drucker ausdrucken ließ und sachgerecht aufklebte.

Meine zweite und wichtigere Frage ist nun: Kann ich den Schwab-Versand in Haftung nehmen, weil ich ja nachweislich eine Zustellung per DHL erwirkt habe?

Wie also ist das rechtlich zu sehen: Gilt meine Warenrücksendung trotz Verlustes des Paketes als beim Empfänger zugestellt, weil mir DHL dieses bescheinigt?

Natürlich werde ich jetzt erst einmal schriftlich Widerspruch bei DHL einlegen und denen eine Bescheinigung von Schwab vorlegen, dass das Gerät NICHT bei ihnen angekommen ist. Und dann werde ich auch Schwab noch einmal nett und höflich um kulante Regelung bitten, falls DHL weiterhin verweigert. Doch ist für mich die rechtlich Seite entscheidend ("Muss Schwab trotz Verlustes haften?"), bevor ich als letztes Mittel dann zu einem Rechtsanwalt gehe.

Ihr wisst ja: sich im Vorfeld informieren, besonders bei einer so großartigen Gemeinschaft wie die Gute-Frage-Community, hilft nicht nur dem Verstand sondern auch dem Herzen weiter. Denn jede gutgemeinte Antwort ist mir doch eine große Hilfe, weil ich dann merke, dass ich nicht allein bin, in dieser für mich sehr belastenden Situation! Man muss sich vorstellen: das Gerät ist weg, ich muss die Raten zahlen (insg 390,- Euro) und zwei Großunternehmen schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu und keiner will helfen. Und ich habe noch nicht einmal Schuld daran...

Für Eure freundlichen Antworten ganz lieben Dank!

Schadensersatz, DHL, Haftung, Schwab, Widerspruch, Retoure
Glossybox - nie erhalten, trotzdem Zahlungsaufforderung!

Hallo :-)

mir ist was ganz ärgerliches passiert.

Ich hatte im Dezember 2012 einmal eine Glossybox bestellt. Diese habe ich bezahlt, darauf hin Kündigte ich zum Januar das Abo.

Es wurde versehentlich Geld abgebucht, ich habe das dann zurückgebucht, und die Sache war gegessen.

Ich habe auch keine Box mehr bekommen.

Ich hatte damals per E-Mail gekündigt, wie es mir zuvor am Telefon gesagt wurde.

Nun habe ich vor 14 Tagen eine Email mit einer offenen Zahlungsaufforderung erhalten, für die Glossybox Januar 2013.

Da ich diese Box nicht erhalten habe, dachte ich zuerst an einen Fehler von Seiten Glossybox, schrieb eine Email mit der bitte um Prüfung. Da keine Antwort kam, war die Sache für mich erledigt.

Jetzt erhielt ich heute eine Email mit einer Mahnung über 50 !!!!!!!!! Euro, und einer Inkasso Androhung.

Ich rief also dort an, und erklärte was ich gerade schrieb.

Natürlich habe ich den Email verlauf von Dezember letzten Jahres nicht mehr, mein Email Programm löscht das nach sechs Monaten. Darauf hin wurde ich erst mal forsch gefragt wie ich dazu käme so etwas zu löschen.

Ich habe jetzt schriftlich einen Verbringungsnachweis angefordert und der Mahnung wiedersprochen, da weder ein Vertrag bestand noch habe ich eine Leistung erhalten.

Jedoch lies die Dame am Telefon schon blicken das sie nicht locker lassen bis ich zahle.

Hat jemand eine Ahnung wie meine Rechtliche lage gerade ist, oder ist jemandem was ähnliches passiert?

LG, Eulien

Rechtsanwalt, Rechte, Forderung, Widerspruch, Abonnement, glossybox
Pferdehaltung auf dem Dorf/Wohngebiet // Gewerbe

Mein Nachbar kam vor 7 Jahren. Damals wurde ihm noch 2 Pferde zugesprochen. Für private Zwecke. Das Haus war als Wohnhaus ausgelegt. Und auch der Garten nicht für Pferde geeignet. Der Garten wurde in eine Allwetterkoppel umgebaut.
Er hat nun auf eigene Faust seine Pferdebesitzanzahl vergrößert. Zu Bestzeiten standen auf seiner Allwetterkoppel, die eigentlich für 2 Pferde geeignet ist, 11 Pferde. Erlaubt waren ihm damals 2 Stück. Er hat nun die Fläche, und seine Pferde nun ebenfalls gewerblich genutzt. (Man kann dort den Kutschführerschein erwerben bzw. die Pferde von eben diesen Leuten für die Kutschen einfahren lassen) Situation: der Pferdemist wurde nicht weggebracht, kein Ablauf für Unrat, diese 11 Pferde sehr viel Staub aufgewirbelt haben an warmen Tagen auf ihrer Allwetter-Staub-Koppel, die Geruchs- und Fliegenbelästigung kaum auszuhalten war/ist. Auch der Unrat, den die Tiere bei der Ausfahrt verlieren schön auf der Straße liegen bleibt. Und das alles mitten im Ort. Was ich nun nicht ganz verstehe, wo denn hier auch die Gerechtigkeit liegen mag. Denn dieser Herr Nachbar hat auf eigene Faust, ohne jegliche Zustimmung von Nachbarn, Stadt oder Bauamt seine Pferdeanzahl vergrößert (von 2 auf über 10 bzw. mehr), diese gewerblich genutzt (wie auch einige Wohnungen, die er als Gästezimmer vermietet für die Leute, die Anreisen um sein Gewerbe in Anspruch zu nehmen) und hat auf eigene Faust sein Grundstück umgebaut (ohne Baugenehmigung), sowie Pferdeboxen angebaut. Nach Beschwerden und Unterschriftenaktionen gegen die Haltung der Tierehat er einen Bauantrag in der Stadt für den Umbau des Grundstücks eingereicht.

Mit dem ersten Schreiben der Stadt wurden die direkten Nachbarn des Pferdebesitzers angeschrieben. Weitere Schreiben beinhalteten dann auch endlich die umliegenden Nachbarn, nachdem auch schon ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde wegen der übermäßigen Tierhaltung. Man solle Einspruch einlegen, wenn man mit diesem Bauvorhaben nicht zufrieden ist. Wir als direkte/indirekte Nachbarn der Straße haben dieses Schreiben also erhalten und wie Widerspruch eingelegt. Das Bauvorhaben wurde abgelehnt. Die Härte ist jetzt nur, dass dieser mein Herr Nachbar nun schon zum 3 Mal das das allerselbe Bauvorhaben bei der Stadt eingereicht hat, und wir nun schon zum 3tMal Widerspruch einlegen mussten. Dadurch, dass einer aus der Straße seinen Rechtsanwalt wegen der übermäßigen Tierhaltung (anstatt 2 mehr als 10 Stück) eingeschaltet hat – hat dieser mein Pferdebesitzer-Nachbar noch nicht mal eine Strafe bekommen, dass er sich dem allem widersetzt und mehr als 10 Tiere hält und dies auch noch gewerblich nutzt, nein, dieser Herr hat die Haltung der hohen Menge zwar verboten bekommen und nur 2 genehmigt, allerdings muss er die Mehr-Pferde bis im Jahr 2015 „abschaffen“, und darf so lange die Pferde noch halten und dies auch alles noch bis dahin gewerblich nutzen. Erst 2015 müssen die Pferde reduziert werden und dürfen ausschließlich für private

Recht, Gesetz, Tierhaltung, anklage, bauvorhaben, Widerspruch
Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft abgelehnt. Widerspruch?

Hallo

Kurzer Sachverhalt. Ich habe mich von meiner Frau getrennt. Meine jetzige Freundin (mit 2 Kindern) auch von ihren Mann. Wir beide wohnen seid 01.06.2013 in einer gemeinsamen Wohnung. Da meine Freundin nur auf 400€ Basis arbeiten geht, hat sie ALGII beantragt. Auch mit den entsprechenden Formularen, dass ich nicht zu dieser Bedarfsgemeinschaft zähle. Die notwendigen Voraussetzungen:

  1. länger als ein Jahr zusammenleben,
  2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

sind unserer Meinung gegeben! Das Jobcenter schickte meiner Freundin ein weißes Blatt Papier (kein amtliches Antragsformular!), auf welches auf 2 Seiten einige Fragen aufgelistet waren. Unter anderen, wie gegessen wird usw. Da ja 2 Kinder (7 und 8 Jahre) hat, ich nach Bandscheiben-OP zu Hause bin und meine Freundin Vormittags arbeiten geht, hatte sie eine Frage (Werden die Kinder gemeinsam versorgt) mit ja beantwortet. Was ja auch normal ist, wenn ich (noch) zu Hause bin und somit auf die Kinder aufpassen kann.

Somit war dies ein Grund, dies abzulehnen. Jetzt hat man mich aufgefordert, meine derzeitigen Einkommen darzulegen bzw einen Zusatzantrag zu stellen, in dem man mich mit zur Bedarfsgemeinschaft einberechnet.

Meine Anliegen dazu:

Soll meine Freundin sofort Widerspruch gegen dieses Schreiben einlegen oder soll ich den Aufforderungen (Zusatzantrag) nachkommen? Wie sind dann die Erfolgsaussichten? Ich denk mal, wenn ich den Aufforderungen des Schreibens nachkomme und diesen Zusatzantrag stelle, werden wir es schwerer haben, Widerspruch einzulegen.

Ich danke schon einmal für Tipps und Ratschläge.

Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Widerspruch
Teil- oder Vollwiderspruch gegen Mahnbescheid?

Hallo!

Ich erhielt einen Mahnbescheid, dem eine ursprüngliche Forderung von 12/2010 zugrundeliegt.

Die prozessbevollmächtigte Kanzlei Wehnert&Kollegen ist bekannt für das Eintreiben von Forderungen, die kurz vor der Verjährung stehen, wie ich gegoogelt habe. Und von der einfordernden Firma FKH Gbr hatte ich bislang nie gehört oder ein Schreiben erhalten.

Es sieht so aus, als habe ich mal eine Hundefutterrechnung nicht bezahlt. Anscheinend wurde diese Forderung 2011 an die UGV weitergegeben, wo ich angeblich nur einen Teil der Forderung beglichen habe. Irgendwann dieses Jahr bekam ich wieder eine Zahlungsaufforderung der UGV. Da ich nichts mehr mit der Forderung anfangen konnte, bat ich um Informationen und vorsorglich, mit Verweis auf meine Zahlungsunfähigkeit, um eine Ratenzahlung. Eine Antwort bekam ich von der UGV nie.

Stattdessen kam jetzt der Mahnbescheid, nachdem die UGV wohl die Forderung (warum auch immer) an die FKH abgetreten hat und diese einen Mahnbescheid beantragte.

Im Mahnbescheid sind in den Nebenkosten neben der Inkassogebühr und vorgerichtlichen Anwaltstätigkeiten (die Kanzlei hat mich nie angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert!) Kontoführungsgebühren aufgelistet. Überall lese ich, dass diese dem Schuldner nicht zugelastet werden dürfen.

Also bin ich versucht, Teileinspruch einzulegen gegen diese Kontoführungsgebühren. Ebenfalls recherchiert habe ich allerdings auch, dass ein Voll-Widerspruch erfolgversprechend sein kann, da diese Mauschel-Kanzleien es selten auf Verfahren und Feststellung der Rechtsgültigkeit ankommen lassen.

Waren meine Recherchen bezüglich der Nebenkosten korrekt? Dürfen noch andere Kosten mir nicht auferlegt werden? Und was ratet Ihr mir - Teil- oder Voll-Widerspruch?

Viele Grüße

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, BGB, Inkasso, Jura, Mahnung, Widerspruch, ZPO
Hausverbot in Geschäft - ist cdieser "Grund" rechtens?

Guten Tag,

vor wenigen Tagen hat sich folgende Situation ereignet:

Ich ging wie so oft in mein (sehr kleines Stamm) - Lebensmittelgeschäft, bestellte etwas an der Theke und wartete, bis es verpackt würde. Währenddessen kam ein anderer Kunde herein und schmiss der Verkäuferin plump ein "Na meine Kleine" als Begrüßung hin.

Ich fragte darauf, ob es für Ihn üblich sei, Jemanden so zu begrüßen.

Er reagierte darauf sichtlich gereizt, spielte kurz mit seinen Muskeln und fragte mehrfach provokant, "ob ich Ihn denn von der Seite anmachen würde" ?!

Ich erwiderte "nein" und das ich lediglich eine Frage gestellt habe. Ohne diese zu beantworten, aber mit der Bemerkung: "Das wird noch Ärger geben", verließ er wütend das Geschäft.

Heute erfuhr ich, das sich der Herr an oberster Stelle über mich beschwerte und mir darum ein Hausverbot ausgesprochen wurde.

Ich bin mir weder einer Schuld bewusst, noch möchte ich das so hinnehmen, da ich häufig und auch gerne in diesem Geschäft bin.

Da ich den Geschäftsführer nicht persönlich kenne, überlege ich noch, wie genau ich am Besten einen Widerspruch verfasse.

Meines Erachtens habe ich weder gegen das Hausrecht verstoßen, noch Jemanden belästigt, beleidigt, verletzt oder Sonstiges.

Im Gegenteil, seine Reaktion auf meine Frage hat mich in dem Moment doch recht verstört.

Vielleicht eine dumme Frage, da es ja der Geschäftsführer ist: Aber ist es Rechtens, aus derart belanglosen "Gründen" ein Hausverbot zu erteilen?

Wie sollte ich im Widerspruch reagieren/ argumentieren?

Vielleicht kann sich ja Jemand dazu äußern, ich bin grade recht aufgebracht und mir nicht ganz im Klaren, welche Herangehensweise die Beste/Richtige wäre.

*Noch eine kurze Anmerkung zu dem anderen Herrn: Offenbar ist auch er seit längerer Zeit ein Stammkunde des Geschäftes. (Ich hoffe und glaube nicht, das das eine große Rolle spielt?!)

Ich bedanke mich bei allen, die diesen langen Text zur Gänze gelesen haben und eine (hoffentlich hilfreiche;) ) Antwort haben.

Arbeit, Recht, Anwalt, Gesetz, Geschäft, Hausrecht, Hausverbot, Widerspruch, hausfrieden
Ablehnung der Pflegestufe / Hat der MdK es nötig falsche Aussagen im Gutachten zu treffen?

Hallo,

bei meiner Mutter wurde bereits 3 x aufgrund falscher Aussagen im Gutachten die Pflegestufe abgelehnt. Beim ersten Gutachten habe ich einen Widerspruch über 3 A4 Seiten, mit der Begründung und Auflistung der falschen Aussagen an den MdK geschickt. Der benötigte dann 5 Wochen um folgendes mitzuteilen: Ihr Widerspruch ist unbegründet, wir bestätigen die Ausführungen des Gutachters. Diese "Dummdeutsch" Aussage zeigt wieder einmal, das sich auch mit dem Widerspruch nicht ernsthaft beschäftigt wurde. Vorgestern war dann das dritte Gutachten im Briefkasten. Wieder die Ablehnung der Pflegestufe, aber mit Anerkennung von 38 Min in der Pflege und 45 Min in der Hauswirtschaft. Wieder mal falsche Aussagen, wie meine Mutter könne mit Rollator das Bad aufsuchen, nur leider geht es nicht bis zur Toilette. Waschen könne sie sich am Waschbecken, mit etwas mehr Zeitaufwand. Tatsächlich kann sie am Waschbecken nur Hände und Gesicht waschen, das dauert bis zu 40 Min. Sie hat ein offenes Bein und einen Nierenstein, bekommt Schmerz- und Betäubungsmittel, damit die restlichen Schmerzen erträglicher werden. So geht es dann weiter im Gutachten. Bei dem Gutachtertermin war eine Pflegekraft anwesend, die das Gespräch mitgeschrieben hat. Ein Widerspruch gegen dieses Gutachten hätte sowieso keinen Erfolg. Irgendwie muss man doch solche Kräfte zur Rechenschaft ziehen können, die schaden den wirklich Pflegebedürftigen mehr als sie nutzen. Eine sehr bedenkliche Aussage wurde von der Barmer GEK gemacht, wo die Dame sagte: wenn Ihre Mutter keine Pflegestufe bekommt, kann sie doch jederzeit ins Krankenhaus. Ich fragte nur ob es dann billiger sei, der rote Kopf der Frau sagte mir dann alles. 23 Krankenhausaufenthalte innerhalb von 2,5 Jahren reichen meiner Mutter mittlerweile. Einige davon hätten mit der Gewährung der Pflegestufe verhindert werden können! Jeder Arzt, jede Pflegekraft, jeder Sozialarbeiter fragt, warum meine Mutter keine Pflegestufe hat. Was läßt sich gegen solche offentlsichtlich falschen Angaben machen? Ich habe schon überlegt nächste Woche den nächsten Antrag zu stellen, und jedesmal wenn ein Ablehnung erfolgt, usw.

Grüße Simon

MDK, Widerspruch
Internet ohne Fristgabe gesperrt => Pflichtverletzung?

Mein Internetanbieter hat mir ohne Ankündigung das Internet gesperrt. Einen Tag später kam die Mahnung mit Angabe des §45k TKG - sie würden mir in 2 Wochen das Internet sperren, sofern ich nicht zahlen würde.

Dazu muss ich schreiben, dass ich nicht den vollen geforderten Betrag (dieser entspricht nicht den Vereinbarungen) gezahlt habe, sondern nur den vereinbarten Betrag. Ich habe fristgerecht einen Widerspruch geschrieben, auf den nicht angemessen reagiert wurde. Die Sachlage war also noch nicht endgültig geklärt. In dem vom Internetanbieter selbst angegebenen Paragraphen steht, das der Anbieter eine 2-wöchige Frist setzen muss, bevor er die Leistung einstellen darf.

Liege ich richtig, wenn ich meinem Internetanbieter den §280 BGB anführe und Schadensersatz verlange? Welchen Schadensersatz kann ich verlangen? Das Internet war für eine Woche gesperrt. Wegen dieser Sperrung sah ich mich gezwungen, die gesamten geforderten Leistungen zu bezahlen - inkl. Mahngebühren (trotz Widerspruch) und Internetsperrgebühren. Dieses Geld möchte ich natürlich wieder haben. Ich bin der Meinung, dass ich diese auch nicht zahlen muss.

Ich bin langsam am Rande der Verzweifelung, da auf Post nicht reagiert wird (ich warte seit über einem Monat auf Reaktion auf meinen letzten Brief) und man an der Hotline sonst was erzählt bekommt, was dann doch nicht gehalten wird.

Wir reagiere ich entsprechend um mein Geld und vor allem die Gerechtigkeit wiederzuerlangen?

Internet, Recht, Widerspruch
GdB widerspruch wie schreiben

Hi ich habe einen Antrag gestellt der nur mit 40 bewilligt wurde.

im Antrag angegeben habe ich

Rezidivierende depressive Störung mir schweren Episoden F33.2 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit überwiegend impulsiven Aspketen F60.30 Zwangshandlungen F42.1 Somatisierungsstörung F45.0 Alpträume F51.5 V.a. Schwere, generalisierte Agoraphobie F40.0

So bericht von meiner therapeutin auch mit dabei gewesen. (befund nur leider sehr kurz gehalten.

Habe dann den bescheid bekommen und Widerspruch eingelegt mit der bitte um Zusendung der unterlagen.

Die haben mir nun die beiden Arztberichte zugeschickt. (hausarzt, psychologin) und ein blatt wo nur draufsteht

Psychische Störung Befundblatt: 9-20 (ähh soviele blätter waren es nicht) Rechtsgrundlage: Schwerbehinderten recht Einstufung: mittel gradig GdB Gesundheitsstörung 40 Beurteilung: Feststellung Bemerkung: Rezidivierende depressive störung

Und drunter noch das ich keine merkzeichen bekomme.

Müsste das nicht mehr sein also ne Begründung oder so warum die den kompletten Rest (der teilweise sehr viel schwerer wirkt) einfach ignorieren. Wie mache ich jetzt den Widerspruch.

Und ich bekomme einen Neuen Befund von meiner Therapeutin bzw. eine Ergänzung des Befunds. da stehen dann aber auch neue Diagnosen drin weil die inzwischen gesichert sind.

Rezidivierende depressive Störung mir schweren Episoden F33.2 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit überwiegend impulsiven Aspketen F60.30 Zwangsgedanken und Zwangshandlungen F42.2 Somatisierungsstörung F45.0 Alpträume F51.5 Schwere, generalisierte Agoraphobie F40.0 Soziale Phobien F40.1 Verdacht auf kognitive Funktionsstörungen (Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Problemlösefunktionen

So mein grösstes Problem ist die zeit

(Zitat meiner Ärztin im ergänzungsbefund)

"Wir bitten um eine schnelle Bearbeitung des Widerspruchs, da sich während des Wartens auf den Bescheid die Zwangssymptomatik noch einmal deutlich verschlechtert hat."

Wenn schon ne Ärztin das da reinschreibt kann man davon ausgehen das solche Sprüche wie warte einfach, ab bissel Geduld haben, usw. nicht angebracht sind weil es Krankheits bedingt nicht geht.

kennt sich da einer mit aus weil, ich habe paar mehr fragen grins.

Recht, Anwalt, Gdb., psychische Erkrankung, Versorgungsamt, Widerspruch
Deutscher Inkassodienst EOS Hamburg - Widerspruch oder ignorieren?

Hallo zusammen,

ich habe von diesem Inkassodienst ein Schreiben über eine Forderung bekommen, die rechtmäßig ist. Ich habe die Forderung allerdings nahezu parallel zum Schreiben des Inkassobüros und vollständig an den Gläubiger überwiesen - hier handelte es sich um eine Schlussrechnung Strom meines alten Wohnortes über EUR 90,00. Ich habe durch den Umzug viel Stress gehabt und war im neuen Job sehr häufig unterwegs und habe es einfach "verplant", die Rechnung zu begleichen. Nun fordert das Inkassounternehmen unverschämte (aber vermutlich auch berechtigte) 60,00 EUR zusätzlich zum bereits entrichteten Betrag ein. Da meine Zahlung an den Stromanbieter parallel lief, kann das Inkassounternehmen noch nicht wissen, dass die Forderung beglichen ist.

Frage: Was soll ich nun machen? Ich würde gern um die EUR 60,00 herumkommen - einfach aus Prinzip, weil die Art und Weise, wie das Inkassounternehmen einem schreibt, frech und anmaßend ist. Ich habe mir bis dato nie etwas zu schulden kommen lassen, und hier wird im ersten Brief mit "härteren Maßnahmen" und "Einträge in Auskunfteien" sowie "Gehaltspfändung" gedroht - sind die noch bei Trost?!

  • sollte ich gegen die Forderung Widerspruch einlegen und auf Klärung mit dem Auftraggeber verweisen, oder sollte ich einfach so tun, als ob ich keinen Brief bekommen hätte (den Geldeingang müsste der Stromanbieter gestern oder heute verzeichnet haben)
  • wie hoch sind die Chancen, dass ich den Geiern die EUR 60,00 nicht in den Hals werfen muss?

Gruß und danke!

EOS, Inkasso, Widerspruch
Widerspruch kostenpflichtig?

Eigentlich war ich der Meinung, dass ein Widerspruch gegen eine Sache, Rechnung oder Bescheid kostenfrei ist? Ich möchte die Geschichte kurz erklären. 1997 haben wir unser Haus gekauft und unter anderem wurde der Wasseranschluss an die Kanalisation vorgenommen, welche wir auch bezahlt haben. 2010 bekamen wir eine Rechnung von Abwasserverband, die von uns nochmals 1300 Euro verlangen ( Herstellungsbeitrag / Vollanschluss). Nach 10 Jahren eine Rechnung??? Das war uns skuriel und wir haben einen Widerspruch eingereicht. Ein paar Wochen später bekamen wir vom Abwasserverband die Ablehnung des Widerspruchs mit einer 5-seitigen Erklärung, wieso, weshalb, warum. Hier ein kurzer Auszug: " Anlagen, die vor 1990 hergestellt worden sind, werden bei der Heranziehung zu Herstellungsbeiträgen nicht berücksichtigt, da diese bei der Neuherstellung nicht einbezogen werden. Diese sind nicht vom Verband hergestellt worden, sie wurden auch nicht finanziell abgelöst. Es ist eine vollständig neue Rechtsgrundlage zur Erhebung der Beiträge nach 1990 entstanden. Insoweit war der Verband berechtigt und verpflichtet den Herstellungsbeitrag zu erheben. Die Berechnung selbst ist nicht zu beanstanden. Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen"! OK, dachten wir... also haben wir beim Abwasserverband angerufen und gesagt ( und auch schriftlich), dass wir die Rechnung dann allerdings nur in Raten zurückzahlen können. Wir bekamen daraufhin einen Finanzierungsplan und wir zahlen fleißig die 1300 Euro in kleinen Raten ab. Also waren wir der Meinung, das wir mit der Akzeptierung der Ablehnung keine weiteren Probleme damit haben werden. Der Abwasserverband hat aber trotzdem unseren Widerspruch an die nächst höhere Instanz weiter geschickt. Nach einem Jahr bekamen wir ein Schreiben, dass der Widerspruch bearbeitet wird!? Wir dachten das es ein Fehler ist, da wir ja schon längst bezahlen! Vor 4 Wochen bekamen wir ein Schreiben vom Landratsamt das wir Stellung dazu nehmen sollen!? Leider muss ich sagen, ist der Brief untergegangen, da meine Kinder ( ich habe 5) krank waren und ich fast tagtäglich bei Ärzten war. Ein Kind lag sogar im Krankenhaus. Vor ein paar Tagen kam der Bescheid, dass wir 100 Euro bezahlen müssen für den Widerspruchbescheid. Ich habe natürlich gleich mit dem Landratsamt telefoniert und gefragt, wieso das so ist, aber die Sachbearbeiterin war nicht gerade eine der netten Sorte. Nun meine Frage... Ist das rechtens, dass der Abwasserzweckverband, obwohl wir einen Finazierungsplan mit denen gemacht haben, die unseren Widerspruch an die nächst höhere Instanz weiter geschickt haben? Wir waren doch meiner Meinung nach mit der ersten Zahlung der der Rate mit der Ablehnung des Widerspruchs einverstanden. Sollten wir gegen diesen Bescheid auch nochmal Widerspruch erheben oder sollen wir es bezahlen? Ich habe echt keine Lust auf Streiterein oder sonstige weitere Kosten, aber irgendwie fühle ich mich ungerecht behandelt.

Finanzen, Geld, Recht, Widerspruch
Einzahlungen gelten als Einkommen bei Hartz4?!

So, jetzt muss ich hier auch mal eine Frage loswerden.... Ich habe bis September letzten Jahres in einer WG gewohnt, seit 1. August beziehe ich schon Hartz4.... Mein WG-Mitbewohner ist selbstständig und arbeitet meistens den ganzen Tag - Und einmal hat er nur einen 500 Euro-Schein bekommen.... Da es spät war und wir bei der Bank somit auch nicht zum Schalter gehen konnten, habe ich das Geld eingezahlt und gleich danach wieder abgehoben - Lediglich, um es zu wechseln....Aus Zeitgründen, was die Arbeit meines WG-Mitbewohners betrifft, haben wir es auch manchmal so machen müssen, dass wir sein Geld auf mein Konto einzahlen und direkt auf sein Konto überweisen (er ist bei der Postbank, wo man NUR am Schalter einzahlen kann) - Nun sagen die vom Arbeitsamt, dass das Geld als einkommen angesehen wird - Obwohl ich schon einige Male in einem Schreiben die ganze Sache ausführlich geschildet hatte - Trotzdem hat die Sachbearbeiterin nun einfach so entschieden, mit die ersten Zwei Monate in Raten wieder abzuziehen! :-( Kann die das so einfach?! Ich meine, wenn es Einkommen wäre, würde doch ein Arbeitgeber auf den Kontoauszügen stehen, und auf das Geld bin ich allemal angewiesen!!! Ich würde gerne Widerspruch einlegen, weiß aber nicht wirklich, ob sich das lohnt.... Auch hat es keinen Sinn, wenn dieselbe Frau das ganze bearbeitet - Wie kriege ich heraus, wer ihr Vorgesetzter ist?!

Einkommen, Hartz IV, Rückzahlung, Widerspruch, Einzahlung
unterhaltsurkunde (titulier) verloren!

Hallo , folgende problematik mein freund mit dsem ich seit 4 monaten zusammenlebe hat ein kind aus erster ehe da ich schwanger bin und auch hier zu einem anderen arbeitsamt muss (durch den umzug ) musste ich dann erfahren das sie natürlich sein gehalt an meinen anspruch anrechnen autssccchhh !!! was ich natürlich auch verstehe !! wir haben eine miete von 329.99 & heizkosten 65 euro und der herr der arge hat nur 256.,60 berechnet unglaublich hab ein richtigen vollfosten erwischt :( laut auskunft der arge ist das auch nicht richtrig !! die andere sache ist halt das mein freund noch unterhalt von 257 euro monatlich zahlt was natürlich auch entfällt nun bleibt mit miete und unterhalt definitiv zu wenig und uns würde dann auch 260 euro zu stehen und ne krankenversicherung !!! haben kaum geld und muss jetzt noch krankenkasse zahlen , wie weiss ich auch nicht da er sagte für mich besteht kein anspruch !!

na klar habe ich ein wiederspruch eingelegt beim amt nun muss ich aber bald angeben das ich schwanger bin und muss damit sie den untzerhalt den er zahlt auch anrechnen eine sogennante unterhaltsurkunde (titulierung ) meines freundes abgeben ! damit sie wissen das er es zahlen muss !! mein partner hat sie nicht weil er tollerweise alle unterlagen dieser art (scheidungsurteil usw ) weggeschmissen hat :( woher bekommen wir eine weitere ausfertigung dieser unterhaltsurkunde ??? für das amt eine kopie reicht ja aber sowas sollte mann generell haben !!

für jede antwort ( auch ob ich recht habe mit dem amt ) wäre ich dankbar !! mfg

Unterhalt, ALG II, Jugendamt, Widerspruch, unterhaltstitel

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