Folgende Situation: Im Mietvertrag steht es könnten unter umständen asbesthaltige Platten für den Fußboden verwendet worden sein. Die Menge des Asbest sei unbedenklich. Man konnte uns nicht sagen ob in dieser Wohnung die Platten verlegt worden sind, aber versicherte uns diese würden beseitigt. Das steht aber wiederrum nicht im Mietvertrag.

Die Frage ist nun: Ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet asbesthaltige Materialien aus der Wohnung zu entfernen?

Vielen Dank!